13375/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0089-III/5/a/2013

Wien, am          . März 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig und Genossinnen und Genossen haben am 22. Jänner 2013 unter der Zahl 13606/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Streichung der Grundversorgung bei negativem Asylbescheid“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, dass sich mit 1. Februar 2013 insgesamt 2.952 Personen mit rechtskräftig negativem Verfahren in Österreich in Grundversorgung befanden. Darunter fallen insbe-sondere Personen die nicht abschiebbar sind.

 


Zu den Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2012 gab es insgesamt 1.814 Anträge auf „freiwillige Rückkehrhilfe“ sowie insge-samt 1.254 bestätigte Ausreisen von Personen mit rechtskräftig negativem Asylverfahren. Im Sinne des Artikels 2 der Grundversorgungsvereinbarung – Art 15a B-VG, BGBl I 2004/80, (GVV) sind Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung, sofern sie hilfsbedürftig sind, Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind. Die diesbezüglichen Regelungen bzw. Vollziehung in den Bundesländern fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Im Sinne der Grundversorgungsvereinbarung ist der Bund-Länder-Koordinationsrat zur gemeinschaftlichen Lösung von Problemen, die sich beispielsweise aus aktuellen Anlass-fällen oder der Auslegung der Grundversorgungsvereinbarung ergeben, berufen. Dieser hat sich als gut funktionierendes Gremium, insbesondere bei der Festlegung gemeinsamer und partnerschaftlicher Sichtweisen, erwiesen.