14523/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0627-III/1/b/2013

Wien, am               . Juli 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Mai 2013 unter der Zahl 14806/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres (466/ME) und des FNG-Anpassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 68/2013) waren. Diesbezüglich verweise ich auf die Homepage des Parlaments, wo auch die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind.


Zu Frage 2:

Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wurde durch mein Ressort selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen wurden dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens befasst.

 

Zu Frage 4:

Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlagen eingeflossen. Diesbezüglich verweise ich wieder auf die Homepage des Parlaments, auf der die Regierungsvorlagen abrufbar sind, aus der die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.