13326/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0016-I/A/15/2013
Wien, am 8. März 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13738/J des Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
In meinem Ressort wurde im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2012 eine Erklärung über die Versetzung in den Ruhestand abgegeben. Dabei handelte es sich um eine stellvertretende leitende Funktion.
Seit 1. Jänner 2013 bis zum Einlangen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage gab es keine Versetzung in den Ruhestand in einer leitenden bzw. leitungs-stellvertretenden Verwendung.
Fragen 2 bis 8:
Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht erfolgen kann, da eine Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete gegeben ist.
Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.