14679/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                     

                                                                                                                                       Alois Stöger

                                                                                                                                       Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0183-I/A/15/2013

Wien, am      2. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14982/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde.

 

Frage 1:

Zum besseren Verständnis der Voraussetzungen für die Erbringung psycho-therapeutischer Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erlaube ich mir einleitend eine kurze Zusammenfassung der Rechtslage und der bisherigen Anstrengungen zum Aufbau einer Sachleistungsversorgung in diesem Bereich vorzulegen:

 

Bereits vor mehr als zwanzig Jahren hat der Gesetzgeber die vielfach gegebene Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung erkannt und die Psychotherapie in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (50. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen. Ein Gesamtvertrag mit den Leistungsanbieterinnen und -anbietern der Psychotherapie, wie dieser gesetzlich vorgesehen wäre, ist allerdings trotz mehrfacher Versuche zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und den Psychotherapeutinnen und

-therapeuten (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) bisher nicht zustande gekommen.

 

Im Sinne einer Empfehlung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger haben die Krankenversicherungsträger begonnen, eigene Sachleistungsstrukturen als „Ersatz“ für den bisher nicht erreichbaren Gesamtvertrag aufzubauen. Dabei bedienten sie sich vielfach so genannter Vereinslösungen zur Erbringung von psychotherapeutischen Sachleistungen und eröffneten damit die Möglichkeit der „Psychotherapie auf Krankenkassenkosten“. Daneben sehen die Krankenversicherungsträger in ihren Satzungen die Leistung von Kostenzuschüssen (relativ einheitlich mit € 21,80 pro Behandlungseinheit) für jene Versicherten vor, die nicht im Rahmen der Vereinsverträge Psychotherapie als Sachleistung erhalten.

 

Es ist mir selbstverständlich ein besonderes Anliegen, Psychotherapie als Sachleistung vorrangig (vor der Kostenzuschussregelung) und grundsätzlich allen anspruchsberechtigten Versicherten - und zwar nach einheitlichen Kriterien - zukommen zu lassen. Da der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Versicherungsträger Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit sind und Verträge mit den Anbieter/inne/n von Gesundheitsleistungen durch diese abzuschließen sind, hat mein Ressort als Aufsichtsbehörde keine zwingende Möglichkeit, auf das Eingehen von Vertragsbeziehungen hinzuwirken, zumal es auch den Versicherungsträgern nicht zumutbar wäre, alle von der jeweiligen Vertragspartnerin/vom jeweiligen Vertragspartner aufgestellten Bedingungen jedenfalls erfüllen zu müssen. Die genannten Institutionen unterliegen aus gutem Grund keinem gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang, sondern dem Regime der Selbstverwaltung.

 

In den vergangenen Jahren hat aber eine nicht unbeträchtliche Weiterentwicklung des Leistungsangebotes stattgefunden, welche auch unter dem Blickwinkel der erforderlichen Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gering geachtet werden sollte.

 

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu ausführt, gibt es mittlerweile auf Grundlage der Aufbauarbeiten in allen Bundesländern im Wesentlichen gut funktionierende Strukturen, die die Ansprüche der Patient/inn/en auf „Psychotherapie auf Krankenschein“ erfüllen. Ca. 2.100 Psychotherapeut/inn/en sind gegenwärtig mit dieser Versorgung befasst. In dieser Zahl nicht enthalten sind die im Rahmen von Institutionen tätigen Psychotherapeut/inn/en.

 

Im Rahmen dieser Lösungen war es auch möglich, hoch spezialisierte Angebote für bestimmte Erkrankungen, Krankheitsursachen und Patient/inn/engruppen zu schaffen, die besondere Berücksichtigung brauchen und verdienen (z. B. schwer traumatisierte Kinder, Essstörungen, Gewaltopfer, usw.).

 

Auf die im Auftrag meines Ministeriums ausgearbeitete Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie ist zu verweisen, in deren Folge der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger seinerseits eine Kinder- und

Jugendgesundheitsstrategie erarbeitet hat, in der der Thematik Psychosoziale Gesundheit hoher Stellenwert eingeräumt wird und mit deren Umsetzung in Kooperation mit den Krankenversicherungsträgern bereits begonnen worden ist.

 

Es wurde eine Studie betreffend den Ist-Zustand der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Österreich erstellt, in deren Folge ein Strategiepapier („Strategie Psychische Gesundheit“) ausgearbeitet wurde, in dem eine Reihe von Themenbereichen, die in der Studie angesprochen wurden, in Maßnahmenpakete gebündelt worden sind. Die Abarbeitung der Maßnahmenpakete wurde im Herbst 2012 begonnen.

