13245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0125-II/10/a/2013

Wien, am         . März 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Genossinnen und Genossen haben am          7. Jänner 2013 unter der Zahl 13498/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abteilungen „Sitte“ bei den Landeskriminalämtern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Zuge der Sicherheitsbehördenreform wurde in der vom Bundesministerium für Inneres erlassenen Richtlinie für die Organisations- und Geschäftsordnung der Landespolizeidirektionen die innerorganisatorische Bezeichnung des Ermittlungsbereiches 3 in den Landeskriminalämtern mit „Sexualdelikte“ normiert, die auch auf Basis dieser Richtlinie von den einzelnen Landespolizeidirektionen für ihren Zuständigkeitsbereich zu erlassenden Geschäftsordnungen Eingang findet. Die diesbezüglich erforderlichen Veranlassungen betreffend die Bezeichnung wurden daher eingeleitet. Auf eine zügige abschließende Umsetzung wird hingewirkt werden. Unbeschadet dessen, dass es sich bei der bisherigen Bezeichnung dieser Ermittlungsbereiche in den Landeskriminalämtern mit „Sittlichkeitsdelikte“ um eine innerorganisatorische Benennung handelt, war und ist selbstverständlich sichergestellt, dass die Ausrichtung der Aufgabenerfüllung auf die in diesem Zusammenhang zu schützenden Rechtsgüter abzielt. Natürlich hält auch die Ausbildung der mit dieser Thematik befassten Bediensteten entsprechend den zeitgemäßen Anforderungen, insbesondere durch laufende begleitende sowie spezifische Schulungen, auf bestmöglichstem Niveau Schritt.