14633/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0147-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14936/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahrensstand: Anzeige gegen Dipl. Ing. J. P. und Dr. W. P. wegen Verdacht der falschen Zeugenaussage“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Es trifft zu, dass aufgrund zweier E-Mail-Eingaben des Erstanfragestellers vom April 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen die in der Anfrage Genannten wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage bzw. des Vergehens nach § 35 Abs. 1 K-LTGO eingeleitet wurde.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren im Juni 2013 in Ansehung beider Beschuldigter gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt, weil bereits die Einsichtnahme in das Protokoll des „Hypo-Untersuchungsausschusses“ des Kärntner Landtages bzw. das Tagsatzungsprotokoll des Handelsgerichtes Wien unter Berücksichtigung der vom Anzeiger übermittelten Unterlagen keine Verdachtslage ergab, die zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen Anlass gegeben hätte.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl