14600/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0170-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14925/J vom 23. Mai 2013 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich und der Europäischen Union steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen der Konkurrenz. Strategisches Ziel des Bundesministeriums für Finanzen ist die Sicherung stabiler Finanzen, um die Aufgaben der öffentlichen Hand auch in Zukunft erfüllen zu können. Jede Handlung von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die sich gegen diesen Grundsatz richtet und damit die Staatseinnahmen ungerechtfertigt vermindert, ist Gegenstand der Betrugsbekämpfung. Im Fokus stehen die Nichterklärung von Umsätzen und Gewinnen jeder Branche genauso wie Tathandlungen, die darauf ausgerichtet sind, finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt dauerhaft herauszuziehen wie beispielsweise der organisierte Steuerbetrug.


Jede Form der gezielten Abgabenverkürzung bietet einem Unternehmen die Möglichkeit, seine Waren oder Dienstleistungen günstiger als die Konkurrenz anzubieten. Alleine der so genannte „Schwarzverkauf“ kann zu 20 % geringeren Preisen für die Konsumentinnen und Konsumenten führen. Noch deutlicher wird die Differenz bei personalintensiven
Dienstleistungen, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Nichtentrichtung von lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben kalkulieren. Kostenvorteile von mindestens 25 % sind die logische Konsequenz.

 

Die vom Bundesministerium für Finanzen gewählten Maßnahmen zur Verhinderung von Abgabenvergehen sind unter anderem:

·         Durchführung von Aktionstagen zu bestimmten Schwerpunktthemen, zu denen auch „Hinterhof“-Reparaturarbeiten an Fahrzeugen zählen

·         Verstärkung der Betrugsbekämpfungseinheiten beispielsweise durch den Personaltransfer von Post, Telekom und dem Bundesministerium für Landesverteidigung

·         Zusammenwirken aller Betrugsbekämpfungseinheiten des Finanzressorts (Steuerfahndung, Zollfahndung, Finanzpolizei, Großbetriebsprüfung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter und Zollämter)

·         Erstellung von Arbeitsunterlagen für die Prüfung im Segment Kfz-Reparatur und Ersatzteilhandel


Zu 2.:

Mit der Umsetzung der Fair Play Initiative und der medialen Berichterstattung zu finanzpolizeilichen Kontrollen kommt es zu einer Erhöhung der Abgabenmoral außerhalb der mit gezielten Kontrollen verbundenen Präventionswirkungen. Eine konkrete Bezifferung der Ergebnisse der Maßnahmen ist jedoch nicht möglich. Es darf aber auf steigende Aufkommen bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer auch in Zeiten der Wirtschaftskrise verwiesen werden.

 

Zu 3.:

Im Bereich der Kraftfahrzeugreparaturen ermittelt die Statistik Austria einen Wert der Schattenproduktion für den Privaten Konsum. Dieser Wert wird jährlich im Rahmen der Güterstromanalyse geschätzt. Die aktuellen Werte für die Jahre 2009 bis 2011 der Schattenproduktion für die Position 4520 Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Kraftwagen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. (Quelle: Statistik Austria)

 

Beträge in 1.000

2009

2010

2011

348.311

353.665

399.398

 

 

Die Schätzung erfolgt durch Abgleich der Ergebnisse der Konsumrechnung (welche aufgrund ihres funktionalen Ansatzes nicht zwischen offiziellen und inoffiziellen Komponenten unterscheidet; in der Konsumrechnung wird ein technischer Zusammenhang zwischen gefahrenen Kilometern und dem Reparaturaufwand unterstellt) mit den Aufkommensergebnissen der Input-Output-Rechnung. Aufgrund dieses Abgleichs wird dann in einem zweiten Schritt der Zuschlag in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung übernommen. In diesem Bereich entspricht die Untererfassung des Produktionswertes gleichzeitig der Untererfassung der Wertschöpfung, da angenommen werden kann, dass das hierfür verwendete Material (wie z.B. die Ersatzteile) bereits im privaten Konsum enthalten ist. (Quelle: Methodeninventar zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Statistik Austria)

 

Zu 4.:

Schätzungen für diesen Bereich werden nicht geführt und sind mit dem vorhandenen Datenmaterial nicht möglich. Basierend auf dem Wert der Schattenproduktion der Statistik Austria ergäbe sich bei der Umsatzsteuer ein Einnahmeausfall von rund 70 Millionen Euro.


Zu 5.:

Die Finanzpolizei wird als selbstständige Organisationseinheit eingerichtet werden und die ebenfalls neu eingerichteten Schnittstellen für eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzämtern werden für eine weitere Verstärkung von Steueraufsichtsmaßnahmen sorgen. Das Bundesministerium für Finanzen ist weiter bemüht, die Kapazitäten der Steuerfahndung sowohl personell als auch durch IT-Unterstützung weiter auszubauen. Die Zusammenarbeit mit anderen für die Kriminalitätsbekämpfung zuständigen Behörden wird laufend intensiviert. So gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen