14369/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0075-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. JUNI 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erich Tadler, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Mai 2013, Nr. 14809/J, betreffend
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2013, Nr. 14809/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3:
Grundsätzlich wurde der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) überprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die Teil der Begutachtungsentwürfe waren und auf der Homepage des Parlaments einsehbar sind, wo auch die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind:
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Umwelt, Abfall, Wasser:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02290/index.shtml
Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz Land/Forstwirtschaft:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02291/index.shtml
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 Änderung und Bundesgesetz über den Umweltsenat Aufhebung:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02252/index.shtml
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02441/index.shtml
Zu Frage 2:
Die Wirkungsfolgenabschätzung wurde durch das BMLFUW selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen waren dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebunden.
Zu Frage 4:
Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlagen eingeflossen. Diesbezüglich wird wiederum auf die Homepage des Parlaments verwiesen, auf der die Regierungsvorlagen abrufbar sind, aus denen die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.
Der Bundesminister: