14394/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0176-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. Juli 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14707/J-NR/2013 betreffend offensichtlicher Verstoß gegen die Teilungszahlenverordnung - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrer­mobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J), die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Im Hinblick auf die thematisierten Unterschriftenlisten erfolgte keine Falschauskunft, es wird auf die Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 14427/J-NR/2013 und Nr. 14428/J-NR/2013 hingewiesen. Wie bereits ausgeführt herrscht im Bereich der Schulorganisation – wie in allen Organisationen – grundsätzlich der sog. Vertrauensgrundsatz. Daher kann davon ausgegangen werden, dass das Anmeldeprozedere eingehalten wird und dass die Lehrkräfte gewissenhaft an dem Zustandekommen eines Zusatzangebotes arbeiten. Die jeweiligen Vorge­setzten am Schulstandort haben in weiterer Folge die Anmeldezahlen zu überprüfen. Die zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz wiederum ist etwa zur Einhaltung der zur Führung einer unverbindlichen Übung zu beachtenden Gruppengröße berufen und soweit Umstände hervortreten, die einer weiteren Abstimmung bedürfen, kann der jeweilige Schul­standort durch die Schulaufsicht visitiert werden und es sind die erforderlichen Veranlassungen zu treffen.


Zu Fragen 2 bis 5 und 7:

Grundsätzlich darf auf das in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14427/J-NR/2013 näher beschriebene Anmeldeprozedere an der HTL Eisenstadt hingewiesen werden und auf den Ermessenspielraum der Schulleitung eine für den Schulstandort angemessene Vorgangsweise vorzusehen. Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland werden die im Rahmen der Anmeldung erstellten Listen grundsätzlich im Schul­sekretariat abgegeben. Herr Dr. Schütz hat eine Liste zu Beginn des Schuljahres 2012/13 im Schulsekretariat abgegeben und hat diese auf seinen Wunsch wieder ausgehändigt bekommen und nicht mehr zurückgebracht, sodass aufgrund der Listen ein endgültiger Abgleich nicht möglich war.

 

Zum Stichtag 17. Oktober 2012 waren für die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) 15 Teilnehmende, darunter 12 Schüler und eine Schülerin aus einer fünften Klasse sowie zwei Schüler aus einer vierten Klasse angemeldet. Aufgrund von Fehlinformationen an interessierte Schülerinnen und Schüler über das Zustandekommen derselben (vgl. Ausführungen zu Fragen 25 und 26) sowie damit verbundener Turbulenzen rund um die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) meldeten sich einige der genannten Schüler letztlich nicht mehr an, andere Schüler hingegen bekundeten Interesse und meldeten sich an.

 

Zum Stichtag 30. November 2012 umfasste die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) 19 Teilnehmende, darunter vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, acht Schüler aus zwei vierten Klassen, drei Schüler aus zwei dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese.

 

Die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) konnte im Schuljahr 2012/13 letztlich mit 2 Unterrichtseinheiten an der HTL Eisenstadt umgesetzt werden, wobei die beiden Lehrenden jeweils eine Stunde – in der Regel geblockt – hielten. Diese gegenüber den Ausführungen in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 zu Fragen 53, 56, 61und 69 veränderte Anzahl an Unterrichtseinheiten ist nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland im Zusammenhang mit ressourcentechnischen Erfordernissen zu sehen, die zum damaligen Zeit­punkt dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht bekannt gewesen sind.

 

Aufgrund der Heterogenität der Klassen sowie im Sinne einer Individualisierung wurde die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) an der HTL Eisenstadt in zwei Gruppen zwischen den beiden Lehrenden aufgeteilt, wobei eine Lehrkraft die vierten und fünften Klassen, die andere Lehrkraft die zweiten und dritten Klassen sowie den Schüler vom Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese unterrichteten.

 

Die in zwei Gruppen geführte unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) startete bei einer Lehrkraft am 8. Oktober 2012, bei der anderen Lehrkraft am 27. November 2012.

