13255/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/2-PMVD/2013                                                                                                 6. März 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Jänner 2013 unter der Nr. 13564/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Werbevideo Berufsheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 9:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es mit dem parteiunabhängigen Verein „Personen­komitee – Unser Heer“ keine Zusammenarbeit in der Produktion eines Videos gegeben hat. Eine Zusammenarbeit hat es mit der in Wien ansässigen Firma „MEDIA VILM“ gegeben.

Die mit den Filmaufnahmen zum Thema „Berufe im Bundesheer“ erforderlichen Genehmigungen erteilte die Abteilung Kommunikation. Zu den von einem externen Unternehmen am Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn vorgenommenen Dreharbeiten wurde ein Hubschrauberpilot der mittleren Transporthubschrauberstaffel innerhalb der Normdienstzeit eingeteilt und eine Pilotenadjustierung beigestellt. Die Dreharbeiten wurden vor einem Transporthubschrauber S-70A „Black Hawk“ beziehungsweise während der Anlandung eines Hubschraubers durchgeführt.

Zu 7:

Der parteiunabhängige Verein „Personenkomitee – Unser Heer“ hatte für die Aufnahmen zu keinen Liegenschaften Zutritt.

Zu 8:

Das Fotografieren oder Filmen im Kasernenbereich bedarf der Bewilligung des Kasern­kommandanten.

Zu 10:

Nein.

Zu 11:

Die Heeresbild- und Filmstelle hat in dieser Angelegenheit keinerlei Zusammenarbeit mit einem Verein getätigt. Der Firma „MEDIA VILM“ wurde Archiv-Material zur Verfügung gestellt – ein bei Anfragen von Medienunternehmen oftmals im Jahr stattfindender routinemäßiger Vorgang.

Zu 12:

Es ist lediglich ein minimaler Aufwand entstanden, nämlich jener durch das Heraussuchen von Archivmaterial.

Zu 13:

Derartige Unterstützung ist – je nach Beurteilung der Interessen der militärischen Öffentlichkeitsarbeit – auch für andere Unternehmen bzw. Vereine denkbar.