13989/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0084-I/A/15/2013

Wien, am 17. Mai 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14258/J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Ing. Robert Lugar und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Der Entschließungsantrag 1570/A(E) vom 18. Mai 2011 wurde im Nationalrat am 8. Juli 2011 beschlossen (Entschließung 189/E XXIV.GP) und umgehend wurde auch eine Reformarbeitsgruppe des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichtet. Unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse der von der Landesgesundheits-referent/inn/enkonferenz am 4. März 2011 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe und des Projektes „Hochrisikobetriebe“ sowie unter Einbeziehung der Sozialpartner, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden die angesprochenen Themen diskutiert, lösungsorientiert verschiedene Modelle entwickelt und konkrete Reformvorschläge erarbeitet.

 

Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden mit dem Bericht des Bundesministers für Gesundheit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Juni 2012 dem Nationalrat übermittelt. Dieser Bericht wurde am 20. Juni 2012 im Gesundheitsausschuss behandelt und enderledigt. Der Bericht ist unter http:/www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/III/III_00334/index.shtml veröffentlicht.

 

Die Reformvorschläge wurden unter Beachtung der Zielvorgabe „keine Verteuerung des gesamten Systems“ erstellt. Die vorhandenen Strukturen mit ihren Stärken sollen weiterentwickelt werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf Lösungen für konkrete Schwachstellen in den Systemen ab.

 

Vorgeschlagen wurden neben einer verbesserten Kooperation der verschiedenen Kontrollbehörden in den Bundesländern bzw. zwischen den Bundesländern, der AGES und den Untersuchungsstellen der Länder Wien, Kärnten und Vorarlberg für bestimmte komplexe Kontrollaufgaben eine bundesländerübergreifende Kontrolleinheit zu schaffen, die aus Expertinnen und Experten der Lebensmittelaufsicht der Länder besteht bzw. die Errichtung eines spezialisierten Bundesamtes für die Kontrolle von Betrieben der höchsten Risikokategorie. Für die Implementierung des Modelles „Bundesamt“ ist eine Diskussion mit den Bundesländern erforderlich, die jedoch bis dato nicht verwirklicht werden konnte. In der Landesgesundheitsreferent/inn/en-konferenz am 3. Oktober 2012 wurde beschlossen, das Thema zu vertagen.

 

Die Arbeiten zu vorgeschlagenen Maßnahmen auf Verwaltungsebene in meinem Zuständigkeitsbereich sind bereits umgesetzt (E-Netzwerk Lebensmittelsicherheit, Einführung eines Lebensmittelsicherheitsberichtes, bessere Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln) bzw. verlaufen plangemäß („Revisions- und Probenplan NEU“).