13120/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Februar 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0392-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13381/J       betreffend „Auswirkungen der Einführung der Smart Meter auf die Strom-konsumenten“, welche die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 18. Dezember 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Gemäß § 59 Abs. 1 ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010, sind die den Netzbe-treibern bei neuen Technologien entstehenden Kosten in den jeweiligen Entgelten bei einer effizienten Implementierung unter Berücksichtigung der im Gesetz festgelegten Grundsätze und der Nutzung von Synergieeffekten angemessen zu berücksichtigen. Daher werden die Kosten der Messgeräteeinführung durch das Netz- bzw. Messentgelt abgedeckt. Diese Entgelte unterliegen im Übrigen einer regulatorischen Überwachung (u.a. auch auf Einhaltung einer effizienten Um-setzung) durch die von der E-Control jährlich zu erlassende Systemnutzungsentgelte-Verordnung, welche die zu erhebenden Netz- und Messentgelte für jeden Netzbereich genau festlegt.


Gemäß einer von der E-Control in Auftrag gegebenen Studie von PwC geht man von folgenden Kosten für den Netzbetreiber aus: Direkte Investitionskosten   machen verteilt über den mehrjährigen Einführungszeitraum rund € 850 Mio. im Strombereich aus. Dazu kommen - verteilt auf 15 Jahre - Betriebskosten von rund € 960 Mio. im Strombereich. Die Anschaffungs- und Montagekosten sowie weitere in diesem Zusammenhang stehende Kosten sind ebenfalls in dieser   Studie angeführt und berücksichtigt; es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse handelt und  daher die tatsächlichen zukünftigen Kosten von diesen Werten abweichen     können. Die den Kosten gegenüberstehenden Einsparungen durch Synergie-effekte und Verbrauchsreduktionen sind in dieser Aufzählung ebenso nicht berücksichtigt.

 

Laut § 2 Abs. 1 IME-VO, BGBl. II Nr. 138/2012, haben die Netzbetreiber dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der E-Control einen Bericht u.a. über die Kosten zu übermitteln. Die E-Control hat gem. § 2 Abs. 2 IME-VO die Einführung zu überwachen. § 83 Abs. 2 ElWOG 2010 besagt, dass Netzbetreiber nur jene Messgeräte kostenmäßig in Ansatz bringen dürfen, die den Anforderungen der IMA-VO 2011, BGBl. II Nr. 339/2011, entsprechen. Dies stellt in diesem Zusammenhang einen genau vorgegebenen Rahmen und eine entsprechende Überwachung der Kostenfrage bei der Einführung von intelli-genten Messgeräten dar.

 

Sämtliche Investitionen der Netzbetreiber unterliegen daher einer genauen     regulatorischen Kontrolle im Hinblick auf eine effiziente und wirtschaftlich sinn-volle Umsetzung (vgl. § 59 ElWOG 2010).

 

Intelligente Messgeräte weisen wie die bisherigen gewöhnlichen, analogen      Ferraris-Zähler einen gewissen Eigenverbrauch auf. Abhängig vom Hersteller und der gewählten Kommunikationstechnologie können unterschiedliche Eigenverbräuche in Abhängigkeit mit der bereits jetzt beim Netzbetreiber vorhandenen Kommunikations- und Infrastruktur entstehen.

 

Die Kommunikationsinfrastruktur zur Auslesung der Daten benötigt ebenfalls  etwas Energie. Der damit erzeugte Nutzen (optimale Integration dezentraler Energiequellen, verbesserte Netzsteuerung, Energieeinsparung beim Endkunden) überwiegt nach der Kosten-Nutzen-Analyse von PwC und einer Untersuchung von ATKearney bei weitem den zusätzlichen Energieaufwand. Gerade im Bereich der Kommunikation zwischen Zähler und Netzinfrastruktur werden derzeit weitere Verbesserungen implementiert.

 

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass laut bestehenden EN-Normen für      Elektrizitätszähler bestimmte Verbrauchsgrenzen für die Messfunktion nicht überschreiten dürfen.

 

Den gesamten Investitionskosten über die Laufzeit des Projekts, welche die Netzbetreiber zu tätigen haben, stehen, wie auch in der Kosten-Nutzen-Analyse von PwC und in einer Untersuchung von ATKearney dargelegt wurde, erhebliche Einsparungen und Vorteile für den Endverbraucher gegenüber.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Derzeit ist kaum eine Rückmeldung über Kosten und aktuellen Verbrauch an Energie gegeben. Mit zeitnaher Ermittlung der Verbrauchswerte und Hinweisen zu Nutzerverhalten und energieintensiven Geräten ist ein nennenswertes        Potential an Einsparungen gegeben.

