13323/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                         Wien, am       März 2013

 

GZ: BMF-310205/0044-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13568/J vom 10. Jänner 2013 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Ja.

 

Zu 3.:

Die ersten Vorerhebungen der notwendigen Daten begannen im Sommer 2011, mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Herbst 2013 gerechnet.


 

Zu 4. und 5.:

Die Haushaltsleitenden Organe haben sämtliche Vermögenspositionen und Passivpositionen laut Eröffnungsbilanz-Verordnung (BGBl. II 434/2011) vollständig zu erfassen und verlässlich zu bewerten. Die Erfassung und Bewertung des ERP-Fonds obliegt somit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die konkrete Fragestellung fällt daher nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Die schriftlichen Anfragen 863/JBA und 867 – 869/JBA gemäß § 32 a Abs. 5 Geschäftsordnungsgesetz 1975 wurden demnach korrekt beantwortet.

 

Zu 6. bis 11.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen