14143/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14440/J der Abgeordneten Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Fragen 1, 3 und 4:

 

In meinem Ressort (Zentralstelle, Bundessozialamt, Arbeitsinspektorate) gab es seit 2009 eine Anzeige aufgrund von sexueller Belästigung durch einen Bediensteten. Von dieser angezeigten sexuellen Belästigung waren drei Frauen meines Ressorts betroffen.

 

Frage 2:

 

Als Folge der oben genannten Anzeige gab es seit 2009 ein Disziplinarverfahren aufgrund von sexueller Belästigung in meinem Ressort, welches derzeit in erster Instanz anhängig ist. Der beschuldigte Bedienstete ist auf Grund der Vorwürfe derzeit suspendiert.

 

Frage 5:

 

Seit 2009 kam es in meinem Ressort zu keinem Gerichtsverfahren aufgrund sexueller Belästigung.

 

Frage 6:

Für die Beantwortung dieser Frage besteht keine Zuständigkeit seitens des Dienstgebers.

 


Frage 7:

 

Seitens meines Ressorts kam es zu keiner Schadenersatzzahlung an sexuell belästigte Bedienstete.

 

Frage 8:

 

In meinem Ressort gab es seit dem Jahr 2009 keine Änderungen bei der Diensteinteilung (Verwendungsänderungen bzw. Dienstzuteilungen) aufgrund von sexueller Belästigung.

 

Frage 9:

 

Seit dem Jahr 2009 gab es in meinem Ressort keine Versetzungen aufgrund von sexueller Belästigung.

 

Frage 10:

 

In meinem Ressort gab es seit dem Jahr 2009 keine Versetzungen oder Änderungen bei der Diensteinteilung (Verwendungsänderungen bzw. Dienstzuteilungen) von Betroffenen von sexueller Belästigung, die für diese Personen mit finanziellen Nachteilen verbunden waren.

 

Frage 11:

 

Seit dem Jahr 2009 gab es in meinem Ressort keine Kündigungen aufgrund von sexueller Belästigung.

 

Frage 12:

 

In meinem Ressort gab es seit dem Jahr 2009 keine Entlassungen aufgrund von sexueller Belästigung.