14042/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0096-I/A/15/2013

Wien, am 23. Mai 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14336/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs weise ich darauf hin, dass - wie in der Anfrage selbst ausgeführt - gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Herrn Bundes-präsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand

der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit bilden. Die Fragen beant-worte ich daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.

 

Frage 1:

Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten  für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt - insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit - einen so großen Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 2.12.2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte.

 

Die vorgeschlagenen Berufstitel sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:

 

Regierungsrätin/Regierungsrat

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Anzahl

-

10

1

12

1

-

 

Hofrätin/Hofrat

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Anzahl

-

1

1

1

-

1

 

Fragen 2 und 3:

Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen wie auch immer gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.

 

Frage 4:

Auch diesbezüglich ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die Frage aus verwal-tungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter/innen ihres Berufes erstrecken. Zumindest muss das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.

 

Fragen 5 und 6:

Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die zuständige Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).

 

Fragen 7 bis 9:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Fragen 10 bis 13:

Es gab keine Aberkennungen.