14859/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0246-III/4a/2013

 

 

 

 

Wien, 12. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15178/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich Bildung: Weiter­entwicklung der Sekundarstufe I, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Grundlage für die Neue Mittelschule (NMS)-Entwicklungsarbeit waren die Rahmenmodellpläne, die seitens der Landesschulräte beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Approbation eingereicht wurden. Die Rahmenmodellpläne wurden nach einheitlichen Prinzipien erstellt. Die Modellpläne der einzelnen Schulen mussten mit den Rahmenmodellplänen überein­stimmen und hatten aber auch Spielraum um alle bisherigen schulautonomen Schwerpunkte in die NMS-Entwicklungsarbeit zu integrieren.

Im Frühjahr 2012 wurde die flächendeckende Einführung der NMS an Hauptschulen vom Gesetzgeber (Novelle BGBl. I Nr. 36/2012) beschlossen, die gesetzlichen Regelungen und entsprechenden Verordnungen traten mit September 2012 in Kraft. In dieser gesetzlichen Weiterentwicklung fanden wesentliche Aspekte der bisherigen Entwicklungsarbeit Berück­sichtigung: Die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung wurde eingeführt aber auch die differenzierte Beurteilung in Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache auf der 7. und 8. Schulstufe in „grundlegend“ oder „vertieft“.

Derzeit wird die Umsetzung und Weiterentwicklung der neuen Lernkultur (Individualisierung, Differenzierung und Kompetenzorientierung) im Rahmen der bundesweiten Vernetzung der NMS forciert.

 

Zu Frage 2:

Ziel ist es, auch die allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) bei der Weiterentwicklung der Lernkultur zu unterstützen, daher ist in § 7a Schulorganisationsgesetz in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 36/2012 die Führung von „Modellversuchen zu Weiterentwicklung der Sekundarstufe I“ ermöglicht worden. Die horizontale Durchlässigkeit ist zwischen der AHS-Unterstufe und der NMS möglich und auch gesetzlich geregelt (Definition der Berechtigungen).

 

Zu Frage 3:

Die Entwicklungsarbeit der NMS ist an zwei wesentlichen Aspekten orientiert: Die Schullauf­bahnentscheidung mit 9½ Jahren ist viel zu früh und führt dazu, dass viele Potenziale von Schülerinnen und Schülern nicht optimal entwickelt werden. Der Strukturwandel in der Mittel­stufe muss auch von einer Qualitätsoffensive begleitet sein, Ziel ist eine moderne Leistungs­schule mit einer neuen Lernkultur.

 

Der erste Punkt ist Gegenstand bildungspolitischer Entscheidungen. Bekanntlich besteht derzeit keine parlamentarische Mehrheit für eine gemeinsame Schule auf der Sekundarstufe I.

Die Evaluationsergebnisse zur NMS werden im Februar 2015 vom Bundesinstitut für Bildungs­forschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) vorgelegt. Die eingesetzten zusätzlichen Personalressourcen und die intensive Fortbildung der Lehrpersonen führen aber doch zu substanziellen Fortschritten bei der Weiterentwicklung der Lernkultur. Ein Indikator ist die Anzahl der Abgänger der NMS mit der Berechtigung weiterführende höhere Schulen zu besuchen:

 

Berechtigungen für den Besuch einer Höheren Schule nach der 8. Schulstufe im Vergleich: SJ 11/12 und SJ 12/13

 

Standorte

SJ 11/12
SchülerInnen
gesamt

SJ 11/12
Berechtigt für
Höhere Schule

SJ 11/12
Berechtigt für
Höhere Schule
in %

NMS 12/13
SchülerInnen gesamt

NMS 12/13
Berechtigt für
Höhere Schule

NMS 12/13
Berechtigt für
Höhere Schule
in %

Burgenland

28

1201

670

55,79%

1233

844

68,45%

Kärnten

23

1178

554

47,03%

1297

711

54,82%

22

1085

387

35,67%

1197

789

65,91%

47

2139

987

46,14%

2300

1388

60,35%

Salzburg

9

486

131

26,95%

488

256

52,46%

Steiermark

35

1744

838

48,05%

1823

946

51,89%

Tirol

8

420

199

47,38%

436

237

54,36%

Vorarlberg

51

3091

1519

49,14%

2732

1525

55,82%

Wien

20

1589

898

56,51%

1907

1244

65,23%

Österreich

243

12933

6183

47,81%

13413

7940

59,20%

Zu Frage 4:

Der Begriff „Netzwerk innovativer Schulen“ ist in dieser Form nicht mehr in Verwendung, nunmehr ist die bundesweite Vernetzung umgesetzt, an der alle NMS-Standorte in Österreich partizipieren.

