13202/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0040-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 20. Dezember 2012 unter der Nr. 13429/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten Verlängerung von Fluglizenzen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie hoch waren die kulminierten Einnahmen der Austro Control GmbH im Zeitraum Anfang Juli 2006 bis Ende Juli 2012 aus dem Titel der Tarifpost 3 der Austro Control GmbH Gebührenverordnung?

 

Nach Auskunft der Austro Control GmbH ergibt sich bzgl. dieser Frage für diesen Zeitraum kumuliert eine Summe von ca. 3.927.000 €.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch waren die in diesem Zeitraum dieser Tarifpost zuzurechnenden, den Antragstellern vorgeschriebenen Gebühren gemäß Gebührengesetz?

 

Die Gebühren nach dem Gebührengesetz werden den Antragstellern entsprechend vorge-schrieben und ohne Unterscheidung zu den Tarifposten regelmäßig in voller Höhe an die Finanzverwaltung abgeführt.


Zu Frage 3:

Ø  Schließen Sie aus, dass die nunmehr der Austro Control GmbH entfallenden Gebühren durch die Erhöhung anderer Gebühren auch nur zum Teil ausgeglichen werden?

 

Abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Valorisierung der ACGV ist seitens meines Ressorts derzeit keine weitere Erhöhung bestehender luftfahrtbehördlicher Gebühren geplant.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Haben Sie als verantwortliche Eigentümervertreterin die Austro Control GmbH angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um die entfallenden Gebühren durch Einsparungsmaßnahmen auszugleichen?

Ø  Wie wird sich der Wegfall der gegenständlichen Verwaltungstätigkeit auf den Personalstand der Austro Control GmbH im behördlichen Bereich auswirken?

 

 

Die Geschäftsführung der Austro Control hat als privatrechtlich organisiertes Unternehmen den geänderten Gegebenheiten entsprechend Rechnung getragen. Dies inkludiert selbstverständlich auch die Durchführung von geeigneten Maßnahmen im Interesse der Einhaltung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Wie verantworten Sie die Tatsache, dass der österreichischen Luftverkehrswirtschaft diese Millionenbeträge entzogen wurden, ohne dass diese wieder in irgendeiner Form der Luftfahrt zu Gute gekommen wären?

Ø  Weswegen wurde die gegenständliche Bestimmung nicht schon anlässlich früherer Novellen zur ZLPV 2006 beseitigt, der internationale Standard umgesetzt und die österreichische Luftverkehrswirtschaft von einer sie einseitig belastenden wirtschaftlichen Benachteiligung befreit?

 

Die behördliche Verlängerung von Pilotenlizenzen und Pilotenberechtigungen war eine in Österreich wie auch in anderen europäischen Staaten jahrzehntelang bewährte Praxis. Die dabei anfallenden Gebühren wurden in Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zur Abdeckung der durch die Ausübung luftfahrtbehördlicher Tätigkeiten entstehenden Aufwendungen verwendet. Die gegenständlichen Bestimmungen entsprachen zu jedem Zeitpunkt den Anforderungen der einschlägigen internationalen Standards und haben niemals zu Beanstandungen anlässlich mehrfacher durch JAA und EASA durchgeführter Überprüfungen geführt.

 

Des Weiteren wurde die Änderung der ZLPV im Hinblick auf die Verlängerungsproblematik nicht auf Grund neuer „EASA-Regulative“ vorgenommen (die neuen EU-Regeln gelten erst ab April 2013), sondern waren eine autonome Entscheidung des österreichischen Verordnungsgebers mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung.