14350/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0101-I/4/2013 Wien, am 27. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 29. April 2013 unter der Nr. 14656/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der für 2012 geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Behinderungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wurde 2012 ein Passus betreffend die Vermeidung von diskriminierenden Formulierungen in die legistischen Richtlinien des Bundes aufgenommen, wie in Maßnahme Nr. 42 vorgesehen?
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst hat ein Rundschreiben betreffend „Legistische Richtlinien – Verwendung diskriminierungsfreier Formulierungen im Zusammenhang mit Behinderungen“ (GZ BKA-600.824/0001-V/2/2012) verfasst. Dieses Rundschreiben erging am 17. Mai 2013 an alle Bundesministerien, die Parlamentsdirektion und alle Ämter der Landesregierungen. Es ist auch auf der Homepage des Bundeskanzleramtes abrufbar.
In diesem Rundschreiben wird auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 Bezug genommen und ersucht, diskriminierende Ausdrücke zu vermeiden. Veraltete Begriffe wie „Invalidität“ und „Gebrechen“ sollen durch zeitgemäße und diskriminierungsfreie Begriffe wie „Behinderung“ ersetzt werden. Auch sollte etwa auf den Ausdruck „Behinderte“ zugunsten von „Menschen mit Behinderung“ verzichtet werden.
Zu Frage 2:
Ø In welchem Ausmaß wurde die Durchforstung der Verfahrensgesetze in Bezug auf Kostentragung für Dolmetschung in Österreichische Gebärdensprache und eine Novellierung der entsprechenden Rechtsvorschriften im Jahr 2012 durchgeführt? (Maßnahme Nr. 64)
Seit einer Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, im Jahr 1999 sind die Behörden verpflichtet, blinden oder hochgradig sehbehinderten Beteiligten, die weder durch einen gesetzlichen noch durch einen gewillkürten Vertreter vertreten sind, den Inhalt von Akten oder Aktenteilen durch Verlesung oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen (§ 17a AVG). Als „sonst geeignete Weise“ kommt insbesondere der Ausdruck von Schriftstücken in Brailleschrift (Normalschrift oder Kurzschrift) in Betracht.
Bei den Kosten für die Verlesung bzw. die Mitteilung des Inhaltes von Akten oder Aktenteilen in „sonst geeigneter Weise“ handelt es sich gemäß § 76 Abs. 1 AVG nicht um Barauslagen der Behörde. Diese Kosten sind – ebenso wie die Gebühren für einen Gebärdensprachdolmetscher nach § 39a AVG – von jenem Rechtsträger zu tragen, in dessen Namen die Behörde in der Angelegenheit gehandelt hat (§ 76 Abs. 5 AVG).
Diese Regelungen wurden für das Verfahren der Verwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen werden, übernommen (siehe die §§ 11, 17 und 38 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013).
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14663/J durch die Frau Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 3:
Ø Wurde in Ihrem Verantwortungsbereich 2012 ein Barrierefreiheits-Beauftragter, der in die Planungsprozesse aller relevanten Maßnahmen (z.B. Umbau, Sanierung, Neuanmietung von Gebäuden, Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen, Ankauf von Software, Beschilderungen, etc.) einbezogen wird, bestellt, wie es Maßnahme Nr. 73 vorsieht?
Eine diesbezügliche Nominierung wurde in die Wege geleitet.
Zu Frage 4:
Ø Wurde Maßnahme Nr. 75 im Jahr 2012 umgesetzt (Aufnahme „baulicher Barriere- und Diskriminierungsfreiheit“ in die Immobilienstrategie des Bundes)?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14668/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu Frage 5:
Ø Wurde in Ihrem Verantwortungsbereich 2012 Information und Schulung für Personalverantwortliche und Führungskräfte im öffentlichen Dienst zum Thema Behinderung und Umgang mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt? (Maßnahme Nr. 184)
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14657/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen