13625/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

                                                     BMWF 10.000/0019-III/4a/2013

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 29. März 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13718/J-NR/2013 betreffend die "kapazitäts-orientierte und studierendenbezogene Universitätsfinanzierung", die die Abgeordneten
Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die angeforderte Untergliederung der fünf Studienfelder gemäß § 14h Universitätsgesetz 2002 kann der beigefügten Übersichtstabelle entnommen werden.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Vier der fünf Studienfelder gemäß § 14h Universitätsgesetz 2002 sind „MINT-Fächer“, nämlich Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik sowie Pharmazie.

 

Der Auswahlmechanismus bzw. die Prioritätensetzung in Bezug auf die Frage, in welchen
Studienfeldern mit den ersten vorbereitenden Schritten einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung begonnen werden soll, erfolgte entlang mehrerer
Kriterien. Zwei davon waren „Infrastruktur-Fächer vor Buch-Wissenschaften“ und „Priorität für MINT-Fächer zur Output-Sicherung“.

 

Das erste Kriterium bezieht sich darauf, dass insbesondere in Infrastruktur-Fächern – MINT‑Fächer zählen zu einem Großteil zu solchen – in einer doppelten Hinsicht die vorhandenen Kapazitätsgrenzen zu beachten sind, um eine qualitätsorientierte, forschungsgeleitete Lehre sicherstellen zu können, nämlich sowohl in Bezug auf Personalressourcen als auch in Bezug auf Infrastrukturressourcen.


Das zweite gegenständliche Kriterium bezieht sich auf die evidente Lehr-Prozess-Logik, dass unter Regulierung der Studierendenzahlen und adäquater Betreuung – natürlich abhängig vom Ausgangsniveau – tendenziell der Dropout verringert und die Zahl der Absolvent/innen erhöht werden kann. Insbesondere letztgenannter Effekt entspricht gerade dem Ziel, im MINT-Bereich künftig mehr Absolvent/innen zu haben.

 

Generell kann festgehalten werden: Wo Zulassungsverfahren angewandt werden, erfolgt die Studienwahl von den Studienanfänger/innen bewusster, sind Studierende und Lehrende weit höher motiviert und zeigen sich kürzere Studiendauern und weniger Studienabbrecher/innen, dafür aber mehr Absolvent/innen.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Ein Entwurf des Finanzierungsmodells ist in den §§ 14a-14f Universitätsgesetz 2002 und den dazugehörenden Erläuterungen der vorliegenden Gesetzesnovelle beschrieben.

 

Zentrales Element der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung ist die Finanzierung der universitären Lehre anhand von Studienplätzen. Die Finanzierung der universitären Lehre wird sich an der Anzahl der von den Universitäten angebotenen und
betreuten Studienplätze orientieren, wobei Studienplätze ähnlicher Ausrichtung und Aus-stattungsnotwendigkeit zu Fächergruppen zusammengefasst werden. Für diese Fächergruppen wird jeweils eine einheitliche Gewichtung festgelegt werden.

 

Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung hat das langfristige Ziel, eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen unter im internationalen Vergleich adäquaten Studienbedingungen zur Verfügung zu stellen. Das vorgeschlagene Modell einer kapazitäts-orientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung versteht sich als Stufenplan zu einer schrittweisen Optimierung der Studienbedingungen unter anderem durch eine
Verbesserung der Betreuungsrelationen.

 

Die Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinan-zierung an den Universitäten erfolgt in zwei Schritten. Mit der Gesetzesnovelle des Universitätsgesetzes 2002 wurden die zukünftigen Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells fixiert sowie Ziele und Grundsätze der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinan-zierung definiert. Dies erfolgte durch die Aufnahme eines neuen Unterabschnitts 2a. mit der
Bezeichnung „Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“ in das Universitätsgesetz 2002. Damit wird ermöglicht, das neue Finanzierungsmodell vorerst als gesamthaftes Paket zu integrieren, ohne einzelne Bestimmungen zu ändern. Im zweiten Schritt sollen die Bestimmungen über die Finanzierung der Universitäten aus
Bundesmitteln entsprechend den Vorgaben des Unterabschnitts 2a. geändert werden. Mit diesem zweiten Schritt wird die konkrete Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierenden-bezogenen Universitätsfinanzierung erfolgen.

 


Zu Fragen 7 bis 9:

Die Gesetzesnovelle befasst sich nicht mit der Frage der Finanzierungsquellen. Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung ist in erster Linie im Zusammenhang mit einer transparenten Gestaltung der Finanzierung der Universitäten zu betrachten.

