13633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13962/J des Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Frage 1:

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurden an Mitarbeiter/innen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jeweils folgende Beträge an Belohnungen ausbezahlt:

 

2011               353.464 €

2012               345.693 €

 

 

Fragen 2, 3, 6 bis 9:

 

Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter/innen in meinem Kabinett (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) sind wie folgt bewertet:

 

Kabinettschef/in                   v1/5

Stv. Kabinettschef/in            v1/4

Pressesprecher/in               v1/4

Fachreferent  /in                    v1/3

 

Die Bezugshöhe ergibt sich aus den gehaltsrechtlichen Regelungen unter Berück-sichtigung der abzugeltenden Mehrdienstleistungen.

 

Im Jahr 2011 erhielten sieben Mitarbeiter/innen meines Kabinetts (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 5.720 € (das sind durchschnittlich 817 €). Dabei bewegte sich der Umfang der pro Mitarbeiter/in ausbezahlten Belohnung zwischen 400 € und 1.000 €.


Im Jahr 2012 erhielten acht Mitarbeiter/innen meines Kabinetts (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 5.050 € (das sind durchschnittlich 631 €). Dabei bewegte sich der Umfang der pro Mitarbeiter/in ausbezahlten Belohnung zwischen 400 € und 1.300 €.

 

Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2005 für 17 Mitarbeiter/innen des damaligen Ministerbüros 50.360 € ausbezahlt (das sind durchschnittlich 2.962 €). Im Jahr 2006 wurden für 13 Mitarbeiter/innen des damaligen Ministerbüros 36.000 € ausbezahlt (das sind durchschnittlich 2. 769 €).

 

Die Belohnungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus der besonderen arbeitsmäßigen Belastung der Mitarbeiter/innen in meinem Kabinett.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren Angaben machen kann, da aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeiter/inne/n im Kabinett auch durch die Angabe der jeweiligen Gehaltsstufe ein Personenbezug hergestellt werden könnte.

 

Das Belohnungssystem des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Einerseits wird den Sektionsleitungen und den unmittelbaren Vorgesetzten pro Bediensteten/ Bediensteter ein bestimmter Betrag zur direkten leistungsbezogenen Vergabe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Bedienstete, deren Monatsbezug eine bestimmte Höhe nicht erreicht, zusätzlich zur Leistungsbelohnung einen fixen Betrag.

 

Mitarbeiter/innen, die eine Belohnung erhielten, haben die Anforderungen dieser Richtlinien erfüllt.

 

Zum generellen Aspekt der Fragen 6ff ist festzuhalten, dass die Gewährung von Belohnungen gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 erfolgt. Im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben werden als Anerkennung für besondere Leistungen Belohnungen zuerkannt. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel werden entsprechend dieser Vorgaben Belohnungen, insbesondere auch als Motivationsinstrument, grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden, da motivierte Mitarbeiter/innen insbesondere auch für die Erreichung der Ressortziele von großer Bedeutung sind.

 

 

Frage 4:

 

Ich verweise hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2012 auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 12365/J und hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 auf die Beant­wortung der Fragen 1 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 13893/J.


Frage 5:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 12365/J.