1489/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0106-I/4/2009

Wien, am 20. Mai 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2009 unter der Nr. 1502/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebe­ne durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø     Zu welchen konkreten Tagesordnungspunkten jener Ratssitzungen, an denen Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter seit Beginn des Jahres 2007 teilgenommen haben, erfolgte von österrei­chischer Seite die Zustimmung und welche wurden jeweils abgelehnt?

Ø     Zu welchen konkreten Vorschlägen über Richtlinien und Verordnungen erfolgte je­weils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø     In welchen konkreten Fällen war als Beschlusserfordernis Einstimmigkeit, qualifi­zierte oder einfache Mehrheit erforderlich?


Ø     In welchen konkreten Fällen gab es seitens Ihres Ressorts aufgrund inhaltlicher oder sonstiger Bedenken zu Vorlagen keine Zustimmung?

Ø     Welche konkreten Änderungsvorschläge im Sinne der Interessen Österreichs zu Verordnungs- oder Richtlinienentwürfen haben Sie als ressortzuständige(r) Fach­minister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter bzw. der Vertreter Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. in der jeweiligen Ratssit­zung jeweils eingebracht?

Ø     Mit welchen konkreten Änderungsvorschlägen konnte sich Österreich jeweils durchsetzen?

Ø     Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchset­zen?

Ø     In welchen konkreten Fällen haben Sie einer Vorlage (Richtlinie, Verordnung, Schlussfolgerungen, etc.) zugestimmt, obwohl die von Österreich gemachten Vor­schläge nicht Berücksichtigung fanden?

Ø     Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vor­schlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung?

Ø     Zu welchen konkreten Vorschlägen über Empfehlungen, Schlussfolgerungen etc. erfolgte in der jeweiligen Ratssitzung seit Beginn des Jahres 2007 jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø     Welche Änderungswünsche bzw. Kritikpunkte wurden seitens Österreichs im Aus­schuss der Ständigen Vertreter bzw. bei der jeweiligen Ratssitzung diesbezüglich jeweils vorgebracht?

Ø     In welchen der unter Frage 11 seitens Österreichs vorgebrachter Änderungswün­sche oder Kritikpunkte konnten Sie sich jeweils durchsetzen?

Ø     Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchset­zen?

Ø     Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vor­schlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung zu den ent­sprechenden Empfehlungen oder Schlussfolgerungen?

 

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bun­desregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte da­her dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für die­jenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entschei­dungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recher­chearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Mo­nate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfas­senden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Na­tionalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.


 

Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen ande­rer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und ak­zeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

 

Zu Frage 15:

Ø     Welcher Sach- bzw. Personalaufwand entstand durch die Teilnahme an den je­weiligen Sitzungen des Rates seit Beginn des Jahres 2007?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1234/J.

 

Mit freundlichen Grüßen