14413/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0114-I/4/2013 |
Wien, am 12. Juli 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 14. Mai 2013 unter der Nr. 14719/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bezügegesetz 2012 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.5.2013) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Zum Stichtag 1.5.2013 bezogen 55 Personen Ruhebezüge.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.5.2013) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Zum Stichtag 1.5.2013 bezogen 30 Personen Versorgungsbezüge.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.5.2013) diesen Ruhebezug?
Fünf Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezügegesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.
Zu Frage 4:
Ø Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
Ja.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2012 und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?
Im Jahr 2012 entstand für Ruhebezüge für 59 BezieherInnen ein Aufwand in Höhe von € 7,743.808,91.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2012 für Ihren Bereich und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?
Für Versorgungsbezüge für 31 BezieherInnen entstand im Jahr 2012 ein Aufwand in Höhe von € 2,253.017,36.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2012 für Ihren Bereich?
Im Jahr 2012 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 42.668,24.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG) im Jahr 2012?
Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügegesetz) betrugen im Jahr 2012 € 1,111.212,29.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2012?
Ø Wie viele Personen konnten 2012 einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (1) BezG geltend machen?
Ø Haben Sie 2012 nach anderen Bestimmungen des § 14 Bezügegesetz Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe und an wie viele Personen?
Niemand konnte 2012 einen Anspruch nach § 14 Abs. 1 BezG geltend machen. Es wurden auch keine sonstigen Zahlungen nach § 14 BezG geleistet.
Zu Frage 12:
Ø Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.5.2013 über dem Brutto von 4.000 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
Zum genannten Stichtag lagen 75 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge über der abgefragten Bruttogrenze.
Mit freundlichen Grüßen