13599/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0041-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. März 2013

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13809/J-NR/2013 betreffend Väterkarenz, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Anzahl der Personen, die seit dem 1. Jänner 2010 bis zum Einlangen der Anfrage eine Väterkarenz inkl. einen Frühkarenzurlaub im Ressortbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur angetreten haben, ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

 

Summe

Zentralleitung

nachgeordnetes
Verwaltungspersonal

Bundeslehrkräfte

2010

0

1

33

2011

0

7

63

2012

4

8

87

2013

0

1

26

 

Die Durchschnittsdauer betrug für den Personenkreis der Zentralleitung 33,25 Kalendertage. Die Dauer der Karenzen über alle Ressortbereiche wird im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht zentral erfasst und wäre nur durch händische Auswertung der einzelnen Personalakten feststellbar. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass aufgrund des damit verbundenen unzumutbaren Verwaltungsaufwandes eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

Zu Frage 2:

Es gab in der Zentralleitung keine Verweigerung eines Antrags auf Frühkarenzurlaub für Väter aus dienstlichen Gründen. Darüber hinaus wäre für die nachgeordneten Dienststellen wiederum eine händische Auswertung aller Personalakten aller Ressortbereiche des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur notwendig, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass aufgrund des damit verbundenen unzumutbaren Verwaltungsaufwandes davon Abstand genommen wird. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Karenz nach dem VKG aus dienstlichen Gründen nicht verweigert werden kann.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.