13240/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.03.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0006-I/A/15/2013

Wien, am 5. März 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13593/J des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Haltung von Kaninchen in Österreich beschränkt sich - bis auf einige wenige gewerbliche Kaninchenhaltungen (Zucht- und Mastkaninchen) - auf die Hobbyhaltung von Hauskaninchen. Bei den wildlebenden Kaninchen tritt die Myxomatose - wie andere Krankheiten auch - in sogenannten „Zügen“ auf. Das bedeutet, dass nach einer unterschiedlich langen krankheitsfreien Periode immer wieder ein Jahr mit vermehrtem Vorkommen der Erkrankung folgen kann. Die Bekämpfung der Myxomatose oder „Kaninchenpest“, die durch ein Pockenvirus hervorgerufen wird und direkt und indirekt übertragen werden kann, ist im Wildtierbereich nahezu unmöglich. Für die Hauskaninchen gibt es eine prophylaktische Impfung.

 

Aus den oben genannten Gründen ergibt sich, dass eine Ausrottung im Wildbestand unmöglich ist und Besitzer/innen von Hauskaninchen ihre Tiere schützen können. Eine Anzeigepflicht würde an diesen Tatsachen nichts ändern.

Kriterien für die Anzeigepflicht wären z.B. zoonotisches Potential (Übertragbarkeit

auf den Menschen) oder hohe wirtschaftliche Verluste. Diese sind im Fall der Myxomatose nicht gegeben.

 

Frage 2:

Eine diesbezügliche Meldepflicht ist im österreichischen Tierseuchengesetz nicht vorgesehen. Hier wird ausschließlich von Anzeigepflicht gesprochen.

 

Fragen 3 und 4:

Es ist weder die Einführung einer Melde- noch einer Anzeigepflicht vorgesehen, ich darf auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen.

 

Fragen 5 und 6:

Die Europäische Kommission diskutiert ein neues „Animal Health Law“. Die im Rahmen der neuen Gesetzgebung anzeigepflichtigen Erkrankungen sind derzeit noch nicht festgelegt. Mit der neuen Listung anzeigepflichtiger Krankheiten wird frühestens im Jahr 2018 gerechnet.

 

Fragen 7 bis 9:

Eine amtliche Überwachung ist nicht angedacht.

Die Myxomatose der Kaninchen ist allen mit Wildtieren befassten Personen bekannt, auch die Website der AGES bietet entsprechende Informationen (http://www.ages.at/ages/gesundheit/tier/myxomatose-kaninchenseuche-pest/).

Diese Informationen stehen natürlich auch Hobbyzüchter/inne/n zur Verfügung; die mit der gewerblichen Kaninchenhaltung beschäftigten Personen sind über die Gefahr von Krankheiten und die notwendigen präventiven Maßnahmen gut informiert.