13282/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13502/J vom 8. Jänner 2013 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Bei der zu Jahresbeginn 2012 durch die Stabsstelle Finanzpolizei im Bundesministerium für Finanzen festgelegten Schwerpunktsetzung und Detailplanung der finanzpolizeilichen Bekämpfung des NOVA-Betruges wurde davon ausgegangen, dass im gesamten Bundesgebiet von Personen, die hier auch ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben, rund 15.000 Kraftfahrzeuge betrieben bzw. verwendet werden, welche außerhalb Österreichs zum Verkehr zugelassen sind, deren Zulassung allerdings – samt Entrichtung der entsprechenden Steuern und Abgaben – von Rechts wegen in Österreich erfolgen müsste.

 

Daher ergibt eine vorsichtige Hochrechnung bei den geschätzten 15.000 betroffenen Fahrzeugen ein potentielles Abgabenvolumen in Höhe von rund 100 Mio. €. Bei einer größeren Anzahl an betroffenen Fahrzeugen ist ein entsprechend höheres potentielles Abgabenvolumen zu erwarten.

 

Zu 2.:

Zur Aufteilung der verwendeten Kennzeichen auf diverse Nachbarstaaten liegen keine auswertbaren Daten vor. Bis dato konnten aber von der Finanzpolizei illegale Kennzeichenverwendungen aus praktisch allen Nachbarstaaten festgestellt werden.

 

Zu 3.:

Derzeit liegen der Finanzverwaltung dazu keine gesicherten Informationen vor.

 

Zu 4. und 5.:

Die Finanzpolizei hat im Zeitraum 1. bis 30. Jänner 2013 folgende Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung des NOVA-Betruges durchgeführt:

 

BMF-Region

Gesamtzahl Schwerpunktkontrollen

Gesamtzahl
betroffene Fahrzeuge

Wien

1

47

Ost (Bgld., NÖ)

3

614

Mitte (OÖ, Sbg.)

0

0

Süd (Stmk., Ktn.)

0

0

West (Tirol, Vbg.)

0

0

Summen

4

661

 

Die statistischen Auswertungen sind auf Grund der regionalen Gliederung der Schwerpunktaktionen in fünf Regionen angepasst. Eine weitere Aufgliederung nach Bundesländern ist derzeit nicht ohne unvertretbaren Aufwand möglich.

 

Zu 6.:

Bei jedem im Rahmen einer finanzpolizeilichen Schwerpunktaktion angehaltenen und überprüften Fahrzeug wird – sofern eine Beanstandung hinsichtlich NOVA-Verkürzung vorliegt – die weitere Amtshandlung gegen den Lenker bzw. Fahrzeughalter geführt. Demnach ist die Summe der betroffenen Fahrzeuge (siehe obenstehende Tabelle) mit jener der Fahrzeughalter bzw. -lenker, die einer Steuerhinterziehung verdächtig sind, ident.

Bei sämtlichen Fahrzeuglenkern werden daher abgabenrechtliche Erhebungen durchgeführt, die in der Regel mit der Vorschreibung der ausstehenden Abgaben enden. Je nach Lage des Falles wird in der Folge ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Eine statistische Auswertung der jeweiligen Abgaben- und Finanzstrafverfahren ist automationsunterstützt nicht möglich.

 

Zu 7. bis 10.:

Bei allen Verdachtsfällen, die durch die Finanzpolizei aufgedeckt werden, erfolgt durch die Abgabenbehörden die Einleitung eines Abgabenverfahrens. Die Summe der Verdachtsfälle (siehe Ausführungen zu den Fragen 4. und 5.) entspricht daher auch der Summe der Verfahren. Derzeit liegen Berufungen im Ausmaß von bis zu 5 % der Fälle vor.

Bei den Selbstanzeigen kann festgestellt werden, dass die Schwerpunktaktionen der Finanzpolizei eine erkennbare Zunahme auslösen.

Statistische Auswertungen sind diesbezüglich aber nicht möglich, da bei der Erfassung dieser Selbstanzeigen eine besondere Kennzeichnung nicht erfolgt.