13259/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/7-PMVD/2013 7. März 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2013 unter der Nr. 13741/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Hacklerregelung für Beamte" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Zu diesen Fragen verweise ich auf nachstehende Übersicht:
Jahr |
Anzahl* |
Pensionsantrittsalter |
2012 |
3 |
im Durchschnitt 62 Jahre |
2013 |
0 |
- |
*Eine Bedienste weiblich, zwei Bedienstete männlich.
*Drei Bedienstete wurden bis einschließlich 31. Dezember 1953 geboren.
Zu 5:
Zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes haben ein Bediensteter das 60. Lebensjahr, ein Bediensteter das 62. Lebensjahr und ein Bediensteter das 64. Lebensjahr erreicht.
Zu 6 und 7:
Keine.
Zu 8:
Entfällt.
Zu 9:
Im Hinblick darauf, dass nur wenige Bedienstete pro Jahrgang von der Fragestellung betroffen sind und deshalb auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Bekanntgabe des monatlichen Aktivbezuges auf einzelne Bedienstete rückgeführt werden könnte, ersuche ich um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes von einer diesbezüglichen Aussage Abstand nehme. Ich kann jedoch in diesem Zusammenhang versichern, dass jeder einzelne Bezug der besoldungsrechtlichen Einstufung der Bediensteten entsprochen hat.