14042/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.05.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0096-I/A/15/2013
Wien, am 23. Mai 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14336/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass - wie in der Anfrage selbst ausgeführt - gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Herrn Bundes-präsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand
der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit bilden. Die Fragen beant-worte ich daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.
Frage 1:
Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt - insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit - einen so großen Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 2.12.2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte.
Die vorgeschlagenen Berufstitel sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:
Regierungsrätin/Regierungsrat |
||||||
Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl |
- |
10 |
1 |
12 |
1 |
- |
Hofrätin/Hofrat |
||||||
Jahr |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Anzahl |
- |
1 |
1 |
1 |
- |
1 |
Fragen 2 und 3:
Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen wie auch immer gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.
Frage 4:
Auch diesbezüglich ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die Frage aus verwal-tungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter/innen ihres Berufes erstrecken. Zumindest muss das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.
Fragen 5 und 6:
Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die zuständige Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).
Fragen 7 bis 9:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Fragen 10 bis 13:
Es gab keine Aberkennungen.