14841/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0624-III/5/2013

Wien, am         . August  2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Sonja Ablinger, Genossinnen und Genossen haben am      14. Juni 2013 unter der Zahl 15141/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Visaerteilung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für Inneres ist es besonders wichtig, dass allen schutzbedürftigen Personen, die sich in der Region befinden, rasche Hilfe in Form humanitärer Unterstützung zukommt. Österreich hat bisher rund 6 Mio. € an humanitärer Hilfe zur Linderung der dramatischen humanitären Krise in Syrien und den von den Flüchtlingskrisen betroffenen Nachbarländer geleistet. Ebenso wichtig wie diese humanitären Hilfsaktionen, sind vor allem mittel- und langfristige Maßnahmen. Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einem „umfassenden Programm für Entwicklung und Flüchtlinge im Nahen Osten“, das auch ein Regionales Schutzprogramm enthalten soll. Österreich, wie auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten, begrüßen und unterstützen diese Form der Schaffung von dauerhaften und nachhaltigen Lösungen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Seit 2011 wurden in Österreich 1.948 Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt und rund 1.600 Syrern ein internationaler Schutzstatus zugesprochen. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zum Flüchtlingsschutz geleistet.

Allein im Jahre 2012 wurden 17.413 Asylanträge in Österreich gestellt. Damit liegt Österreich bei der Pro-Kopf-Belastung an 4. Stelle unter den 27 EU Staaten und leistet dadurch bereits einen überproportionalen Beitrag zum internationalen Flüchtlingsschutz in der EU. Bei Resettlement sind in erster Linie jene Mitgliedstaaten in die Pflicht zu nehmen, deren Beitrag zum internationalen Flüchtlingsschutz in den letzten Jahren geringer war als jener von Österreich. Zurzeit wird ein von UNHCR initiiertes Vorschlagspapier für ein Resettlement-Programm in Österreich vom Bundesministerium für Inneres geprüft.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Aus den Berichten der Frontex „Joint Operations Poseidon 2013 Land“ und „Poseidon 2013 Sea“ liegen dem Bundesministerium für Inneres aktuelle Erkenntnisse vor, wonach vom 27. März bis 27. Juni 2013 an der griechisch-türkischen Landgrenze 582 irreguläre syrische Staatsbürger angehalten wurden. Im Bereich der Seegrenzen gab es vom 1. April bis 27. Juni 2013 insgesamt 1.203 aufgegriffene irreguläre Migranten aus Syrien. Dies bedeutet einen sinkenden Trend an den Landgrenzen und Steigerungen an den Seegrenzen, wo die wöchentlichen Aufgriffszahlen von durchschnittlich 200 auf bis zu 400 gestiegen sind. Darüber hinaus sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des par-lamentarischen Interpellationsrechts.

 

Zu Frage 6:

Im Jahr 2012 wurden 7.903 syrische Staatsangehörige an den EU Außengrenzen aufgegriffen (davon 6.182 in Griechenland). Im selben Zeitraum wurden 818 syrische Staatsangehörige an den EU Außengrenzen zurückgewiesen (davon 53 in Griechenland).

 

Zu Frage 7:

Der Schutz der Außengrenzen und die damit in Zusammenhang stehende Einhaltung aller menschenrechtlichen Standards liegen grundsätzlich in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Frontex selbst verfügt über keine Exekutivbefugnisse und hat kein Weisungsrecht gegenüber den nationalen Grenzschutzbehörden. Für einen effektiven Schutz der Außengrenzen unter Achtung der einschlägigen menschenrechtlichen Normen ist die intensive Zusammenarbeit der nationalen grenzpolizeilichen Organisationen unter der Koordination von Frontex von großer Bedeutung. Seit 2011 sieht die geänderte Frontex-Verordnung eine Grundrechtsstrategie vor, mit einem Konsultationsforum zur Beratung von Frontex zu Grundrechtsfragen durch internationale Organisationen und Nicht-regierungsorganisationen sowie einer Grundrechtsbeauftragten und einem Verhaltenskodex für sämtliche von Frontex koordinierten Einsätze. Damit verfügt Frontex über wichtige Instrumente, die darauf abzielen, die Achtung der Grundrechte im nationalen Grenzmanagement der Mitglieds- und Partnerstaaten auf ein einheitliches, hohes europäisches Niveau zu entwickeln. Dem Innenministerium liegen keine Erkenntnisse vor, dass Frontex in informelle Rückschiebungsaktionen (push back) involviert wäre. Die Europäische Grundrechteagentur stellte fest, dass sich der Frontex-Einsatz in Griechenland positiv auf die Einhaltung der Menschenrechte und den Flüchtlingsschutz ausgewirkt hat.

 

Zu Frage 8:

Es finden grundsätzlich keine Überstellungen nach Griechenland statt. Im Zeitraum von 2011 bis Mai 2013 wurden gemäß Dublin-II-Verordnung insgesamt 2 syrische Staatsangehörige nach Zypern und 24 nach Italien überstellt.

 

Zu den Fragen 9 und 11:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht.

 

Zu den Fragen 10 und 12:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 13:

In einem Fall erfolgte eine freiwillige Rückkehr, in 4 Fällen wurde der Aufenthalt in einen anderen Mitgliedsstaat der EU verlegt (Verheiratung / Aufenthaltsbewilligung), in 4 Fällen erwuchs in Abwesenheit der Bescheid in Rechtskraft (Aufenthaltsort unbekannt), in 4 Fällen wurde in Folge die Staatsbürgerschaft verliehen, in weiteren 4 Fällen wurde eine Niederlassungsbewilligung ausgesprochen, in 4 Fällen wurde die Ausweisung auf Dauer für unzulässig erklärt, in einem Fall ist der Folgeantrag noch in Bearbeitung, in 3 Fällen wurde beim Folgeantrag subsidiärer Schutz ausgesprochen, in 17 Fällen wurde im Folgeverfahren Asyl zuerkannt.