13967/AB XXIV. GP

BMJ-Pr7000/0085-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Eingelangt am 15.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14250/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schitag des BMJ am Stuhleck“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 15 bis 17:

Der sogenannte „Schitag“ fand am 19. Februar 2013 auf Vorschlag der beiden Dienststellenausschüsse des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung  im Einvernehmen mit dem Dienstgeber statt. Eine Teilnahme stand allen im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung tätigen Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten, Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten offen.  Die Teilnehmerzahl wurde mit 28 Personen begrenzt. Das Angebot haben letztlich 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen, und zwar Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter sowie A1-Referentinnen und Referenten der Sektionen I, III und IV sowie eine dienstzugeteilte Richteramtsanwärterin. Es ist beabsichtigt, dieses Angebot im Rahmen der Gesundheitsvorsorge auch weiterhin zu ermöglichen.

Für die Beschaffung der Liftkarten ist ein (kostendeckender) Zuschuss in Höhe von 17 Euro pro Bedienstete bzw. pro Bedienstetem gesetzlich vorgesehen.


Zu 5 bis 11 und 22:

Ich verweise auf die nachstehende Tabelle, die alle in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Informationen über diese und vergleichbare Veranstaltungen mit Transportdienstleistungen des Strafvollzugs enthält.

2010 Zweck

STD

davon ÜSt

km

 

Schitag  11.3.10 Semmering

14

6

191

 

BMJ  Mönchhof, Podersdorf

14,5

6,5

180

 

Delegation 15.7.10 Simmering

1,45

0

31

 

Delegation 15.7.10 Kahlenb. Heuriger Neustift

1,4

1,4

39

18.55-20.35

Delegation 15.7.10  Heuriger Neustift Abh.

1,1

1,1

17

22.20-23.30

Begräbnis Bed. BMJ  18.8.10 Neustiftg.-Kolbeg.

3

0

30

 

BMJ n. Gloggnitz 7.10.10

14

6

178

 

Delegation 14.12.10 Suben-Linz

13,5

5,5

371

Nächtigung

Delegation 15.12.10  Linz Asten

10,5

2,5

196

 

Fahrten für JA Josefstadt, JWS,VD,BMJ

 

2010 gesamt

11.949

 

 

 

 

 

 

2011 Zweck

STD

davon ÜSt

km

 

Schitag  10.3.11 Semmering

13,5

5,5

178

 

Delegation 6.5.11 Flughafen Transfer

2,2

0

37

 

Ökonomieleitertagung 24.5.11 BZ Hollabrunn

10,45

3,45

172

 

Betriebsausflug 26.5.11 Rosenburg

13,2

5,2

183

 

Delegation 10.6.11 Hütteldorf-Künigelberg

4

0

31

 

Nö.Landesausstellung 16.6.11 Hainburg

12,2

4,2

144

 

Begräbnis BMJ 19.7.20011 Stammersdorf

3

0

34

 

Fahrten für JA Josefstadt, JWS, VD, BMJ

 

2011 gesamt

8713

 

 

 

 

 

 

2012 Zweck

STD

davon ÜST

KM

 

Schitag 1.2.12 Semmering

13

5

211

 

Betriebsausflug 28.6.12 Wildalpen

13,3

5,3

381

 

Delegation 18.9.12 Raum Krems

9,1

1,1

197

 

Delegation 15.11.12 Graz-Karlau

11,4

3,4

398

 

Eröffnung Korneuburg

4,15

0

46

 

Fahrten für JA Josefstadt, JWS, VD, BMJ

 

2012 gesamt

7596

 


Zu 12 bis 14:

Die Justizanstalt Josefstadt erhält im Hinblick auf die von ihr zu erbringenden Unterstützungsleistungen ein beträchtlich erhöhtes Überstundenkontingent zugewiesen.

Zu 18 bis 21:

Aus dienstrechtlicher Sicht sind Betriebsausflüge weder "Dienst" (nicht verpflichtend, keine Überstundenabgeltung) noch Anlass für einen Sonderurlaub, sondern "gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst" im Sinne des § 51 des BDG für Beamte, gemäß § 7 des VBG für Vertragsbedienstete. Sozialversicherungsrechtlich sind Unfälle während eines Betriebsausfluges gemäß der ständigen Judikatur Dienstunfälle im Sinne des § 90 B-KUVG bzw. Arbeitsunfälle im Sinne des § 175 ASVG, weil sie dem geschützten Lebensbereich des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin anzurechnen sind.

 

Wien,        . Mai 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl