13405/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0039-I/A/15/2013

Wien, am 20. März 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13922/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs wird festgehalten, dass die Erfassung der gechippten Hunde einerseits über private Datenbanken (Animaldata, Petcard, IFTA) erfolgt, andererseits die Meldung online selbst mittels Bürgerkarte durchgeführt werden kann, oder der Hund bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie zum Teil auch bei der Gemeinde (im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde) gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes (TSchG) gemeldet wird.

 


Frage 1:

Die Firma Animaldata hat meinem Ressort auf die Anfrage betreffend die Zahl der Hunde, die per 31.12.2012 in der Datenbank von Animaldata erfasst wurden, einen Bericht vorgelegt und die entsprechenden Zahlen übermittelt.

 

Wie schon in der Voranfrage hat die Firma Animaldata jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nur für den Amtsgebrauch im Zusammen-hang mit internen Abgleichungen zur Hundedatenbank verwendet werden dürfen und mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen könnte.

 

Im Hinblick darauf kann ich zu dieser Frage keine näheren Angaben machen.

 

Frage 2:

Zum 31.12.2012 waren bei Petcard 20001 Hunde in Wien registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2012

1010 Wien

144

1020 Wien

649

1030 Wien

713

1040 Wien

228

1050 Wien

480

1060 Wien

255

1070 Wien

162

1080 Wien

149

1090 Wien

448

1100 Wien

2749

1110 Wien

1096

1120 Wien

890

1130 Wien

523

1140 Wien

658

1150 Wien

515

1160 Wien

1028

1170 Wien

393

1180 Wien

357

1190 Wien

834

1200 Wien

582

1210 Wien

1906

1220 Wien

3886

1230 Wien

1356

Gesamt

20001

 

 

Frage 3:

Die Zahlen werden von IFTA nicht bekannt gegeben. Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12286/J.

 

Frage 4:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den privaten Datenbanken kommen, da es sich um private Dienstleister handelt. Jede/r Tierbesitzer/in hat die Möglichkeit seinen/ihren Hund, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz (TSchG), bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken zu melden.

 

Frage 5:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbankern erfasst, so erfolgt der Übertrag in die Heimtierdatenbank von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittstelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch den anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 6:

Zum 31.12.2012 waren in der amtlichen Heimtierdatenbank 31122 Hunde in Wien registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2012

1010 Wien

323

1020 Wien

1670

1030 Wien

1787

1040 Wien

364

1050 Wien

566

1060 Wien

414

1070 Wien

329

1080 Wien

263

1090 Wien

566

1100 Wien

3921

1110 Wien

1355

1120 Wien

1544

1130 Wien

1117

1140 Wien

1579

1150 Wien

801

1160 Wien

997

1170 Wien

1356

1180 Wien

496

1190 Wien

999

1200 Wien

1042

1210 Wien

5345

1220 Wien

2941

1230 Wien

1347

Gesamt

31122

 

 

Frage 7:

Animaldata, Petcard und IFTA sind private Tierkennzeichnungsdatenbänke, die bereits viele Jahre vor der gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gemäß § 24a TSchG die Registrierungsmöglichkeit in ihrer Datenbank und durch Kooperation mit anderen internationalen Datenbanken die Möglichkeit der internationalen Suche von Hunden angeboten haben.

Unabhängig davon wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit Animaldata, IFTA und Petcard jeweils eine Vereinbarung geschlossen, wonach bestehende sowie ab 1. Juli 2008 erhobene Daten dem Bundesministerium für Gesundheit kostenlos zur Überführung in die Heimtierdatenbank für Hunde und zur Nutzung im Sinne des Tierschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch bei Altdaten, dass der/die Tierhalter/in die Daten ergänzt und somit alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und genauso wie bei Neudaten ein Auftrag der Tierhalterin/des Tierhalters vorliegt, dass Animaldata, IFTA bzw. Petcard die Meldungen gemäß § 24a TSchG für sie/ihn durchführt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Heimtierdatenbank für Hunde erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken nicht ident mit der Zahl der in privaten Daten-banken erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken sein kann.

 

Frage 8:

Animaldata: Anlässlich der Registrierung wird allen Hundebesitzer/inne/n eine Registrierungsbestätigung samt Registriernummer in der Heimtierdatenbank (HDB) übermittelt.

Jene Tierhalter/innen, deren Hund zwar bei Animaldata, aber noch nicht in der Heim-tierdatenbank registriert ist, werden in diesem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass die Daten für die amtliche Hunderegistrierung noch zu ergänzen sind, damit der Hund auch nach den gesetzlichen Vorschriften registriert ist.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank werden Hundebesitzer/innen (bei Versand der Unterlagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen bzw. gebeten diese zu überprüfen oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/dem Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein.

 

IFTA: Es wurden in Wien alle bei IFTA registrierte Kundinnen und Kunden, die noch nicht in der Heimtierdatenbank eingetragen waren, angeschrieben. Daraus resul-tierten nur wenige neue Registrierungen.

 

Frage 9:

Animaldata: Aus den oben angeführten Gründen kann hinsichtlich der Anzahl der versendeten Informationen an Hundehalter/innen keine Aussage getroffen werden.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit 49800 Hundebesitzer/innen schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen.

 

IFTA: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit ca. 6000 Briefe in diesem Zusammenhang versendet. Eine Radiowerbung, wo unter Angabe einer kostenfreien Telefonnummer für die Nachregistrierung gemäß § 24a Tierschutzgesetz in ganz Österreich geworben wurde, brachte keine Neuregistrierung.

 

Frage 10:

Die Rasse des Hundes wird gemäß § 24a TSchG als eine der tierbezogenen Daten abgefragt. Durch die Heimtierdatenbank erfolgt keine gesonderte Erfassung soge-nannter Listenhunde und es ist auch keine diesbezügliche Erfassung geplant.