14341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Beschreibung: BM

 

 

                                                           BMWF-10.000/141-III/4a/2013

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 26. Juni 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14608/J-NR/2013 betreffend Praktika im post­sekundären und tertiären Bildungsbereich, die die Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2013 an mich richteten, wird nach Einholung der Stellungnahme der Fachhochschulen wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2, 4 und 5 (Universitäten):

Das Universitätsgesetz 2002 sieht – im Gegensatz vom Vorgängergesetz – keine Lehrveran-staltungstypen vor. Die Gestaltung der Inhalte der Curricula und somit letztendlich die
(organisatorische) Gestaltung der Typen von Lehrveranstaltungen obliegt den jeweiligen
universitären Organen (Curricularkommissionen bzw. Senate).

 

Wenn in den Curricula verpflichtende „Praktika“ vorgesehen sind, handelt es sich dabei auch um andere Lehrveranstaltungstypen, wie beispielsweise „Exkursionen“ etc. (Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, etc.). Eine Vergütung an die Studierenden für die Teilnahme bzw. Absolvierung eines universitären Praktikums erfolgt somit grundsätzlich nicht.

 

 


Zu Fragen 3 und 4 (Fachhochschulen):

Gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 FHStG 1993 ist in FH-Bachelorstudien ein Berufspraktikum vorzu-schreiben, wobei in berufsbegleitenden FH-Bachelorstudien das Berufspraktikum meist durch den bereits ausgeübten Beruf ersetzt wird.

 

Die Organisation des Praktikums liegt in der Verantwortung der Studierenden. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung, die Art der Tätigkeit bzw. des Dienstverhältnisses und eine allfällige Vergütung dem FH-Erhalter zu melden. Daher gibt es dazu auch keine relevanten Daten.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.