13211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am        Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0306-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13438/J vom 20. Dezember 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Die Goldbestände werden von Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des Internationalen Währungsfonds (IWF) angeführt sind. Ganz allgemein werden Währungsreserven so gehalten bzw. investiert, dass mit hoher Sicherheit der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen. Die wesentlichen Geschäftsarten, die Zentralbanken üblicherweise im Zusammenhang mit dem Management der Goldreserven durchführen, sind jene, die auch vom internationalen Goldabkommen der Notenbanken erfasst sind.

Am Reinheitsgehalt der Goldbarren der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) besteht jedenfalls kein Zweifel. Entsprechende Stichproben sind unter Bedachtnahme der jeweiligen Sicherheitserfordernisse und der Geschäftstätigkeit der Lagerstelle jedoch nur eingeschränkt und in Abstimmung mit den jeweiligen Lagerstellen möglich. Die OeNB hält sich bei der Überprüfung ihrer Goldbestände strikt an die einschlägigen Regelungen des Eurosystems.

 

Sämtliche Goldbestände der OeNB werden entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erfasst, dokumentiert, ausgewiesen und bewertet. Die externen Rechnungsprüfer der OeNB haben die Richtigkeit und Vollständigkeit des OeNB-Jahresabschlusses sowie dessen Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechtsnormen stets bestätigt.

 

Nähere Details zu Art und Ausmaß der von der OeNB getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und den von ihr vorgenommenen Prüfungen werden von der OeNB nicht offengelegt. Hervorzuheben ist jedoch, dass im Zuge von Prüfungshandlungen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

 

Anzumerken ist im gegebenen Zusammenhang außerdem, dass es sich – den Medienberichten zufolge – beim Besuch der Queen in den Lagerstätten der Bank of England vermutlich lediglich um eine Visite und nicht um eine Kontrolle im Sinne einer physischen Bestandaufnahme des umfangreichen Goldbestandes gehandelt hat.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.