 

Zu Frage 6:

Seitens der Kursleitung der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) wurden Aufzeich­nungen über die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler geführt.


Zu Fragen 8 und 9:

Wie in Beantwortung zu den Fragen 2 bis 5 und 7 dargestellt, war zum Stichtag 17. Oktober 2012 mit 15 Teilnehmenden die Gruppengröße gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungs­zahlenverordnung gegeben.

 

Die Aufteilung der Teilnehmenden der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) in zwei Gruppen entspricht nicht der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung. Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde daher der Landesschulrat für Burgenland aufgefordert, dringend dafür Sorge zu tragen, dass an der HTL Eisenstadt die Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlen beachtet werden.

 

Zu Frage 10:

Es erfolgte keine Falschmeldung. Es ist die Aufgabe der Dienstbehörde erster Instanz den Sachverhalt zu erheben, sodass die Beurteilung nach dienstrechtlichen Konsequenzen sach­gerecht und objektiv erfolgen kann. Im Rahmen der Personalführung reichen die dienstrecht­lichen Möglichkeiten von aufklärenden Gesprächen bis zu Ermahnungen oder Verweisen.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Wie bereits zu den inhaltlich ähnlichen Fragestellungen in Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14498/J-NR/2013 ausgeführt, erfolgte zum damaligen Zeitpunkt eine Prüfung der Meldung des Schulleiters vom 17. Oktober 2012 durch die zuständige Schulaufsicht hinsichtlich Qualität der Kursleiter sowie Einhaltung der zur Führung einer unverbindlichen Übung zu beachtenden Gruppengröße gemäß § 3 Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung.

 

Hinsichtlich der Qualität der Kursleitung darf neben der bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 dargestellten Qualifikationen der Kursleiter auch auf deren Erfolgsbilanz verwiesen werden. Ein Teilnehmender der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) der HTL Eisenstadt gelang der Aufstieg in das Bundesfinale, ein weiterer Teilnehmender konnte die Berechtigung zur Teilnahme an der internationalen Physikolympiade in Kopenhagen (Dänemark) im Juli erreichen.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

Im Hinblick auf die obigen Ausführungen bezüglich Prüfung durch das zuständige Schulauf­sichtsorgan war eine weitere Untersuchung nach Auffassung des Amtsführenden Präsidenten nicht notwendig. Die Wünsche der Schülerinnen und Schüler zur Schulorganisation im Rahmen der Lehrfächerverteilung werden gerne aufgenommen. Unter Bedachtnahme auf die personellen und räumlichen Gegebenheiten kann aus organisatorischen Gründen nicht immer allen Ersuchen entsprochen werden, jedoch konnte die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) am Standort realisiert werden.

 

Zu Fragen 19 und 20:

Hinsichtlich der behaupteten Negierung der Meinung sowie Unterlassung der Berücksichtigung der Wünsche der Schülerinnen und Schüler durch Landeshauptmann Niessl wird allgemein bemerkt, dass der Amtsführende Präsident in allen Angelegenheiten, die sich der Präsident des Landesschulrates nicht selbst vorbehält, an dessen Stelle tritt und dessen Aufgaben sohin wahrzunehmen hat. Anliegen von Schülerinnen und Schülern werden gerne aufgenommen, jedoch kam nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland aufgrund von Termin­problemen ein Gespräch mit Landeshauptmann Niessl nicht zustande.

 

Zu Frage 21:

Im Landesschulrat für Burgenland initiierte Niemand eine Interessentensuche im Bundes­gymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese.

 

Zu Fragen 22 bis 24:

Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland gab es keine Suche, sondern es hat sich ein physikinteressierter Schüler des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Kurzwiese – zumal an dieser Schule kein entsprechendes fakultatives Unterrichtsangebot eingerichtet werden konnte – bei der Kursleitung der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) an der HTL Eisenstadt angemeldet, das genaue Anmeldedatum ist nicht mehr feststellbar.

