1403/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0105-I/4/2009
Wien, am 11. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenegger, Freundinnen und Freunde haben am 19. März 2009 unter der Nr. 1433/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bestellung Lissabon-KoordinatorIn gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass es jedem Mitgliedstaat obliegt, ob er einen Lissabon-Koordinator auf der politischen Ebene benennt. Nach derzeitigem Stand haben elf Mitgliedstaaten keinen Lissabon-Koordinator auf der politischen Ebene benannt.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Hat die Bundesregierung bereits entschieden, wer neue/r nationale/r Lissabon-KoordinatorIn sein wird?
Ø Falls ja, wann wird die Entscheidung bekannt gegeben?
Ø Wer wird der die neue Lissabon-KoordinatorIn sein?
Ø Falls nein, wann wird, angesichts der Tatsache, dass im April ein Treffen der nationalen Lissabon-Koordinatoren in Prag stattfindet, die Entscheidung getroffen werden?
Die sich im Rahmen des Lissabon-Prozesses stellenden Aufgaben werden innerstaatlich vom Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die wirtschaftliche Koordination sowie für grundsätzliche Angelegenheiten der Europapolitik wahrgenommen. Dies erfolgt unter voller Einbindung der betroffenen Bundesministerien, insbesondere des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Die Sitzungen der nationalen Lissabon-Koordinatoren auf EU-Ebene werden vom zuständigen Sektionsleiter des Bundeskanzleramtes wahrgenommen. In der österreichischen Delegation ist regelmäßig auch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend vertreten.