133/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DER
BUNDESMINISTER
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0190-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 97/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Im Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufzeichnungen über allenfalls meiner Amtsvorgängerin oder ihren Mitarbeitern zugewendete Gastgeschenke geführt.
Allgemein ist auszuführen, dass – soweit das Austauschen von Gastgeschenken zu den Repräsentationsaufgaben eines Funktionsträgers gehört – keine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. Dabei sind im zwischenstaatlichen Verkehr insbesondere die internationalen Gepflogenheiten und Usancen zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass Gastgeschenke, die sich im Rahmen des Üblichen halten, aus Höflichkeit gegeben werden und nicht in der Absicht, auf die Tätigkeit des Empfängers Einfluss zu nehmen.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten (Zl. 93/JNR/2008) verweisen.
. Dezember 2008
(Dr. Johannes Hahn)