14821/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2013 unter der ZI. 15109/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten für Dolmetscher“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Aufgrund des internationalen
Tätigkeitsfeldes des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) sind Übersetzungsleistungen
für die Aufgabenerfüllung
im In- und Ausland vielfach erforderlich.
Die meisten Dolmetscherarbeiten im Ausland werden von den Bediensteten selbst erbracht. Aus
diesem Grund ist die Sprachkompetenz auch ein wichtiges Aufnahmekriterium für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMeiA. Zusätzlich zu den Sprachkenntnissen des entsandten Personals werden Lokalbedienstete im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen auch für Übersetzerdienste bei den Vertretungsbehörden im Ausland eingesetzt. Weiters befinden sich auch lokale DolmetscherInnen im Personalstand der Vertretungsbehörden im Ausland (z.B. Ankara, Moskau oder Peking).
Da
sowohl die entsandten als auch die lokalen Bediensteten in den meisten
Fällen diese Übersetzungsleistungen neben vielen anderen Aufgaben
erbringen, ersuche ich um Verständnis,
dass eine einzelne Auflistung aller Übersetzungsleistungen für die
aktuelle Legislaturperiode beträchtliche Personalressourcen des BMeiA
binden würde.
Darüber hinaus ist es in
einzelnen Aufgabenbereichen des BMeiA manchmal notwendig,
zusätzliche externe DolmetscherInnen beizuziehen, wie etwa bei
internationalen Konferenzen (z.B. Globale Forum der Allianz der Zivilisationen
der Vereinten Nationen in Wien), im Bereich der Auslandskultur (z.B. Tagungen
bilateraler Kulturkommissionen) oder bei Verhandlungen über internationale
Abkommen.
Bei der Vergabe von Übersetzungsleistungen an externe DolmetscherInnen werden die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 eingehalten.