13985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0099-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Mai 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14261/J-NR/2013 betreffend administratives sowie pädagogisch-unterstützendes Personal an Bundesschulen, die die Abg. Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen am 19. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend ist anzumerken, dass im Rahmen des Verwaltungspersonals nicht zwischen administrativem und pädagogisch-unterstützendem Personal unterschieden wird. Der Begriff administratives sowie pädagogisch-unterstützendes Personal wird dahingehend verstanden, dass damit in Abgrenzung zum an öffentlichen Bundesschulen eingesetzten Lehrkräftepersonal das dort verwendete Verwaltungspersonal angesprochen ist.

 

Zum Verwaltungspersonal zählen unter anderem Schulärztinnen und Schulärzte, Verwaltungs­leiterinnen und -leiter bzw. Verwaltungsführerinnen und -führer, Rechnungsführerinnen und
-führer, Verwaltungs- und Rechnungsführerinnen und -führer, Bedienstete des Krankenpflege­dienstes, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, ADV-Assistentinnen und -Assistenten, Sekretariatskräfte, Wirtschaftsleiterinnen und -leiter, Schreibkräfte, Schulwarte, Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Köchinnen und Köche, Hilfskräfte, spezielle Hilfskräfte, angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter, Reinigungskräfte, Magazineurinnen und Magazineure, Laborantinnen und Laboranten etc..

 

Weiters darf bemerkt werden, dass der schulpsychologische Dienst nicht zum Verwaltungs­personal an Schulen zählt, da dieser grundsätzlich im Amt des jeweiligen Landeschulrates eingerichtet ist.


Zu Fragen 1 und 2:

Allgemein darf bemerkt werden, dass der Fokus der internationalen Studie TALIS darauf liegt, wie Lehrkräfte und Schulleitungen das Lernumfeld und die Arbeitsbedingungen an Schulen wahrnehmen. TALIS ist keine Studie zum Ertrag von Bildungssystemen bzw. zum Erfolg von Unterricht, sondern mit über 4.000 befragten Personen die bislang größte Befragung der Schulleitungen und Lehrkräfte in Österreich und zeichnet ein Bild der Selbstwahrnehmung.

 

Hinsichtlich der in der im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage zitierten TALIS-Studie zeigen sich im Themenbereich Schulleitungen Beeinträchtigungen des Unterrichts durch personelle Mängel an den Bundesschulen (AHS) nach Angaben der Schul­leitungen vor allem im Bereich des „unterstützenden Personals“ sowie zu geringer Handlungs­spielraum in den Bereichen Personal und Budget.

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur benötigen die Schulleitungen ein Aufgabenprofil, das vor allem auch pädagogische Leitungskompetenz umfasst und die Personalentwicklung miteinschließt, mehr Verantwortung am Schulstandort sowie im Verwal­tungsbereich Unterstützung.

 

Im Bereich des schulpsychologischen Dienstes stellt die Arbeit direkt an Schulen einen Schwer­punkt dar: Im Schuljahr 2011/12 wurden von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen österreichweit knapp 18.000 Schulbesuche durchgeführt und fast 70.000 Beratungsgespräche mit Lehrkräften geführt.

 

Der Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung ist, da die Planstellen für den schul­psychologischen Dienst im Bereich der Schulaufsichtsbehörden angesiedelt sind, vom Aufnahmestopp im Bundesdienst erfasst. Aufgrund der allgemein anerkannten und daher gut argumentierbaren Dringlichkeit von Nachbesetzungen, konnten diese in mehreren seither aufgetretenen Einzelfällen beim Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen erwirkt werden.

 

Auf Basis von definierten Versorgungszielen in den Bereichen schulpsychologische Einzel­fallhilfe und Unterstützung von Schulen ergibt sich ein Bedarf von österreichweit rund 200 Planstellen. Durch Gründung des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewalt­prävention im Schulbereich (ÖZPGS) im Jahr 2011 und den damit verbundenen Einsatz von zusätzlichen Psychologinnen und Psychologen, die die Arbeit der Schulpsychologie-Bildungs­beratung unterstützen, konnten deutliche Fortschritte zur Erreichung dieses Versorgungsziels, von vormals 65% auf nunmehr 80% erzielt werden.

