14660/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am        Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0176-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14965/J vom 4. Juni 2013 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die erforderlichen Schritte gesetzt, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen ausgewogenen Pfad zwischen Konsolidierung und Investition zu beschreiten. Dass etwa die Erste Group Bank das gesamte ausstehende Partizipationskapital in der Höhe von 1,76 Milliarden Euro im dritten Quartal zurückzahlen sowie eine Kapitalerhöhung durchführen wird ist als Bestätigung zu sehen, dass wir beispielsweise mit unserem Bankenpaket den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen haben und wir die Krise besser gemeistert haben als viele andere. Gleichzeitig wurden Maßnahmen etwa zur Entlastung des Mittelstandes und der Familien gesetzt.

 

Wenngleich die Entwicklung der letzten Jahre die Bundesregierung vor besondere Aufgaben gestellt hat und die Stabilisierung unseres Haushaltes und die Budgetdisziplin jetzt im Vordergrund stehen müssen, um 2017 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, wurden die Zielsetzungen des Regierungsprogrammes nicht aus den Augen verloren.

 


Zu 2.:

Grundsätzlich werden die Hilfsmaßnahmen bei der Bewertung, ob Österreich den EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt einhält, von der Europäischen Kommission und dem ECOFIN-Rat berücksichtigt und herausgerechnet. Sie haben damit keine Auswirkung auf die Festlegung des Konsolidierungspfads Österreichs und damit auf die Umsetzung des Regierungsprogrammes.

 

Zu 3. und 4.:

In dieser Legislaturperiode erfolgte eine große Mittelstandsentlastung und wurde ein umfangreiches Paket zur steuerlichen Förderung von Familien mit rund 3,1 Milliarden Euro Steuerentlastung in der Lohn- und Einkommensteuer umgesetzt:

 

Mit der Steuerreform 2009 wurden umfassende Maßnahmen zur Familienentlastung in Höhe von rund 510 Millionen Euro umgesetzt:

 

Auch hinsichtlich der Entlastung des Mittelstandes wurden mit der Steuerreform 2009 zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:


 

Darüber hinaus wurden zusätzlich folgende Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die in beispielhafter Form aufgezeigt werden:


Eine deutliche Absenkung der Steuer und Abgabenquote ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Derzeit hat jedoch der Konsolidierungspfad höchste Priorität. Die Stabilisierung unseres Haushaltes und die Budgetdisziplin müssen jetzt im Vordergrund stehen, um 2017 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

Zu 5.:

Stabile Finanzen sind die Voraussetzung dafür, dass Wohlstand und Wirtschaftsstandort gesichert bleiben und Österreich weiterhin einen Hort der Stabilität darstellt. Daher hat diese Bundesregierung entschieden, den eingeschlagenen Konsolidierungs- und Wachstumspfad konsequent fortzusetzen um damit auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstreichen.

 

Zu 6.:

Die Vorbereitungen für eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs mündeten in fünf Studien, welche folgende Themen umfassen:

 

 

Diese Studien wurden auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Neben den Finanzausgleichspartnern waren die Studienautoren (Technische Universität Wien, Prof. Dr. Achatz, Kommunalwissenschaftliches Dokumentationszentrum, WIFO, Institut für Höhere Studien) in die Beratungen eingebunden, welche aber noch zu keinem konkreten Ergebnis, das bereits in eine Regierungsvorlage münden hätte können, geführt haben.

 

Zu 7. und 8.:

Bisher gab es keinen umfassenden Überblick und nur wenig Transparenz bei den Förderungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Schätzungen auf Grund von Bundesbudgetansätze und der Hochrechnung einschließlich Länder und Gemeinden ergeben:


Für eine effektivere Steuerung der Mittel und zielgerichteten Einsatz der verfügbaren Fördermittel wurde das Projekt „Transparenzdatenbank“ gestartet. Im Zentrum steht dabei die Schaffung einer die Gebietskörperschaften übergreifenden Datenbanklösung, die als zentrale Basis für die Verwaltung von Förderprogrammen dienen soll. Zielvorgabe ist es dabei, alle Gebietskörperschaften Österreichs einzubinden und somit alle Leistungsangebote der öffentlichen Hand und die daraus resultierenden Leistungen an natürliche und juristische Personen aufzuzeigen.

 

Mit der legistischen Umsetzung des TDBG 2012 und der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG mit den Bundesländern wurde im Jahr 2012 ein wesentlicher Schritt gesetzt. Im Jahr 2012 wurden alle Leistungsangebote der Bundesressorts und der Obersten Organe erhoben und bis Ende April 2013 einheitlich kategorisiert. Derzeit erfolgt die Übermittlung der Leistungsmitteilungen der Leistenden Stellen auf Bundesebene, es werden bis zu 4 Millionen Leistungsmitteilungen erwartet. Die Erhebung der Leistungsangebote der Bundesländer wurde mit Beginn 2013 gestartet und ist voll im Laufen.

 

Im Bundesministerium für Finanzen ist die Abteilung V/8 mit der Umsetzung der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals beauftragt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 TDBG 2012 liegt eine Leistung im Sinne des Bundesgesetzes vor, wenn sie zu einer der folgenden Leistungsarten gehört:

 

Mit heutigem Stand wurden die Leistungsangebote hinsichtlich

im Bund von den Bundesressorts erfasst und stehen im Transparenzportal (www.transparenzportal.gv.at) zur Verfügung.


Zu 9. und 10.:

Im Bereich der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung (2. Säule) wurde 2012 ein umfassendes Maßnahmenpaket im Interesse der Begünstigten aus Pensionskassenzusagen beschlossen: Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde im Pensionskassengesetz die Möglichkeit vorgesehen, dass bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen eine Vorwegbesteuerung in Anspruch genommen werden konnte. Damit wurden Pensionskürzungen, die in den letzten Jahren aufgrund der negativen Entwicklung auf den Kapitalmärkten vorgenommen worden sind, durch eine geringere laufende Steuerbelastung teilweise abgefedert.

 

Mit 1. Jänner 2013 ist eine umfangreiche Novelle des Pensionskassengesetzes in Kraft getreten, mit der eine in die Zukunft gerichtete Optimierung des Pensionskassensystems erreicht werden soll. Eckpunkte dieser Reform sind:

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.