14523/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0627-III/1/b/2013
Wien, am . Juli 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Mai 2013 unter der Zahl 14806/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres (466/ME) und des FNG-Anpassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 68/2013) waren. Diesbezüglich verweise ich auf die Homepage des Parlaments, wo auch die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind.
Zu Frage 2:
Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wurde durch mein Ressort selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen wurden dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens befasst.
Zu Frage 4:
Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlagen eingeflossen. Diesbezüglich verweise ich wieder auf die Homepage des Parlaments, auf der die Regierungsvorlagen abrufbar sind, aus der die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.