 

Um für den Konsumenten den Stromverbrauch transparenter zu machen, wurde im § 84 Abs. 4 ElWOG 2010 eine Verordnungsermächtigung für die E-Control vorgesehen. Am 24. September 2012 wurde die Datenformat- und Verbrauchs-informationsdarstellungsVO 2012 (DAVID-VO 2012), BGBl. II Nr. 313/2012, veröffentlicht. Darin sind Grundzüge darüber definiert, wie Netzbetreiber und Stromlieferanten Konsumenten über deren Stromverbrauch zu informieren haben.   Diese Information erfolgt sowohl im Internet als auch auf Wunsch schriftlich. In der DAVID-VO 2012 ist geregelt, dass Konsumenten einerseits ausreichend über den Stromverbrauch informiert werden und andererseits auch Vergleichsmöglichkeiten bzw. Benchmarks, Energiespartipps und Kontakte zu Energieinformations- und Beratungseinrichtungen bekommen müssen. Die Informationen sollten garantieren, dass den Konsumenten einerseits eine qualitativ hochwertige Aufbereitung seiner Verbrauchsdaten zukommt und andererseits Energieeffizienz- und Energiesparinhalte vermittelt werden. Die Bestimmungen der DAVID-VO 2012 erfüllen naturgemäß alle datenschutzrechtlichen Anforderungen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Einführung von Smart Metering ermöglicht völlig neue Möglichkeiten bei der Informationsweitergabe, Datenaufbereitung, Verbrauchsanalyse und Änderung von Verbrauchsgewohnheiten. Diese neuen Möglichkeiten betreffen alle Kundengruppen – also sowohl Haushalte als auch Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe (sofern nicht schon lastgemessene Kunden). Eben auch durch Aspekte in der DAVID-VO 2012 haben die Energieversorger ihre Kunden entsprechend zu informieren, welche Möglichkeiten es für Energieeffizienz und Energiesparen gibt. Damit wird ausreichend Transparenz und Information geschaffen, damit auch weniger informierte Konsumenten die Energie- und Kostensparmöglichkeiten vermittelt bekommen.

 

Durch die im Entwurf zum Energieeffizienzgesetz geplante Schaffung von Anlauf- und Ombudsstellen bei Energieversorgungsunternehmen sowie die Forcierung von Energiedienstleistungen soll allen Verbrauchern zusätzliches Effizienz-know-how angeboten werden, womit, nach Verschränkung der genaueren Verbrauchsinformationen und der angebotenen Fachexpertise, die relevanten Schlüsse gezogen und allenfalls erforderliche Verbesserungs- und Einsparmaßnahmen getroffen werden können.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

In einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich ist die Beratungsagentur PwC von einem Einsparpotenzial von 3,5 % ausgegangen. Dieser Wert deckt sich auch mit der europäisch abgestimmten  Methodik zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen hinsichtlich der Richt-linie 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates. Dieser Einsparwert beruht auf einfachen Verbrauchsfeedbackmaßnahmen und kann dementsprechend noch variieren. Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet das im Schnitt ein rechnerisches Effizienzpotenzial von rund 50 Euro jährlich.

 

Die Einführung der Smart Meter soll primär dazu beitragen, den Elektrizitätsmarkt offener und effizienter zu machen, sowohl mit dem Ziel der Preisreduktion als auch mit dem Ziel der optimalen Integration volatiler Erzeugung. Smart Meter sind eine der Voraussetzungen, um das "Smart Home" auf die Basis einer ebenso intelligenten Energieversorgung zu stellen. Sie erlauben, den Energieverbrauch in Echtzeit zu erfassen und entsprechend den Marktgegebenheiten zu beeinflussen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Einsparungen wurden in vielen Ländern bereits nachgewiesen. Letztendlich haben auch die größten Smart-Meter-Projekte in Österreich (Energie AG und Linz AG) entsprechende wissenschaftliche Resultate geliefert. Dort hat man mit unterschiedlichen Feedbacksystemen einen Einspareffekt je nach Verbrauchergruppe von 5,4% bis 7,2% belegt. Ebenso hat ein kürzlich beendeter Feldtest in Vorarlberg ähnliche Ergebnisse bezüglich Einspareffekte gezeigt.