 

Zu Fragen 5 und 8:

Mit der flächendeckenden Einführung der NMS an den Hauptschulen (HS) wurde gesetzlich auch ein Zeitplan vorgegeben, der vorsieht, dass im Schuljahr 2015/16 die letzten HS-Standorte zu NMS werden. Derzeit wird die Generation 6 auf den Einstieg in die NMS-Entwicklungsarbeit mit Beginn des kommenden Schuljahres im September 2013 vorbereitet. Im Herbst wird dann die Generation 7 festgelegt und ein Jahr lang auf die pädagogische Arbeit vorbereitet.

 

Was die allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) anbelangt, so finden durch die verstärkte Orientierung an Kompetenzen (etwa durch die Einführung von Bildungsstandards an der 8. Schulstufe durch BGBl. I Nr. 117/2008 und BGBl. II Nr. 1/2009, die Umsetzung der Oberstufe NEU durch BGBl. I Nr. 9/2012 und der gesetzlichen Verankerung der kompetenzorientierten und teilzentralen Reifeprüfung durch BGBl. I Nr. 52/2010) auch im Bereich der AHS-Unterstufe verstärkte didaktische Maßnahmen zur Kompetenzorientierung statt.

 

Die qualitative Weiterentwicklung der HS und der AHS-Unterstufe erfolgt auch über SQA, die neu etablierte Qualitätssicherung in der Allgemeinbildung (Schulqualität in der Allgemein­bildung). Ziel ist die nachhaltige Verankerung einer pädagogischen Verantwortungs- und Entwicklungskultur an den Schulen. Durch umfassende Qualitätssicherungszyklen ist eine permanente reflektierte Weiterentwicklung initiiert, die auch in Entwicklungsplänen dargelegt und kontinuierlich überprüft wird. Damit ist im gesamten allgemein bildenden Schulwesen eine systematische Qualitätssicherung verankert, die auch die Weiterentwicklung der noch vorhandenen HS und der AHS-Unterstufen neben der NMS sicherstellt.

 

Zu Fragen 6 und 7 sowie 9 und 10:

Hinsichtlich der Fragestellungen nach der Entwicklung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bei den Schularten HS/NMS und AHS ist vorweg darauf hinzuweisen, dass bei der finanziellen Dotierung der einzelnen Schularten auf die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften, etwa in den Bereichen Lehrpersonal, Raum sowie Sachausgaben Bedacht zu nehmen ist, zumal etwa HS/NMS hinsichtlich der Schulerhaltung nach Pflicht­schulerhaltungs-Grundsatzgesetz zu beurteilen sind und die Errichtung und Erhaltung von diesen Schulen nicht dem Bund zukommt. Insofern beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen vordergründig auf den Lehrkräftepersonalaufwand bzw. vergleichbare Über­legungen im Bereich der Refundierung des Lehrkräftepersonalaufwandes für den ange­sprochenen Pflichtschulbereich.

 

Die Entwicklung der (Lehrkräfte-)Personalkosten in der HS/NMS (inklusive der Zusatz­ressourcen des Bundes von 6 Wochenstunden je NMS-Klasse) ist der nachfolgenden Aufstellung für die Schuljahre 2008/09 bis 2012/13, zu den aktuellen Durchschnittskostensätzen bewertet, zu entnehmen.


