14633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0147-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14936/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahrensstand: Anzeige gegen Dipl. Ing. J. P. und Dr. W. P. wegen Verdacht der falschen Zeugenaussage“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Es trifft zu, dass aufgrund zweier E-Mail-Eingaben des Erstanfragestellers vom April 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen die in der Anfrage Genannten wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage bzw. des Vergehens nach § 35 Abs. 1 K-LTGO eingeleitet wurde.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren im Juni 2013 in Ansehung beider Beschuldigter gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt, weil bereits die Einsichtnahme in das Protokoll des „Hypo-Untersuchungsausschusses“ des Kärntner Landtages bzw. das Tagsatzungsprotokoll des Handelsgerichtes Wien unter Berücksichtigung der vom Anzeiger übermittelten Unterlagen keine Verdachtslage ergab, die zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen Anlass gegeben hätte.

Wien,      . Juli 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl