13993/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                  Alois Stöger

                                                                                                  Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMG-11001/0090-I/A/15/2013

Wien, am 17. Mai 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14277/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Anzahl der Lebensmittelkontrollen 2011 aufgeschlüsselt nach Betriebsarten und Bundesländern, ebenso wie jene der Betriebskontrollen und in aggregierter Form auch die entsprechenden Ergebnisse sind dem Lebensmittelsicherheitsbericht, welcher auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht ist und der auch dem Nationalrat übermittelt wurde, zu entnehmen.


 

Frage 2:

Unter Bezugnahme auf § 32 Abs. 1 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz (LMSVG) lege ich in meiner Funktion als Bundesminister für Gesundheit zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich einen Bericht über die Sicherheit von Lebensmitteln vor, in welchem die Ergebnisse des Vollzugs des Proben- und Revisionsplans gemäß § 31 Abs. 1 LMSVG einfließen. Der Bericht ist bis 30. Juni des Folgejahres zu veröffentlichen. Die Erstellung des Berichts für das Jahr 2012 ist im Gange; aus Gründen der Verwaltungs- und Kosteneffizienz ist eine parallele Sonderdarstellung bzw. Extra-Erhebung der Daten zur Beantwortung der Frage nicht sinnvoll. Die Daten für das Jahr 2012 werden bis 30. Juni 2013 veröffentlicht.

 

Fragen 3 bis 7:

Die amtliche Kontrolle wird so geplant und durchgeführt, dass entsprechend einer

risikobasierten Vorgangsweise jährlich alle Warengruppen und alle Betriebsarten einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden. Jeder Betriebsgruppe ist eine Risikokategorie zugeordnet. Grundlage für die Planung der amtlichen Kontrolle und Schwerpunktsetzung sind valide wissenschaftliche Daten, Erfahrungen der Kontrolle, Ergebnisse der wissenschaftlichen Risikobewertung sowie Aspekte der Risikowahr-nehmung der Öffentlichkeit.

 

Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen auf dem Gebiet der Gewinnung, Produktion, Handel und Verbraucher/innenerwartung bezüglich Waren des Lebensmittelsicher-heits- und Verbraucherschutzgesetzes werden zusätzlich zur risikobasierten Vorgangsweise berücksichtigt.

 

Dabei werden alle, sowohl im Rahmen der Betriebskontrollen, als auch der Untersuchung und Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse oder begründeten Vermutungen einbezogen. Das System der amtlichen Kontrolle wird aufgrund der Ergebnisse und der Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt. Fleischereien und Fleischverarbeiter/innen sind der Risikokategorie 7 zugeordnet. Nach Vorgabe des Revisions- und Probenplans sind jährlich 50 % der Fleischereien einer Vollkontrolle zu unterziehen. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der dieser Risikokategorie zugeordnet wurde, grundsätzlich jedes zweite Jahr einer Vollkontrolle zu unterziehen ist. Natürlich muss dabei auch das Kontrollergebnis berücksichtigt werden.

 

Fragen 8 bis 38:

Generell ist festzuhalten, dass Tierartendifferenzierungen bei Fleischerzeugnissen im Rahmen der amtlichen Kontrolle im Verdachtsfall oder im Rahmen einer Schwer-punktaktion durchgeführt werden. Mangels jeglicher Hinweise auf Sachverhalte, die einen Verdacht begründet hätten, wurden routinemäßige Untersuchungen auf die genannten Tierarten bisher nicht vorgenommen.


 

Zur Fleischgewinnung bestimmte Tierarten sind in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 festgelegt. Gemäß dieser Verordnung ist die Tötung von Hunden und Katzen zur Fleischgewinnung nicht erlaubt. Auch gemäß dem Tierschutzgesetz ist die Tötung von Hunden und Katzen zur Fleischgewinnung nicht gestattet.

 

Über das europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF-System) wurde kein Nachweis von Eselfleisch-DNA gemeldet.

 

Zur Frage der Sachlagen in anderen europäischen Ländern liegen meinem Ressort keine Daten vor.