13239/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0004-I/A/15/2013
Wien, am . März 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13571/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegt.
Frage 1:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weist - wie zuletzt in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Anfrage Nr. 10981/J - darauf hin, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, da diesbezügliche Datenübermittlungen durch Unternehmen nicht vorgesehen sind.
Auf den jährlich von den Dienstgeber/inne/n zu erstellenden Beitragsgrundlagen-nachweisen ist der Entgeltfortzahlungsanspruch ununterscheidbar zusammen mit dem Arbeitsentgelt nur in einer Summe ausgewiesen, eine gesonderte Darstellung (die für Sozialversicherungszwecke nicht zwingend notwendig ist) bedürfte einer zusätzlichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind das fortgezahlte Entgelt bzw. ein-schlägige Zuschüsse nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage bzw. erst in Höhe von 50 % des vor der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Entgeltes und darüber hinaus sozialver-sicherungs- und meldepflichtig (§ 49 Abs. 3 Z 9 ASVG).
Frage 2:
Ich verweise auf die nachstehende Tabelle über den Krankengeldaufwand der Gebietskrankenkassen 2012, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde:
Versicherungsträger |
Aufwand 2012 |
|
Insgesamt |
551.934.895 |
|
GKK Wien |
152.154.079 |
|
GKK Niederösterreich |
110.950.000 |
|
GKK Burgenland |
15.130.000 |
|
GKK Oberösterreich |
92.654.516 |
|
GKK Steiermark |
58.267.500 |
|
GKK Kärnten |
28.682.000 |
|
GKK Salzburg |
30.670.000 |
|
GKK Tirol |
42.048.800 |
|
GKK Vorarlberg |
21.378.000 |
Fragen 3 und 4:
Wie bereits in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Anfrage Nr. 10981/ weist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger neuerlich darauf hin, dass detaillierte Auswertungen innerhalb der für eine Anfragebeantwortung zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht möglich sind. Im Übrigen darf ich zu diesen Fragen auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10981/J vom 30. April 2012 verweisen.
Frage 5:
Aus den dem Hauptverband de österreichischen Sozialversicherungsträger zugegangenen und an mein Ressort weitergeleiteten Informationen von Versicherungsträgern ist ein eindeutiger Trend nach wie vor nicht feststellbar.
Frage 6:
Auch zu dieser Frage verweist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erneut darauf, dass eine konkrete Darstellung jener Kosten, die sich die Unternehmen insgesamt erspart haben, mangels Kenntnis der genauen Daten nicht vorgenommen werden kann. Ich darf - auch entsprechend dem diesbezüglichen Hinweis des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger - daher wieder auf das in meiner Beant-wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5816/J vom 6. August 2010 erwähnte Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse verweisen, welches das Kostenverhältnis der Ersparnis der Dienstgeber/innen zu den Aufwendungen der Gebietskrankenkassen annähernd veranschaulicht.
Fragen 7 und 8:
Diese Fragen betreffen Angelegenheiten der Pensionsversicherung; die Beant-wortung fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Frage 9:
Auch zu dieser Frage darf ich auf die Beantwortung der Voranfrage Nr. 10981/J verweisen.