13330/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                     BMWF 10.000/0006-III/4a/2013

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 8. März 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13575/J-NR/2013 betreffend Auslaufen der
Diplomstudien, die die Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Wintersemester 2012 sind 100.350 belegte Diplomstudien zu verzeichnen. Die Anzahl der belegten ordentlichen Diplomstudien, in welchen keine Neuzulassungen mehr möglich sind
(und deren Curricula daher im Auslaufen begriffen sind), beträgt 24.478 Studien.

 

Belegte Studien in auslaufenden Diplomstudien

Frauen

Männer

Gesamt

Insgesamt

13.972

10.506

24.478

davon Studien, die bereits vor WS 2012 ausgelaufen sind

       39

       32

       71

davon Studien, die bis Ende WS 2012 auslaufen

  3.344

  2.063

  5.407

davon Studien, die mit SS oder WS 2013 auslaufen

  1.659

  1.947

  3.606

davon Studien, die zu einem späteren Zeitpunkt auslaufen

  8.930

  6.463

15.393

 

An der Universität Wien sind in den Studien Afrikanistik, Ägyptologie, Alte Geschichte und
Altertumskunde, Altsemitische Philologie und Orientalische Archäologie, Anglistik und Amerikanistik, Arabistik, Biologie, Byzantinistik und Neogräzistik, Deutsche Philologie, Ernährungs-wissenschaften, Evangelische Fachtheologie, Geschichte, Indologie, Katholische Religions-pädagogik, Klassische Archäologie, Klassische Philologie – Griechisch, Klassische Philologie – Latein, Kultur- und Sozialanthropologie, Kunstgeschichte, Mathematik, Meteorologie und


Geophysik, Molekulare Biologie, Musikwissenschaft, Nederlandistik, Pädagogik, Physik, Psychologie, Romanistik, Skandinavistik, Slawistik, Sprachwissenschaft, Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Tibetologie und Buddhismuskunde, Turkologie, Ur- und Frühgeschichte,
Vergleichende Literaturwissenschaft sowie Volkskunde 10.347 Studierende betroffen.

 

An der Universität Graz sind in den Studien Alte Geschichte und Altertumskunde, Anglistik und Amerikanistik, Chemie, Geschichte, Katholische Religionspädagogik, Klassische Archäologie, Klassische Philologie – Griechisch, Klassische Philologie – Latein, Kunstgeschichte, Philo-sophie, Physik, Psychologie, Slawistik, Sportwissenschaft, Sprachwissenschaft, Übersetzen und Dolmetschen, Volkskunde, sowie Wirtschaftspädagogik 2.138 Studierende betroffen.

 

An der Universität Salzburg sind in den Studien Anglistik und Amerikanistik, Geschichte,
Katholische Religionspädagogik, Philosophie und an der Kath.-Theol. Fakultät in den Studien Philosophie, Psychologie sowie Sportwissenschaft 345 Studierende betroffen.

 

An der Universität Linz sind in den Studien Mechatronik, Sozialwirtschaft, Soziologie (sozial-/ wirtschaftswissenschaftliche Studien), Technische Chemie, Technische Physik, Wirtschafts-informatik, Wirtschaftsingenieurwesen – Technische Chemie sowie Wirtschaftswissenschaften 3.666 Studierende betroffen.

 

An der Universität Innsbruck sind in den Studien Alte Geschichte und Altertumskunde, Anglistik und Amerikanistik, Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Chemie, Deutsche
Philologie, Erdwissenschaften, Geographie, Geschichte, Klassische Archäologie, Klassische Philologie – Latein, Kunstgeschichte, Meteorologie und Geophysik, Musikwissenschaft,
Pädagogik, Philosophie und an der Kath.-Theol. Fakultät in den Studien Physik, Politikwissenschaft, Psychologie, Romanistik, Sprachen und Kulturen des Alten Orients, Sprachwissenschaft,
Technische Mathematik, Übersetzen und Dolmetschen, Vergleichende Literaturwissenschaft, Volkswirtschaft sowie Wirtschaftspädagogik 2.437 Studierende betroffen.

 

An der Universität Klagenfurt sind in den Studien Angewandte Betriebswirtschaft, Anglistik und Amerikanistik, Deutsche Philologie, Geschichte, Informatik, Pädagogik, Philosophie, Psycho-logie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaften sowie Slawistik 1.144 Studierende
betroffen.

 

An der Technischen Universität Wien sind in den Studien Architektur, Bauingenieurwesen,
Maschinenbau, Raumplanung und Raumordnung, Technische Chemie, Technische Mathe-matik, Technische Physik, Verfahrenstechnik, Vermessung und Geoinformation sowie
Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau 1.892 Studierende betroffen.

 

An der Technischen Universität Graz sind in den Studien Architektur, Bauingenieurwesen,
Elektrotechnik, Elektrotechnik-Toningenieur, Maschinenbau, Technische Chemie, Technische Mathematik, Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, sowie Wirtschafts-ingenieurwesen – Maschinenbau 1.687 Studierende betroffen.

 

An der Montanuniversität Leoben sind in den Studien Montanmaschinenbau und Werkstoff-wissenschaft 406 Studierende betroffen.

 


An der Wirtschaftsuniversität Wien sind in den Studien Betriebswirtschaft und Wirtschafts-pädagogik 72 Studierende betroffen.

 

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind im Studium Gesang
41 Studierende betroffen.

 

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sind in den Studien Elektrotechnik-Toningenieur und Instrumentalstudium 34 Studierende betroffen.

 

An der Universität für angewandte Kunst Wien sind im Studium Architektur 100 Studierende
betroffen.

 

An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz sind im Studium Architektur 33 Studierende betroffen.

 

An der Akademie der bildenden Künste sind im Studium der Architektur acht Studierende betroffen.

 

Die Studien sind teilweise noch bis zum Sommersemester 2018 studierbar.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die Fragen, ob ein volkswirtschaftlicher Schaden überhaupt vorliegt, und in eventu in welcher Höhe, sind monetär nicht seriös beantwortbar.

Zu Fragen des Übertritts siehe Antwort zu Frage 4.

 

Zu Frage 4:

Universitäten haben bei der Umstellung von Diplomstudien in Bachelor- und Masterstudien grundsätzlich sehr großzügige (und somit teils sehr lange) Übergangsfristen festgelegt. Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist bekannt, dass diese Übergangsfristen zur Vermeidung von „Härtefällen“ regelmäßig verlängert wurden. Es darf zu bedenken gegeben werden, dass es bei überdurchschnittlich langer Aufrechterhaltung von Diplomstudien und der gleichzeitigen Durchführung von Bachelor- und Masterstudien zu einer „Doppelgleisigkeit“ kommt, welche zu finanziellen Mehrbelastungen für die Universitäten führt. Eine unbeschränkte Verlängerung ist daher weder aus finanzieller noch aus inhaltlicher Sicht anzustreben.

 

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind Anerkennungen von Prüfungs-leistungen des Diplomstudiums sowohl für das Bachelor- als auch für das Masterstudium bei Vorliegen der Gleichwertigkeit auf Antrag der Studierenden durchzuführen. Es ist somit davon auszugehen, dass Studierende, die von einem Diplomstudium in ein Bachelor- oder Master-studium überstellt werden, ihre Studien- und Prüfungsleistungen nicht verlieren, sondern diese bei Vorliegen der Gleichwertigkeit anerkannt werden.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.