149/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0236-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Jänner 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 147/J-NR/2008 betreffend die Finanzierung des ETC-Graz - European Training and Research Center for Human Rights and Democracy, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nein, das ETC-Graz – European Training and Research Center for Human Rights and Democray ist mir aus keinem Zusammenhang in Erfüllung meiner Aufgaben als Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt.

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2004 wurde vom damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Arbeit des ETC-Graz mit insgesamt 10.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgte auf Antrag und betraf die Arbeiten in Zusammenhang mit der deutschsprachigen Übersetzung und der Erstellung des „Manual on Human Rights Education“ sowie die Herstellung der Übersetzung in serbischer Sprache des genannten Handbuches. Der Förderzeitraum belief sich von
Oktober 2004 bis Mai 2005, die Prüfung der Vergabe und der Abrechnung erfolgte durch die dafür zuständigen Fachabteilungen des Ressorts. Die Unterstützung des in Rede stehenden Projektes hat sich insbesondere aus dem österreichischen Engagement in der Stärkung von demo­kratischen Strukturen und Prozessen in Südosteuropa ergeben, auch im Sinne einer Heran­führungsstrategie der Region an die Europäische Union.

 

Darüber hinaus erfolgte keine Förderung des ETC-Graz bzw. es bestehen keine weiteren Anträge des ETC-Graz. An den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz sind weder Fördermittel vergeben worden, noch liegt ein diesbezüglicher Antrag vor.

 

Zu Frage 4:

Die vorliegende Frage nimmt auf im einleitenden Teil der Anfrage narrativ dargestellte
Äuße­rungen von Vertreterinnen und Vertretern des ETC-Graz sowie des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz Bezug. Da sich diese Frage auf keinen Gegenstand im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bezieht, entzieht sich diese Frage einer Beantwortung. Das nach der Bundesverfassung bestehende Interpellationsrecht kann grund­sätzlich nicht so verstanden werden, dass es zur „Geschäftsführung“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG zählt, Aussagen von
Vertre­terinnen und Vertretern diverser Einrichtungen und Institutionen zu kommentieren.

 

Zu Frage 5:

Nein. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.