 

Das zunehmend vorhandene Kostenbewusstsein verlangt eine transparente Nachvollziehbarkeit der entstehenden Kosten, so auch der Kosten eines Universitätsbetriebs. Daraus folgt die
Forderung nach Kostenwahrheit und Transparenz der Universitätsbudgetierung. Die Trennung der Kosten für Lehre einerseits und der Kosten für die Forschung bzw. Entwicklung und
Erschließung der Künste andererseits, die das zentrale Element der Studienplatzfinanzierung darstellt, bedeutet einen wesentlichen Schritt in diese Richtung. Neben Lehre und Forschung
bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste bilden die Kosten für die Infrastruktur und den Klinischen Mehraufwand die dritte Säule des Modells „kapazitätsorientierte, studierenden-bezogene Universitätsfinanzierung“. § 14f Abs. 2 bzw. § 16 Abs. 2a Universitätsgesetz 2002 sind damit im Zusammenhang zu betrachten. Gemäß diesen Bestimmungen haben die
Universitäten zur Vorbereitung auf das Modell der kapazitätsorientierten, studierenden-bezogenen Universitätsfinanzierung alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Kosten- und Leistungsrechnung gemäß § 16 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 nach
einheitlichen Standards zu implementieren.

 

Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung bringt hinsichtlich der öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen der Universitäten keine Änderungen. Der seitens des Bundes für die Finanzierung  der Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird alle drei Jahre vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 ist dies ein Betrag von gerundet 8,6 Milliarden Euro (ohne Studienbeitragsersätze), für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 wird der Gesamtbetrag im Jahr 2014
verhandelt werden.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.

 

 

Beilage


Überblick über Zugangsregelungen in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG

Studienfeld

Studienplätze ab

Studienjahr 2013/14

Studium

Universität

Architektur und Städteplanung

2.020 Studienplätze für StudienanfängerInnen

 

 

Bachelorstudium Architektur

Universität Innsbruck

Technische Universität Wien

Technische Universität Graz

Bachelorstudium Landschaftsplanung u. Landschaftsarchitektur

Universität für Bodenkultur Wien

Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung

Technische Universität Wien

Biologie und Biochemie

3.700 Studienplätze für StudienanfängerInnen

 

 

Bachelorstudium Biologie

Universität Wien

Universität Graz

Universität Innsbruck

Universität Salzburg

Bachelorstudium Ernährungswissenschaften

Universität Wien

Bachelorstudium Molekularbiologie

Universität Graz gemeinsam mit

Technische Universität Graz

Bachelorstudium Molekulare Biowissenschaft

Universität Salzburg gemeinsam mit

Universität Linz

Informatik

2.500 Studienplätze für StudienanfängerInnen

 

 

Bachelorstudium Angewandte Informatik

Universität Salzburg

Universität Klagenfurt

Bachelorstudium Informatik

Universität Wien

Universität Innsbruck

Technische Universität Graz

Universität Linz

Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing

Technische Universität Wien

Bachelorstudium Medizinische Informatik

Technische Universität Wien

Bachelorstudium Software & Information Engineering

Technische Universität Wien

Bachelorstudium Technische Informatik

Technische Universität Wien

Bachelorstudium Softwareentwicklung-Wirtschaft

Technische Universität Graz

Telematik

Technische Universität Graz

Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik

Universität Wien

Technische Universität Wien

Universität Linz

Pharmazie

1.370 Studienplätze für StudienanfängerInnen

 

 

Diplomstudium Pharmazie

Universität Wien

Universität Graz

Universität Innsbruck

Wirtschaft
(Management und

Verwaltung/Wirtschaft und

Verwaltung, allgemein/

Wirtschaftswissenschaft)

10.630 Studienplätze für StudienanfängerInnen

 

 

Bachelorstudium Sozialwirtschaft

Universität Linz

Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre

Universität Wien

Universität Graz

Bachelorstudium Wirtschaftsw. - Management a. Economics

Universität Innsbruck

Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften

Universität Linz

Bachelorstudium Angewandte Betriebswirtschaft

Universität Klagenfurt

Bachelorstudium Wirtschaft und Recht

Universität Klagenfurt

Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften

Universität Innsbruck

Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Wirtschaftsuniversität Wien

 Bachelorstudium Betriebswirtschaft

Universität Wien

Universität Graz

Bachelorstudium Informationsmanagement

Universität Klagenfurt

Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft

Universität Wien