13326/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0016-I/A/15/2013

Wien, am 8. März 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13738/J des Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

In meinem Ressort wurde im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2012 eine Erklärung über die Versetzung in den Ruhestand abgegeben. Dabei handelte es sich um eine stellvertretende leitende Funktion.

Seit 1. Jänner 2013 bis zum Einlangen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage gab es keine Versetzung in den Ruhestand in einer leitenden bzw. leitungs-stellvertretenden Verwendung.

 

Fragen 2 bis 8:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht erfolgen kann, da eine Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete gegeben ist.


Frage 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.