1360/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara  Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2009 unter der Zahl 1287/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Causa Mensdorff-Pouilly“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8, 35 und 36:

Das Bundeskriminalamt führt derzeit aufgrund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Alfons Mensdorff-Pouilly. Im Hinblick auf das anhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren können keine Auskünfte erteilt werden.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Frau Dr. Doris Ita ist seit 2001 im Bundesministerium für Inneres tätig. Seit diesem Zeitpunkt war sie im Personenstandswesen und der Kriegsgräberfürsorge, seit 2003 als Leiterin des Referates IV/7/a (KZ-Gedenkstätte Mauthausen) und als Leiterin des Referates II/4/d (Bundeswarnzentrale und Alarmvorsorgen) sowie seit 2005 als Leiterin der Abteilung II/4 (Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) tätig.

Der angebliche Kontakt ist mir aus den Medien bekannt.

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.


Zu den Fragen 12, 18, 22:

Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Überlegungen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Mag. Philipp Ita war ab Februar 2002 Stellvertreter des Leiters des Kabinetts und von Juni 2004 bis Februar 2007 Leiter des Kabinetts.

Der angebliche Kontakt ist mir aus den Medien bekannt.

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Dr. Christoph Ulmer war ab Februar 2000 Stellvertreter des Leiters des Kabinetts und von Oktober 2000 bis Mai 2004 Leiter des Kabinetts. Der angebliche Kontakt ist mir aus den Medien bekannt.

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 364/J (Beantwortung 394/AB) verwiesen.

 

Zu Frage 25:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.

 

Zu den Fragen 26 und 33:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 27:

In meiner Funktion als Innenministerin hatte ich keinen direkten oder indirekten Kontakt.

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 sowie 35 und 36 verwiesen.

 

Zu den Fragen 28 bis 30 und 32:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht gemäß Art. 52 B-VG umfasst.


Zu Frage 31:

Spekulationen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 34:

Nein.