13212/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am    Februar 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0303-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13454/J vom 20. Dezember 2012 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der gesamte Rücklagenstand des Bundesministeriums für Finanzen per 21. Jänner 2013 beziffert sich mit rd. 11.040,6 Mio. €.

 

Zu 2.:

Die im Jahr 2012 gebildeten Rücklagen des Bundesministeriums für Finanzen betragen rd. 3.028,1 Mio. €.

 

Zu 3.:

Die Entstehung der Rücklagen stellt sich wie folgt dar:

 


UG 15

Neue Rücklage: 663,9 Mio. €

- allgemeine UG-Rücklage 153,4 Mio. € (z.B. Personalaufwand, Aufwendungen und Anlagen

  BMF-Zentralleitung)

- Anlegerentschädigung 167,0 Mio. €

- Personalaufwand, Aufwendungen und Anlagen nachgeordnete Dienststellen 119,1 Mio. €

- Förderungen OeKB („cash grants“) 85,4 Mio. €

- EU-Ausfuhrerstattungen 23,9 Mio. €

- Zweckzuschüsse (OeBFA, BBG, FMA, BVA) 9,9 Mio.

- Saldo Personalämter 9,4 Mio. €

- Flexiklausel Finprok 2,6 Mio.

- Einnahmen-Rücklage 87,8 Mio. €

  davon zweckgebunden: 3,1 Mio. €

 

Einen wesentlichen Betrag stellt die Vorsorge für die so genannte Anlegerentschädigung dar.

 

UG 16

Neue Rücklage: 625,2 Mio. € (umfasst Altlastenbeitrag BMLFUW und Altlastenbeitrag Bund)

davon zweckgebunden: 621,9 Mio. €

 

Die allgemeine Rücklage in Höhe von rd. 3,2 Mio. € resultiert aus den seinerzeitigen Verrechnungen der Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit der Einhebung von öffentlichen Abgaben entstehen (beispielsweise Gerichtsgebühren, Dolmetschkosten) seit 2011 keine Ausgabenverrechnung mehr (Transfer in die UG 15 aus verwaltungsökonomischen Gründen).

 

UG 23

Die Rücklagen in der UG 23 entstehen durch Minderauszahlungen bei Pensionen und Pflege-
geldern bedingt durch einen niedrigeren Bestand an Leistungsbeziehern bzw. Mehrein-
zahlungen bei Beiträgen für Beamtenpensionen.

Derzeit ist keine konkrete Rücklagenverwendung vorgesehen.

Da die Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder der Beamten vom tatsächlichen Bestand der Leistungsbezieher bzw. der tatsächlichen Leistungshöhe abhängen, dient die Untergliederungsrücklage in Höhe von rd. 105,2 Mio. € zur allfälligen Abdeckung von bei Budgetierung nicht vorhergesehenen Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder.


Der derzeitige Rücklagenbestand beträgt rd. 105,2 Mio. €.

 

UG 44

Rücklagenstand: rd. 104,1 Mio. €.

Die wesentlichen Positionen der Rücklagen sind die Rücklagen im Rahmen der Gebarung des Katastrophenfonds, wobei die regulären Rücklagen auf 29 Mio. € begrenzt sind und weitere Rücklagen iHv 15,9 Mio. € auf den gesonderten Verrechnungskreis für Schäden der Länder an ehemaligen Bundesstraßen B entfallen. Die Inanspruchnahme der Rücklagen in der UG 44 wird vom Bedarf an Leistungen aus dem Katastrophenfonds nach Naturkatastrophen abhängen.

UG 45

Neue Rücklage: 2.335,5 Mio. €

- allgemeine UG-Rücklage 1.221,3 Mio. € (Maßnahmen gem. Zahlungsbilanzstabiliätsgesetz)

- UG-Rücklage (Einnahme) 479,3 Mio. €

- sonstige Finanzhaftungen 103,7 Mio. €

- Schuldenerleichterungen (HIPC) 66,3 Mio. €

- Haftungsübernahmen AusfFG (Bundesanteil) 41,0 Mio. €

- Kapitalbeteiligungen (IFIs) 113,8 Mio. €

- Haftungsübernahmen AFFG 30,3 Mio. €

- IAKW 29,4 Mio. €

- Transfer an Drittländer (Außenhandelsprogramme) 17,3 Mio. €

- Rest diverse wie z.B. unbewegliches Bundesvermögen, DOKW

  davon zweckgebunden:

- Haftungsübernahmen AusfFG 213,0 Mio. €

  davon variabel:

- Beteiligungen an assoziierten ausländischen Unternehmen 9,3 Mio. €

 

In den Jahren 2009 und 2010 wurden insgesamt 1.400 Mio. € für Zahlungsbilanzhilfen an Länder, die mit Österreich wirtschaftlich eng verflochten sind, eingestellt. Von diesen Mitteln wurde im Jahr 2010 für Griechenland 607 Mio. € aufgewendet. Der verbliebene Rest bildet die Basis für die o.a. UG-Rücklage.

Die restlichen Rücklagen sind ein Spiegelbild der Konsolidierungspolitik unter Beachtung der Finanz- und Wirtschaftskrise.


UG 46

Neue Rücklage: 4.415,3 Mio. € (darin sind auch die Leistungen gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz 4.308,2 Mio. € und UG-Rücklage 107,1 Mio. € umfasst); davon zweckgebunden 0,00 €.

Die Rücklage entstand, da das im Jahre 2009 budgetierte „Gesamtpaket“ (rd. 10.000 Mio. €) nicht ausgenützt wurde.

 

UG 51

Die im Zusammenhang mit dem Geldverkehr des Bundes (Detailbudget) gebildete Rücklage in Höhe von rd. 240,7 Mio. € dient der Vorsorge von eventuell unvorhersehbaren Marktsituationen am Geldmarkt im Umfeld der Finanzkrise.

 

Die für die Siedlungswasserwirtschaft bestimmten Mittel gemäß FAG 2008 sind auf einem Sonderkonto nutzbringend anzulegen. Der diesbezügliche Rücklagenstand beträgt rd. 141,2 Mio. €.

 

Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist für Mehreinzahlungen von der EU pro Fonds und Finanzperiode ein Rücklagenkonto bei der UG 51 eingerichtet; der Rücklagenstand beträgt rd. 85,9 Mio. €. Rücklagenentnahmen dürfen nur für Zahlungen im Bereich des jeweiligen EU-Fonds und der jeweiligen Finanzperiode verwendet werden. 2012 wurden keine neuen Beträge einer EU-Rücklage zugeführt.

 

UG 58

Rücklagenstand rd. 2.323,6 Mio. €

Die gebildete Rücklage dient der Vorsorge für erhöhte zukünftige Zinszahlungen bedingt durch ein erhöhtes Zinsniveau.

 

Generell:

Anzumerken ist, dass sich sämtliche Werte auf den vorläufigen Erfolg 2012 (Stichtag 31.12.2012) beziehen. Änderungen können sich noch bis zur Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses 2012 ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.