 

Eines der darin enthaltenen Maßnahmenpakete befasst sich ausschließlich mit dem Themenkomplex Psychotherapie.

 

Nachstehend eine vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellte Aufstellung der Kostenentwicklung der Aufwendungen der Krankenversicherungs­träger für Psychotherapie und klinisch-psychologische Diagnostik:

 

Psychotherapie

Klinisch-psychologische Diagnostik

Gesamtkosten

Sachleistung

Kostenerstattung,
Kostenzuschuss

Gesamt

 

 

2000

11.175.211

17.536.152

28.711.364

3.167.591

31.878.955

2001

17.352.497

16.982.343

34.334.840

3.415.799

37.750.639

2002

20.465.302

17.502.845

37.968.147

3.728.227

41.696.374

2003

25.289.116

17.414.845

42.703.961

3.913.444

46.617.405

2004

29.487.402

18.148.809

47.636.211

3.989.283

51.625.494

2005

32.175.068

18.514.795

50.689.863

4.202.492

54.892.355

2006

34.762.239

19.056.561

53.818.800

4.524.599

58.343.399

2007

37.530.228

19.811.821

57.342.049

4.904.791

62.246.840

2008

40.017.279

20.269.214

60.286.493

5.035.507

65.322.000

2009

41.777.099

20.876.997

62.654.096

5.367.308

68.021.404

2010

43.278.522

21.216.813

64.495.335

5.524.458

70.019.793

2011

45.340.518

21.909.043

67.249.561

5.875.868

73.125.429

 

 

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitteilt, haben die Krankenversicherungsträger ihre Angebote für die Anspruchsberechtigten im Bereich Kinder- und Jugendversorgung sowie Psychotherapie ständig weiterentwickelt und ausgebaut. Es erfolgt eine laufende Umsetzung der Maßnahmen, wie die im Folgenden wiedergegebenen Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zeigen:

 

„Die WGKK hat ihre Angebote im Bereich ambulanter Psychotherapie für Kinder und Jugendliche seit 2011 um etwa 12.000 Einheiten pro Jahr (davon entfallen ca. 1/3 auf die von der WGKK in Kooperation mit der Sigmund Freud-Universität seit Dezember 2011 betriebene Kinder- und Jugendpsychotherapie-einrichtung in 1070 Wien, Andreasgasse) massiv ausgeweitet.

 

Die NÖGKK bietet folgende Maßnahmen an, wobei der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung regelmäßig überprüft wird. Die nachfolgend angeführten Stundenkontingente wurden bis dato nicht zur Gänze ausgeschöpft.

 

·      Verträge mit Vereinen, welche allgemeine oder spezialisierte Psychotherapie, wie beispielsweise für Frauen oder Kinder und Jugendliche, anbieten.

 

Verein

Zielgruppe

Vereinbartes
Jahresstunden-
kontingent

Nö. Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung und Verein für ambulante Psychotherapie

Erwachsene,
Kinder und Jugendliche
(allgemeine Psychotherapie)

58.600

Kidsnest, Caritas, möwe,
NÖ Hilfswerk

Kinder und Jugendliche

10.000

Frauen für Frauen

Frauen

3.000

Diakonie

Asylwerber/Flüchtlinge
(muttersprachliche Psychotherapie mit Unterstützung eines Dolmetsch)

1.500

 

·      Zudem kommen vereinbarte Jahresstundenkontingente mit den Wiener Vereinen „Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung“ und dem „Verein für ambulante Psychotherapie für Wien“ in der Höhe von 16.500 Stunden.

·      Des Weiteren gibt es vertragliche Vereinbarungen mit „so what – Institut für Essstörungen“ sowie „pro mente“.

·      Seit 2008 wurde das Angebot von Psychotherapie auf Kassenkosten laufend erweitert, das vereinbarte Stundenkontingent aufgestockt und die vereinbarten Tarife immer wieder erhöht. So konnte in Niederösterreich eine gute psychotherapeutische Versorgung hergestellt werden.

·      Per 1. Jänner 2013 wurde eine Clearingstelle für Psychotherapie in Niederösterreich eingeführt. Diese soll am kürzesten Weg psychotherapeutische Behandlung an Patienten vermitteln und Wartezeiten reduzieren.

 

Die BGKK hat eine Reihe von Maßnahmen für die Verbesserung der Sachleistungsversorgung bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen umgesetzt:

 

·      Die mit dem Institut für Psychotherapie im ländlichen Raum (IPR) vertraglich geregelte Anzahl an Therapieeinheiten wurde kontinuierlich erhöht. Derzeit bieten die IPR-Therapeuten für Versicherte der Krankenversicherungsträger pro Jahr 11.440 Stunden, davon exklusiv 1.040 Stunden für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, an. Die Ausweitung der Sachleistungsversorgung wurde mit 1. April 2013 fixiert.

·      Ebenfalls im Rahmen des IPR wurde mit Wirksamkeit ab 1. März 2013 eine sogenannte Therapieanschlussgruppe in Form eines Pilotprojektes installiert. Im Nord-, Mittel- und Südburgenland stehen jeweils 100 Therapieeinheiten in Form von Gruppentherapiestunden für Patienten zur Verfügung. Mit diesem Pilotprojekt soll ein Angebot geschaffen werden, um den finalen Entwicklungsstand der Patienten zu festigen und zu verhindern, dass nach kurzer Zeit wieder eine Einzelpsychotherapie in Anspruch genommen werden muss.

·      Im Bereich der kinderpsychiatrischen Versorgung ist es gelungen, [dass] das für das Nordburgenland etablierte Projekt „Kinder- und Jugendpsychiatrie und

-psychotherapie Eisenstadt“ auch auf das Südburgenland auszudehnen. Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2013 wird dieses höchst erfolgreiche interdisziplinäre Versorgungsmodell auch in Oberwart angeboten. Neben einem Kinder- und Jugendpsychiater stehen Psychotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter in diesem integrierten Versorgungsmodell zur Verfügung.

·      Seit Dezember 2007 besteht ein Vertrag mit dem Sozialpsychiatrischen Ambulatorium des Psychosozialen Dienstes Burgenland in Oberpullendorf. In den letzten Jahren wurde neben der Tarifvalorisierung auch der Ausbau der Psychotherapie in diesem Ambulatorium forciert.

·      Im Rahmen des Konzepts „Psychische Gesundheit“ werden auch zukünftig maßgebliche finanzielle Mittel für den Ausbau der psychiatrischen Versorgung investiert werden.

Seitens der OÖGKK wurden unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung für Patienten unter Sicherstellung der Finanzierung durchgeführt:

 

·      Ausbau der Sachleistungsversorgung: Psychotherapie als Sachleistung wird insbesondere von zwei Großvereinen erbracht. Dieses Sachleistungsangebot wurde von 2010 bis 2013 um 12.800 Psychotherapiestunden (+ 24 %) ausgeweitet, wobei der Ausbau zielgruppenorientiert erfolgte bzw. erfolgen wird. So gibt es z. B. Sachleistungskontingente für Kinder und Jugendliche, Personen mit Essstörungen, Mitarbeiter von Firmen. Für den Bereich Kinder und Jugendliche ist noch ein weiterer Ausbau der Sachleistungsversorgung im Ausmaß von 4.000 Stunden geplant. Diesbezüglich laufen allerdings noch die Verhandlungen mit einem neuen Anbieter.

·      Errichtung einer Clearingstelle: Um den Zugang zur Psychotherapie für die Patienten zu erleichtern und durch zielgerichtete Steuerung die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wurde Mitte 2010 eine Clearingstelle mit zwei Psychotherapeuten und einer Bürokraft im Rahmen eines Pilotprojektes eingerichtet. Aufgrund der positiven Evaluierungsergebnisse (Erhöhung der Anzahl der betreuten Patienten, Forcieren der Gruppentherapien, Erleichterung des Zuganges zur Psychotherapie, fachkompetente Koordination und Vermittlung) wurde im März 2012 in den Gremien der OÖGKK die Weiterführung der Clearingstelle beschlossen, wobei mittlerweile die Öffnungszeiten an die Kundenbedürfnisse angepasst und die Bürokräfte aufgestockt wurden.

·      Forcieren der Kinder- und Jugendpsychotherapie: Um die aufwändigere Kinder- und Jugendpsychotherapie zu forcieren, gewährt die Kasse seit 1. Jänner 2011 einen Zuschlag zur Therapie (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).

·      Errichtung des Kinder- und Jugendkompetenzzentrums Innviertel: Im Oktober 2011 wurde das Kinder- und Jugendkompetenzzentrum Innviertel an den Standorten Andorf und Pramet eröffnet. Im Jänner 2012 wurde der dritte Standort Mauerkirchen in Betrieb genommen. In diesen Einrichtungen erhalten Kinder und Jugendliche mit sozialen, kognitiven, emotionalen Auffälligkeiten oder Verhaltensweisen die notwendigen therapeutischen und pädagogischen Leistungen. Im Jahr 2012 wurden u.a. psychologische Diagnostik und Psychotherapie im Ausmaß von 820 Stunden erbracht.