 

Zu Frage 3:

Der Einsatz von Verwaltungspersonal an Bundesschulen erfolgt im Rahmen der zwingenden Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes und auf Basis der geltenden Ausstattungs­richtlinien.

 

Zu Fragen 4 und 13:

Zum Stichtag 1. Jänner 2008 gab es für Verwaltungsleiterinnen und -leiter bzw. Verwaltungs­führerinnen und -führer, Rechnungsführerinnen und -führer, Verwaltungs- und Rechnungs­führerinnen und -führer, Bedienstete des Krankenpflegedienstes, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, ADV-Assistentinnen und -Assistenten, Sekretariatskräfte, Wirtschaftsleiterinnen


und -leiter, Schreibkräfte, Schulwarte, Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Köchinnen und Köche, Hilfskräfte, spezielle Hilfskräfte, angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter, Reinigungskräfte, Magazineurinnen und Magazineure, Laborantinnen und Laboranten etc. an Bundesschulen insgesamt 3.718 Planstellen, zum Stichtag 1. Jänner 2013 gab es 3.617,75 Planstellen.

 

Die Differenz von ca. 100 Planstellen zwischen den genannten Stichtagen ergibt sich aufgrund von Nichtnachbesetzungen bei den Reinigungskräften, die auf Grund der Vorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 6. März 2012 betreffend Aufnahmestopp für die Jahre 2012 bis 2014 erfolgten.

 

Nicht berücksichtigt wurden in der vergleichenden Darstellung im Sinne des eingangs erläuterten Begriffes Verwaltungspersonal an den Bundesschulen – um eine nachvollziehbare Gegenüberstellung zwischen den Stichtagen zu gewährleisten – die Schulärztinnen und Schulärzte sowie das Verwaltungspersonal an den Bundesanstalten für Leibeserziehung, da erstere seit 1. Jänner 2011 bzw. zweitere seit 1. Jänner 2013 unter einer anderen Finanzpost verrechnet werden.

 

Zu Frage 5:

Nein. Die Einsparungsvorgaben der Jahre 2002 bis 2012 betrafen zum größten Teil das Verwaltungspersonal an den Schulbehörden des Bundes und des Kulturbereiches. Aufgrund der Vorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 24. Jänner 2007, vom 3. März 2007 und vom 16. Dezember 2008 betreffend Aufnahmestopp gab es Ausnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs bzw. Ausnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, wodurch der Bundesschulbereich von den Einsparungsvorgaben bis zum Ministerratsbeschluss vom 6. März 2012 zur Gänze bzw. überwiegend ausgenommen war. Auf die Beantwortung der Fragen 4 und 13 wird hingewiesen.

 

Zu Fragen 6 und 12:

Im Hinblick auf die beschlossenen Einsparungsvorgaben wird im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur der Verwaltungsaufwand für die Schulen und die Lehrkräfte einer permanenten Aufgabenkritik unterzogen, um Verwaltungsabläufe zu straffen und zu optimieren und unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen eine effiziente Verwaltung der Bundesschulen sicherzustellen.

 

Zu Fragen 7 bis 10:

Die Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 6. März 2012 im Rahmen des Konsolidierungsplanes das Ziel gesetzt unter Beachtung der Schwerpunkte Bildung und Sicher­heit den Personalstand weiter zu konsolidieren. Vom Ausnahmestopp ausgenommen wurden im Bildungsbereich lediglich die Lehrerinnen und Lehrer. Das Verwaltungspersonal an Bundes­schulen, Bezirksschulräten, Landesschulräten und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fällt nicht unter diese Ausnahmebestimmung und unterliegt daher den Einsparungs­maßnahmen der Bundesregierung, die für die Jahre 2012 bis 2014 beschlossen wurden. Aufgrund des Ministerratsbeschlusses wurde in der Folge die Planstellenbesetzungs­verordnung 2012, BGBl. II Nr. 73/2012, erlassen. Lediglich in absoluten dringenden Einzelfällen können Aufnahmen zur Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes im Falle einer Pensionierung beim Bundeskanzleramt beantragt werden. Im Rahmen der Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes, die die aus dem Aufnahmestopp zu erwartenden Personal­einsparungen in den Personalplänen nachvollziehen, sind weitere Einsparungen vorzunehmen. Auf Grund dieser Vorgaben wurden ab 1. April 2012 keine Reinigungskräfte mehr nachbesetzt und durch Zukauf der Leistung Fremdreinigung ersetzt. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist sich der dadurch bedingten Herausforderungen für die Schulverwaltung durchaus bewusst und es wurden daher Gespräche mit dem Bundeskanzleramt aufgenommen.

