14186/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0055-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. JUNI 2013

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Christoph Hagen, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 25. April 2013, Nr. 14499/J, betreffend

                        Immissionsschutzgesetz-Luft

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen vom 25. April 2013, Nr. 14499/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Auf Grund der Datenmenge und der dezentralen Verortung der Informationen kann diese Aufschlüsselung nicht vorgelegt werden. Der organisatorische und finanzielle Aufwand, der mit einer derartigen Erhebung verbunden ist, wäre unverhältnismäßig hoch und würde einige MitarbeiterInnen in den Bundesländern, dem BMLFUW, der ASFINAG und des Umweltbundesamtes für geraume Zeit beschäftigen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Da für diesen Zeitraum noch keine gesicherten Daten vorliegen, kann über die Situation an diesen speziellen Tagen keine Auskunft gegeben werden.

 

Zu Frage 6:

 

Mit einer Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft im Jahr 2006 wurden
immissionsabhängige Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) für variable Geschwindigkeits-beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen ermöglicht. Mit den VBA wurden vorhandene permanente Geschwindigkeitsbeschränkungen teilweise aufgehoben. Gemäß VBA-Verordnung – IG-L, BGBl. Nr. II 302/2007, hat der Landeshauptmann jeweils bis zum 30. September einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der den Zeitraum von 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des laufenden Jahres abzudecken hat. Derzeit besteht keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht; auch die VBA-Verordnung sieht dies nicht vor. Jedoch wird von Seiten des BMLFUW eine systematische Veröffentlichung dieser Berichte auf der Homepage des Lebensministeriums angedacht und befindet sich in Vorbereitung.

 

Der Bundesminister: