13625/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2013
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möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF 10.000/0019-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 29. März 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13718/J-NR/2013 betreffend die "kapazitäts-orientierte und studierendenbezogene Universitätsfinanzierung", die die Abgeordneten
Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die angeforderte Untergliederung der fünf Studienfelder gemäß § 14h Universitätsgesetz 2002 kann der beigefügten Übersichtstabelle entnommen werden.
Zu Fragen 2 und 3:
Vier der fünf Studienfelder gemäß § 14h Universitätsgesetz 2002 sind „MINT-Fächer“, nämlich Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik sowie Pharmazie.
Der Auswahlmechanismus bzw. die Prioritätensetzung in Bezug
auf die Frage, in welchen
Studienfeldern mit den ersten vorbereitenden Schritten einer
kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
begonnen werden soll, erfolgte entlang mehrerer
Kriterien. Zwei davon waren „Infrastruktur-Fächer vor
Buch-Wissenschaften“ und „Priorität für MINT-Fächer
zur Output-Sicherung“.
Das erste Kriterium bezieht sich darauf, dass insbesondere in Infrastruktur-Fächern – MINT‑Fächer zählen zu einem Großteil zu solchen – in einer doppelten Hinsicht die vorhandenen Kapazitätsgrenzen zu beachten sind, um eine qualitätsorientierte, forschungsgeleitete Lehre sicherstellen zu können, nämlich sowohl in Bezug auf Personalressourcen als auch in Bezug auf Infrastrukturressourcen.
Das zweite gegenständliche Kriterium bezieht sich auf die evidente Lehr-Prozess-Logik, dass unter Regulierung der Studierendenzahlen und adäquater Betreuung – natürlich abhängig vom Ausgangsniveau – tendenziell der Dropout verringert und die Zahl der Absolvent/innen erhöht werden kann. Insbesondere letztgenannter Effekt entspricht gerade dem Ziel, im MINT-Bereich künftig mehr Absolvent/innen zu haben.
Generell kann festgehalten werden: Wo Zulassungsverfahren angewandt werden, erfolgt die Studienwahl von den Studienanfänger/innen bewusster, sind Studierende und Lehrende weit höher motiviert und zeigen sich kürzere Studiendauern und weniger Studienabbrecher/innen, dafür aber mehr Absolvent/innen.
Zu Fragen 4 bis 6:
Ein Entwurf des Finanzierungsmodells ist in den §§ 14a-14f Universitätsgesetz 2002 und den dazugehörenden Erläuterungen der vorliegenden Gesetzesnovelle beschrieben.
Zentrales Element der kapazitätsorientierten,
studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung ist die Finanzierung der
universitären Lehre anhand von Studienplätzen. Die Finanzierung der
universitären Lehre wird sich an der Anzahl der von den Universitäten
angebotenen und
betreuten Studienplätze orientieren, wobei Studienplätze ähnlicher
Ausrichtung und Aus-stattungsnotwendigkeit zu Fächergruppen
zusammengefasst werden. Für diese Fächergruppen wird jeweils eine
einheitliche Gewichtung festgelegt werden.
Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene
Universitätsfinanzierung hat das langfristige Ziel, eine ausreichende
Anzahl von Studienplätzen unter im internationalen Vergleich
adäquaten Studienbedingungen zur Verfügung zu stellen. Das
vorgeschlagene Modell einer kapazitäts-orientierten, studierendenbezogenen
Universitätsfinanzierung versteht sich als Stufenplan zu einer
schrittweisen Optimierung der Studienbedingungen unter anderem durch eine
Verbesserung der Betreuungsrelationen.
Die Implementierung der kapazitätsorientierten,
studierendenbezogenen Universitätsfinan-zierung an den Universitäten
erfolgt in zwei Schritten. Mit der Gesetzesnovelle des Universitätsgesetzes
2002 wurden die zukünftigen Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells
fixiert sowie Ziele und Grundsätze der kapazitätsorientierten,
studierendenbezogenen Universitätsfinan-zierung definiert. Dies erfolgte
durch die Aufnahme eines neuen Unterabschnitts 2a. mit der
Bezeichnung „Implementierung der kapazitätsorientierten,
studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“ in das Universitätsgesetz
2002. Damit wird ermöglicht, das neue Finanzierungsmodell vorerst als
gesamthaftes Paket zu integrieren, ohne einzelne Bestimmungen zu ändern.
Im zweiten Schritt sollen die Bestimmungen über die Finanzierung der
Universitäten aus
Bundesmitteln entsprechend den Vorgaben des Unterabschnitts 2a. geändert
werden. Mit diesem zweiten Schritt wird die konkrete Umsetzung der
kapazitätsorientierten, studierenden-bezogenen Universitätsfinanzierung
erfolgen.
Zu Fragen 7 bis 9:
Die Gesetzesnovelle befasst sich nicht mit der Frage der Finanzierungsquellen. Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung ist in erster Linie im Zusammenhang mit einer transparenten Gestaltung der Finanzierung der Universitäten zu betrachten.