 

Zu Frage 25:

Hinsichtlich der 15 Teilnehmenden zum Stichtag 17. Oktober 2012 wird auf die Ausführungen zu Fragen 2 bis 5 und 7 verwiesen. Das gegenständliche Ersuchen der Kursleitung war aufgrund der Fehlinformation von Herrn Dr. Schütz an interessierte Schülerinnen und Schüler, dass es keine unverbindliche Übung „Physikolypmiade“ (PHO) mehr gebe, erforderlich.

 

Zu Frage 26:

Dies erfolgte zwecks Information an interessierte Schülerinnen und Schüler, dass eine unver­bindliche Übung „Physikolypmiade“ (PHO) stattfindet.

 

Zu Fragen 27 bis 30:

Die Einladung an Schülerinnen und Schüler zu einer Besprechung am 5. November 2012 im Physiksaal erfolgte von einer der Lehrkräfte der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) durch Versendung einer E-Mail, von der anderen Lehrkraft erging die Einladung mündlich.

 

Zu Frage 31:

Die Einladung erfolgte in Eigeninitiative der Lehrkräfte der unverbindlichen Übung „Physikolym­piade“ (PHO), die Schulleitung hatte hievon keine Kenntnis.

 

Zu Frage 32:

Nach den vorliegenden Informationen bedankten sich einige kontaktierte Schülerinnen und Schüler mündlich für die Information, schriftliche Rückmeldungen erfolgten nicht.

 

Zu Frage 33:

Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland erschienen am 5. November 2012 17 Schüler.

 

Zu Frage 34:

Nach den vorliegenden Informationen fand die erste unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) bei einer Lehrkraft ab 8. Oktober 2012 statt. Weitere Termine wurden am 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012, 5. November 2012 und 19. November 2012 – in der Regel – geblockt abgehalten. Im Zusammenhang mit dem Fortbildungsseminar zur Physikolympiade in Mariazell wurde in der Woche nach dem 5. November 2012 keine unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) abgehalten. Bei der zweiten Lehrkraft startete der Unterricht ab 27. November 2012.

 

Zu Fragen 35 bis 37:

Ja. Die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) fand am 19. November 2012 bei einer Lehrkraft für die vierten Klassen und die fünfte Klasse statt. Da bei der zweiten Lehrkraft nur ein Schüler erschien, wurde lediglich eine Besprechung über Beispiele abgehalten.

 

Zu Frage 38:

Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Anmeldung im Zuge der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO), der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr feststellbar. Nachträgliche Anmeldungen sind darüber hinaus unter den Voraussetzungen des § 12 des Schulunterrichts­gesetzes möglich.

 

Zu Fragen 39 bis 43:

Ja, die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) für die vierten Klassen und die fünfte Klasse startete ab 8. Oktober 2012 und wurde im elektronischen Klassenbuch vermerkt. Weitere Termine wurden am 15. Oktober 2012, 22. Oktober 2012 sowie 5. November 2012 –in der Regel – geblockt abgehalten. Hinsichtlich des Termins am 19. November 2012 wird auf die Beant­wortung der Fragen 35 bis 37 hingewiesen.

 

Zu Frage 44:

Es stand als Kürzel „PH2“ im Stundenplan.

 

Zu Fragen 45 bis 48:

Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Anmeldung im Zuge der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) bei der Leitung des Unterrichtsangebotes, der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr feststellbar. Nachträgliche Anmeldungen sind darüber hinaus unter den Voraussetzungen des § 12 des Schulunterrichtsgesetzes möglich.

 

Zu Fragen 49 bis 51:

Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Beantwortung zu Fragen 15 und 16 der Parlamen­tarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 handelt es sich um eine unverbindliche Übung, die der Vorbereitung eines nationalen Wettbewerbs dient. Die gültige Eröffnungszahl ist gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung mit 15 Schülerinnen und Schülern anzusetzen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.