Bedeutende internationale Projekte haben mit Feedbacksystemen Einspareffekte von 2,5 % (Irland) bis 8,3 % (Deutschland) erreicht. Das europäische Projekt Intelliekon hat verschiedene Smart-Meter-Feedbacksysteme zusammengefasst und einen Durchschnitt von 3% bis 4 % bei den Einsparungen festgehalten.

 

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Roll-Out von intelligenten Messgeräten und die damit direkt und indirekt verbundenen Dienst- und Be-ratungsleistungen positive Implikationen im Sinne von makroökonomischen Kenngrößen beinhalten. Die bereits zitierte Kosten-Nutzen-Analyse der Be-ratungsagentur PwC geht allein für die Industrie (Zählerhersteller und damit verbundene Wirtschaftsleistungen) und die Energiewirtschaft von zusätzlich rund 6.000 Beschäftigten aus (inkl. der Multiplikatoreffekte). Die zusätzliche Wertschöpfung wird mit rund € 0,5 Mrd. beziffert. Wenn man weiters den Bereich der Energieberatungen und Energiedienstleistungen berücksichtigt, kann man von weiteren zusätzlichen Arbeitsplätzen ausgehen, die direkt und indirekt durch den Roll-Out von intelligenten Messgeräten und dessen Effekte entstehen.

 

Die neuen Zähler öffnen das Tor zu einem neuen Markt für die erzeugende Industrie auch in Österreich. Die erste Papierauflage der von E-Control und      Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erstellten Broschüre „Strom intelligent gesteuert: Smart Meter als Basistechnologie für eine effiziente und stabile Stromversorgung" war in Kürze vergriffen; eine Neuauflage steht kurz vor der Fertigstellung.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Einführung von intelligenten Messgeräten ist keine rein österreichische Vorgabe, sondern basiert in erster Linie auf der Richtlinie 2009/72/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG. Die Bestimmung besagt, dass intelligente Messgeräte in allen EU- Staaten jedenfalls bis spätestens 2020 für die überwiegende Mehrheit der     Konsumenten eingeführt sein müssen. In Österreich ist vorgesehen, intelligente Messgeräte bei 95% Prozent der Haushalte bis 2019 einzuführen (vgl. IME-VO).

 

Die Messungen an den Trafostationen dienen grundsätzlichen anderen Zwecken als die Messungen bei den Konsumenten. Es werden primär für die Regelung und die technische Ausgestaltung des Netzes Daten benötigt, die umso wichtiger werden, je mehr Einspeisungen auf den niedrigen Netzebenen (vor allem durch Photovoltaik) in das Netz erfolgen.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass eine Messung von detaillierten Verbrauchswerten jeweils direkt beim Endverbraucher einen erheblichen Mehrwert im Vergleich zur lediglich aggregierten Messung auf Ebene von Trafostationen u.ä. ergibt. Die Überprüfung von Eigenablesungen durch Konsumenten ist in Hinkunft aber ohnehin durch die jederzeitige Ablesemöglichkeit nicht mehr notwendig. Für die Netzsteuerung hingegen ist die Messung in Trafostationen heute bereits bei etlichen Netzbetreibern realisiert, es ist jedoch davon auszugehen, dass die    detaillierten anonymisierten Daten aus der Verwendung von intelligenten Messgeräten eine weitere Verbesserung der Netzsteuerung darstellt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden Ausbau von erneuerbaren Energien und zukünftigen Stromnetzen von Bedeutung.

 

Auf Basis der Rechtslage vor der Einführung intelligenter Messgeräte durch die Europäische Union und die Umsetzungsrechtsakte in Österreich stand es den Netzbetreibern vollkommen frei, die in ihrem Eigentum befindlichen Netze mit digitalen System und intelligenten Messgeräten auszurüsten. Insofern wurden knapp 200.000 Intelligente Strommessgeräte bereits vor der Erlassung der IME-VO installiert.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Etwaige Schadenersatzforderungen werden im Rahmen der üblichen zivilrecht-lichen Haftungen in der Sphäre des jeweiligen Betroffenen zu klären sein. Im  Übrigen enthalten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ebenfalls ent-sprechende Bestimmungen.

 

Ansonsten ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13304/J zu verweisen.