14079/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0077-I/4/2013

Wien, am 3. Juni 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 3. April 2013 unter der Nr. 14361/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wer übermittelt die österreichischen Weisungen an den Ständigen Vertreter Österreichs für die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen VertreterInnen?

Ø  Wer erhält neben dem Ständigen Vertreter Österreichs diese Weisungen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14363/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wann werden diese dem Parlament übermittelt?

Ø  Wenn keine Dokumente bzw. diese nur unvollständig übermittelt wurden, was waren die Ursachen?

 

Ich verweise auch hier auf die oben angeführte Beantwortung. Allgemein ist dazu noch auszuführen, dass sich aus Art. 23e Abs. 1 B-VG ergibt, dass Weisungen nicht unter den Begriff des „Vorhabens“ in Art. 23e Abs. 1 B‑VG fallen (vgl. in diesem Sinne etwa Öhlinger, Art. 23e B-VG, in: Korinek/Holoubek [Hrsg.], Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Textsammlung und Kommentar [2002] Rz. 5; Holzinger, Die Auswirkungen der österreichischen EU-Mitgliedschaft auf das österreichische Verfassungsrecht, JRP 1996, 160 [174]).

 

 

Mit freundlichen Grüßen