Schuljahr

In EUR

2008/09

1.440.466.800

2009/10

1.427.103.160

2010/11

1.420.321.060

2011/12

1.397.120.800

2012/13

1.393.629.300

 

Der demographische Schülerrückgang im dargestellten Zeitrahmen bedingt eine grundsätzlich rückläufige Planstellenentwicklung, die jedoch auf Grund zahlreicher bildungspolitischer gesetz­licher Maßnahmen, wie Einführung der NMS und Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25, im Wesentlichen kompensiert werden konnte. Der konstante Einsatz von Personalressourcen bei sinkender Schülerzahl führt zu einem verbesserten Betreuungs­verhältnis (Lehrkraft je Schüler), das wiederum der pädagogischen Zielsetzung der Individuali­sierung entspricht.

 

Hinsichtlich des Lehrkräftepersonalaufwandes im Bereich der AHS ist vorweg zu bemerken, dass eine exakte Darstellung der Kosten der AHS-Unterstufe nicht durchgeführt werden kann. Das liegt daran, dass in den AHS-Langformen (wo also Unterstufen- und Oberstufenklassen gemeinsam unterrichtet werden) zahlreiche Ressourcenkategorien nicht eindeutig bestimmten Schulstufen zugeordnet werden können. Das sind Overheads, wie etwa die Ressourcen für die Schulleitung, die Administration oder aber auch die Schulbibliothek. Dieser Umstand trifft auch auf schulstufenübergreifende Unterrichtsangebote wie Förderkurse oder Freigegenstände zu. Daher kann in der folgenden Aufstellung der finanzielle Aufwand für die AHS nur gesamt darge­stellt werden. In den Ausgaben sind Stunden, die AHS-Lehrkräften an anderen Schultypen leisten (insbesondere NMS) nicht enthalten.

 

Schuljahr

In EUR

2008/09

1.155.153.000

2009/10

1.169.980.300

2010/11

1.180.604.000

2011/12

1.196.624.800

2012/13

1.205.053.700

 

Für die Entwicklung sind auch hier in erster Linie bildungspolitische gesetzliche Maßnahmen wie die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl und die Ausweitung der Tagesbetreuung verant­wortlich. Diese dafür aufgewendeten Ressourcen konnten den demographisch bedingten Rück­gang der Schülerzahlen überkompensieren.

 

Ergänzend darf hinsichtlich der AHS angemerkt werden, dass im Bereich des Sachaufwandes im engeren Sinn eine Differenzierung des für die AHS des Bundes zur Verfügung stehenden Sachaufwandes nach den Sekundarstufen I und II erstmals im Rahmen des Bundes­voranschlages 2013 erfolgte. Dabei wurde zur anteiligen Veranschlagung der Investitionen und des betrieblichen Sachaufwandes das Verhältnis der Klassen und Schülerzahlen im Schul­jahr 2011/12 herangezogen. Ausgehend von diesem Verhältnis als Referenzwert für eine Rück­rechnung auf die in den Finanzjahren 2008 bis 2012 bei den seinerzeitigen finanzgesetzlichen Ansätzen 1/30703 und 1/30708 für die AHS veranschlagten Mittel errechnen sich für die AHS-Unterstufe folgende Beträge (in Mio. EUR):

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

34,731

35,931

38,103

39,193

39,475

39,675

 

Demnach stehen für den Sachaufwand der AHS-Unterstufe im Finanzjahr 2013 um über 14% mehr Mittel zur Verfügung, als im Finanzjahr 2008. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass die für den Sachaufwand der allgemein bildenden höheren Bundes­schulen vorgesehenen Mittel trotz beträchtlicher dem Unterrichtsressort abverlangter Beiträge zur Budgetkonsolidierung des Bundes seit dem Finanzjahr 2011 stabil gehalten bzw. fortge­schrieben werden konnten. Naturgemäß sind die hier dargestellten Zahlen als bloße Näherungswerte zu verstehen: In der Praxis wurde und wird an den Langformen der allgemein bildenden höheren Bundesschulen bei Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie aus dem betrieblichen Sachaufwand nicht zwischen Auszahlungen für die Unterstufe und solche für die Oberstufe unterschieden.

 

Hinsichtlich des Pflichtschulbereichs und des Sachaufwandes im engeren Sinn ist diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder hinzuweisen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.