13557/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0173-I/1/b/2013
Wien, am . März 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 31. Jänner 2013 unter der Zahl 13818/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bildungskarenz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Karenzen, die von Bediensteten mit der Absicht in Anspruch genommen werden, eine persönliche Fort– und Weiterbildung durchzuführen (sogenannte Bildungskarenzen), werden nicht gesondert statistisch erfasst. Um die gegenständliche Anfrage für den angefragten Zeitraum beantworten zu können, bedürfte es einer Einzelfallauswertung in Form einer Durchsicht aller Personalakte der Bediensteten, die im angefragten Zeitraum eine sonstige Karenz im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. des Vertragsbediensteten-gesetzes 1948 angetreten haben. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass ich von der Beantwortung dieser Anfrage aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Ver-waltungsaufwandes Abstand nehmen muss.