 

Zu Frage 11:

Die Betrauung von Lehrkräften mit der Wahrnehmung bestimmter pädagogisch-administrativer Aufgaben wie zB. Administratorinnen und Administratoren, Klassenvorstände, Verwaltung bzw. Betreuung von Lehrmittelsammlungen, Bibliotheken und IT-Arbeitsplätzen, die diese neben der unterrichtlichen Tätigkeit ausüben und für die eine gesetzlich vorgesehene Abgeltung zusteht, weisen grundsätzlich ein pädagogisch-unterrichtliches Naheverhältnis auf.

 

Beispielsweise haben Administratorinnen und Administratoren die Stundenplaneinteilungen als pädagogische Unterstützung der Schulleitungen durchzuführen, um eine pädagogische zweck­mäßige Abfolge von Unterrichtseinheiten zu gewährleisten.

 

Wenngleich die Betrauung von Lehrkräften mit der Wahrnehmung bestimmter pädagogisch-administrativer Aufgaben zB. der Verwaltung bzw. Betreuung von Lehrmittelsammlungen, Bibliotheken und IT-Arbeitsplätzen auch historisch bedingt ist, sind einige Aufgaben mit einem lediglich geringen Beschäftigungsausmaß verbundenen Umfang, in der Struktur der Dienst­stellen hinsichtlich Größe und geographische Lage und in den teilweise unterschiedlich einge­schätzten pädagogischen Anteilen der jeweiligen Aufgaben und den damit verbundenen fach­lichen Anforderungen verbunden.

 

Die Einrechnung in die Lehrverpflichtung wurde in den letzten Jahren stärker durch eine Geld­abgeltung abgelöst, um die Unterrichtsleistung der Lehrkräfte dadurch nicht zu reduzieren. Die derzeitige Situation beim Verwaltungspersonal hat keine Auswirkung dahingehend, dass die umschriebene Wahrnehmung pädagogisch-administrativer Aufgaben durch Lehrkräfte strukturell verändert worden wäre.

 

Zu Frage 14:

Für allgemeine Verwaltungstätigkeiten, darunter sind im Sinne des eingangs erläuterten Begriffes Verwaltungspersonal Verwaltungsleiterinnen und –leiter bzw. Verwaltungsführerinnen und -führer, Verwaltungs- und Rechnungsführerinnen und -führer, Rechnungsführerinnen und -führer, Sekretariatskräfte, Schreibkräfte und Sekretariatsdienst zu verstehen, gab es jeweils zum Stichtag 1. Jänner folgende Planstellen:

 

 

01.01.2008

01.01.2009

01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

01.01.2013

Planstellen

845,25

847,75

850,75

857,50

860,00

857,75

 

Zu Frage 16:

Für Schulwarte an Bundesschulen, darunter sind im Sinne des eingangs erläuterten Begriffes Verwaltungspersonal Schulwarte und angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter zu verstehen, gab es jeweils zum Stichtag 1. Jänner folgende Planstellen:

 

 

01.01.2008

01.01.2009

01.01.2010

01.01.2011

01.01.2012

01.01.2013

Planstellen

927,25

923,25

920,75

925,75

925,25

924,00


Zu Fragen 15 und 17:

Es gab bzw. gibt keine unbesetzten Planstellen im Bundesschulbereich, da Nachbesetzungen unverzüglich im Rahmen der Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes und auf Basis der geltenden Ausstattungsrichtlinien durchgeführt werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.