 

Die STGKK hat folgende Maßnahmen gesetzt:

 

·      Durch Ausweitung der Kapazitäten von Vertragspartnern sowie durch Neuabschlüsse von Verträgen wurde die bestehende Sachleistungsversorgung in der Steiermark im Bereich der Psychotherapie weiter ausgebaut.

·      In den Jahren 2009 bis 2012 konnten die jährlichen Kontingente an ausschließlich kassenfinanzierter Psychotherapie von 82.019 Stunden auf 90.019 Stunden erhöht werden. Ab 1. Juli 2013 wird zusätzlich zum bisherigen Angebot ein Kontingent speziell für Kinder und Jugendliche geschaffen. Es wurde darauf geachtet, dass sich die in die Sachleistungsversorgung eingebundenen Psychotherapeuten bzw. Beratungsstellen auf die gesamte Steiermark verteilen und dadurch ein flächendeckendes, niederschwelliges und unbürokratisches Sachleistungsangebot gegeben ist.

·      Weiters werden die in der „Strategie Psychische Gesundheit“ genannten Ziele hinsichtlich des Ausbaues der Versorgung und der Sicherstellung der Versorgungsqualität der Psychotherapie in den nächsten Jahren engagiert weiter vorangetrieben, aber auch die Gesundheitsförderung und Prävention in diesem Bereich ausbauen.

 

Seitens der KGKK wurden bzw. werden laufend folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

·      Ausweitung der psychotherapeutischen Versorgung durch neue Vertragspartner bzw. Erhöhung des Stundenkontingents an Psychotherapieleistungen bei laufenden Verträgen (laufend 2008 bis 2013);

·      Ausbau der niederschwelligen interdisziplinären Versorgung (Ergo-, Logo- und Psychotherapie) durch Ambulatorien (u. a. Miniambulatorien St. Veit und Wolfsberg, Hermann-Gmeiner-Zentrum in Moosburg und Villach, Integrationszentrum Rettet das Kind-Seebach) (laufend 2008 bis 2013);

·      Untersuchungen bzw. Erhebung einer effektiven patientengesteuerten zentralen Anlauf- und Informationsstelle (Clearingstelle) durch die KGKK sowie im Rahmen der Strategie psychische Gesundheit des Hauptverbandes (2012 bis 2013);

·      Konzeptentwicklung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Rahmen der Strategie psychische Gesundheit des Hauptverbandes (2012 bis 2013);

·      Ausbau einer patientennahen psychiatrischen Versorgung durch eine neu geschaffene Planstelle eines Facharztes für Psychiatrie in Wolfsberg per 1. Oktober 2012

 

Von der TGKK wurden für Psychotherapie folgende Mehrleistungen erbracht:

·        2009 zusätzlich € 100.000

·        2011 zusätzlich € 300.000

·        2012 zusätzlich € 300.000

·        2013 zusätzlich € 357.582.“

 

Fragen 2 und 3:

Wie die Darstellung in Beantwortung der Frage 1 zeigt, kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung nicht stattgefunden habe. Gerade in jüngerer Zeit wurde besser auf die diesbezüglichen Bedürfnisse eingegangen als je zuvor, sodass von einer Nichtumsetzung der im gegenwärtigen Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen nicht gesprochen werden kann. Selbstverständlich sind Verbesserungen weiterhin möglich; diese werden - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden  finanziellen Mittel - auch vorgenommen werden.

 

Darüber hinaus wird noch auf folgende Angebote hingewiesen:

 

·        Psychotherapie bei Psychotherapeut/inn/en in Ausbildung unter Supervision

Eine weitere Möglichkeit ist die Wahl einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision, deren Honorare mit € 32,- bis € 50,- meist deutlich unter denen eingetragener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten liegen. Hier haben die Patientin und der Patient zusätzlich die Garantie, dass die Psychotherapiestunden von einer erfahrenen Psychotherapeutin oder einem erfahrenen Psychotherapeuten supervidiert (in anonymisierter Form gemeinsam besprochen) werden.

·        „Sozialtarif“

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bieten auch einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.). Der genaue Tarif ist im Einzelfall mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten auszuhandeln.

·        Beratungsstellen

Spezielle Beratungsstellen (Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung, etc.) bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für die Patientin oder den Patienten kostenlos ist. Je nach Beratungsstelle können teilweise nur 10 bis maximal 15 Stunden in Anspruch genommen werden, manchmal ist auch eine langfristige Begleitung möglich. Dies hängt vom Träger der Beratungsstelle und dessen finanziellen Ressourcen ab.