13246/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.03.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 7. März 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0002-IM/a/2013

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13497/J betreffend „der Evaluierung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots“, welche die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen am 7. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Evaluierung gemäß Artikel 9 der Art. 15a B-VG Vereinbarung wird am Ende der Laufzeit der Vereinbarung durchgeführt, um den Erfolg der gesamten Bundesinitiative messen zu können.

 

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ja. Die Zweckzuschüsse wurden zur Gänze vom Bund an die Länder überwiesen.

Die nicht verwendeten Bundesmittel aus dem Jahr 2011 in Höhe von                  € 2.982.860,20 wurden gemäß Artikel 6 Abs. 4 der Art. 15a B-VG Vereinbarung in das darauffolgende Jahr übertragen und sind spätestens mit 30. Juni 2013 gemeinsam mit den Zweckzuschüssen für das Jahr 2012 abzurechnen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Diese werden auf Basis einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung und einer Expertise des Charlotte Bühler Instituts für praxisorientierte Kleinkindforschung in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet und diesen noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Im Jahr 2011 wurden keine Mittel für die Verringerung der Schließtage bzw. für die Abdeckung der Kosten für die Ausweitung von Öffnungszeiten abgerechnet.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Die 2011 zur Verfügung gestellten Mittel wurden wie folgt abgerechnet:


Bundesland

Bundes-zuschuss

Mittel für
0 - 2-Jährige

Mittel für
3 - 5-Jährige

VIF-Kritierien

Burgenland

308.000

308.000

-

280.000

Kärnten

648.300

185.000

40.000

120.000

Niederösterreich

1.943.700

1.457.775

485.925

485.925

Oberösterreich

1.865.300

995.000

466.325

400.000

Steiermark

1.412.000

-

-

-

Tirol

924.700

155.750

-

133.500

Vorarlberg

530.900

381.675

132.725

272.000

Wien

2.367.100

1.775.325

591.775

2.367.100

Österreich

10.000.000

5.258.525

1.716.750

4.058.525

Prozent

100 %

52,6 %

17,2 %

40,6 %

 

Das Land Salzburg hat im Jahr 2011 keinen Bundeszuschuss erhalten, da die 15a B-VG Vereinbarung mit dem Land Salzburg erst mit 1.1.2012 in Kraft getreten ist. Der Zweckzuschuss-Anteil wurde gemäß Artikel 4 Abs. 3 der 15a B-VG Vereinbarung auf die übrigen Bundesländer aufgeteilt.

 

Das Land Steiermark hat für das Jahr 2011 keine Mittel abgerechnet.

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung ist zu erwarten, dass das Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen Ende 2016 erreicht wird.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten im Jahr 2011 6.395 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt folgendes Bild:

 

Burgenland

167

Kärnten

132

Niederösterreich

1.961

Oberösterreich

346

Salzburg

73

Steiermark

416

Tirol

249

Vorarlberg

121

Wien

2.930

 

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2011 24.573 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt folgendes Bild:

 

Burgenland

818

Kärnten

905

Niederösterreich

4.020

Oberösterreich

3.877

Salzburg

705

Steiermark

2.386

Tirol

1.340

Vorarlberg

1.955

Wien

8.567

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

2011 konnten 1.052 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Mit der Initiative 2008 - 2010 konnten 8.885 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt folgendes Bild:

 

Bundesland

2008 - 2010

2011

Burgenland

441

28

Kärnten

225

0

Niederösterreich

1.919

167

Oberösterreich

1.553

315

Salzburg

401

107

Steiermark

1.118

90

Tirol

321

201

Vorarlberg

522

94

Wien

2.385

50

Österreich

8.885

1.052