Das zunehmend vorhandene Kostenbewusstsein verlangt eine
transparente Nachvollziehbarkeit der entstehenden Kosten, so auch der Kosten
eines Universitätsbetriebs. Daraus folgt die
Forderung nach Kostenwahrheit und Transparenz der
Universitätsbudgetierung. Die Trennung der Kosten für Lehre
einerseits und der Kosten für die Forschung bzw. Entwicklung und
Erschließung der Künste andererseits, die das zentrale Element der
Studienplatzfinanzierung darstellt, bedeutet einen wesentlichen Schritt in
diese Richtung. Neben Lehre und Forschung
bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste bilden die Kosten für
die Infrastruktur und den Klinischen Mehraufwand die dritte Säule des
Modells „kapazitätsorientierte, studierenden-bezogene
Universitätsfinanzierung“. § 14f Abs. 2 bzw. § 16 Abs. 2a Universitätsgesetz
2002 sind damit im Zusammenhang zu betrachten. Gemäß diesen
Bestimmungen haben die
Universitäten zur Vorbereitung auf das Modell der
kapazitätsorientierten, studierenden-bezogenen Universitätsfinanzierung
alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Kosten- und
Leistungsrechnung gemäß § 16 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002
nach
einheitlichen Standards zu implementieren.
Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene
Universitätsfinanzierung bringt hinsichtlich der öffentlichen und
privaten Finanzierungsquellen der Universitäten keine Änderungen. Der
seitens des Bundes für die Finanzierung der Universitäten zur
Verfügung stehende Gesamtbetrag wird alle drei Jahre vom Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Finanzen festgelegt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013
bis 2015 ist dies ein Betrag von gerundet 8,6 Milliarden Euro (ohne
Studienbeitragsersätze), für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016
bis 2018 wird der Gesamtbetrag im Jahr 2014
verhandelt werden.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.
Beilage
Überblick über Zugangsregelungen in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
Studienfeld |
Studienplätze ab Studienjahr 2013/14 |
Studium |
Universität |
Architektur und Städteplanung |
2.020 Studienplätze für StudienanfängerInnen |
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Bachelorstudium Architektur |
Universität Innsbruck |
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Technische Universität Wien |
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Technische Universität Graz |
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Bachelorstudium Landschaftsplanung u. Landschaftsarchitektur |
Universität für Bodenkultur Wien |
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Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung |
Technische Universität Wien |
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Biologie und Biochemie |
3.700 Studienplätze für StudienanfängerInnen |
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|
Bachelorstudium Biologie |
Universität Wien |
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Universität Graz |
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Universität Innsbruck |
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Universität Salzburg |
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Bachelorstudium Ernährungswissenschaften |
Universität Wien |
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Bachelorstudium Molekularbiologie |
Universität Graz gemeinsam mit |
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Technische Universität Graz |
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Bachelorstudium Molekulare Biowissenschaft |
Universität Salzburg gemeinsam mit |
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Universität Linz |
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Informatik |
2.500 Studienplätze für StudienanfängerInnen |
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Bachelorstudium Angewandte Informatik |
Universität Salzburg |
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Universität Klagenfurt |
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Bachelorstudium Informatik |
Universität Wien |
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Universität Innsbruck |
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Technische Universität Graz |
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Universität Linz |
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Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing |
Technische Universität Wien |
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Bachelorstudium Medizinische Informatik |
Technische Universität Wien |
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Bachelorstudium Software & Information Engineering |
Technische Universität Wien |
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Bachelorstudium Technische Informatik |
Technische Universität Wien |
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Bachelorstudium Softwareentwicklung-Wirtschaft |
Technische Universität Graz |
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Telematik |
Technische Universität Graz |
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Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik |
Universität Wien |
||
Technische Universität Wien |
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Universität Linz |
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Pharmazie |
1.370 Studienplätze für StudienanfängerInnen |
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|
Diplomstudium Pharmazie |
Universität Wien |
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Universität Graz |
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Universität Innsbruck |
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Wirtschaft Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/ Wirtschaftswissenschaft) |
10.630 Studienplätze für StudienanfängerInnen |
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Bachelorstudium Sozialwirtschaft |
Universität Linz |
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Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre |
Universität Wien |
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Universität Graz |
|||
Bachelorstudium Wirtschaftsw. - Management a. Economics |
Universität Innsbruck |
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Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften |
Universität Linz |
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Bachelorstudium Angewandte Betriebswirtschaft |
Universität Klagenfurt |
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Bachelorstudium Wirtschaft und Recht |
Universität Klagenfurt |
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Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften |
Universität Innsbruck |
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Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften |
Wirtschaftsuniversität Wien |
||
Bachelorstudium Betriebswirtschaft |
Universität Wien |
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Universität Graz |
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Bachelorstudium Informationsmanagement |
Universität Klagenfurt |
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Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft |
Universität Wien |