14534/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22.      Mai 2013 unter der ZI. 14802/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Der gesamte Normenbestand, für den das Bundesministerium für europäische und  internationale Angelegenheiten (BMeiA) zuständig ist, wurde geprüft. Dabei wurde    festgestellt, dass für mein Ressort kein eigenes Verwaltungsgerichtsbarkeits-   Anpassungsgesetz erforderlich ist. Das BMeiA betreffende Materien werden punktuell im Rahmen der Anpassungsgesetze anderer Ressorts geregelt; vgl. insbesondere das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres und das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz - FNG.

Die im Begutachtungsverfahren zu den betreffenden Gesetzen abgegebenen Stellungnahmen finden sich auf der Homepage des Parlaments.

Zu Frage 2:

Die Wirkungsfolgenabschätzung wurde durch das jeweils zuständige Bundesministerium

erstellt, wobei Informationen des BMeiA einflossen. Das Bundeskanzleramt (BKA) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens befasst.