149/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0236-III/4a/2008 |
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Wien, 2. Jänner 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 147/J-NR/2008 betreffend die Finanzierung des ETC-Graz - European Training and Research Center for Human Rights and Democracy, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Nein, das ETC-Graz – European Training and Research Center for Human Rights and Democray ist mir aus keinem Zusammenhang in Erfüllung meiner Aufgaben als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt.
Zu Frage 3:
Im
Jahr 2004 wurde vom damaligen Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur die Arbeit des ETC-Graz mit insgesamt 10.000 Euro
gefördert. Die Förderung erfolgte auf Antrag und betraf die Arbeiten
in Zusammenhang mit der deutschsprachigen Übersetzung und der Erstellung
des „Manual on Human Rights Education“ sowie die Herstellung der
Übersetzung in serbischer Sprache des genannten Handbuches. Der
Förderzeitraum belief sich von
Oktober 2004 bis Mai 2005, die Prüfung der Vergabe und der Abrechnung
erfolgte durch die dafür zuständigen Fachabteilungen des Ressorts. Die
Unterstützung des in Rede stehenden Projektes hat sich insbesondere aus
dem österreichischen Engagement in der Stärkung von demokratischen
Strukturen und Prozessen in Südosteuropa ergeben, auch im Sinne einer
Heranführungsstrategie der Region an die Europäische Union.
Darüber hinaus erfolgte keine Förderung des ETC-Graz bzw. es bestehen keine weiteren Anträge des ETC-Graz. An den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz sind weder Fördermittel vergeben worden, noch liegt ein diesbezüglicher Antrag vor.
Zu Frage 4:
Die
vorliegende Frage nimmt auf im einleitenden Teil der Anfrage narrativ
dargestellte
Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern des ETC-Graz sowie
des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz Bezug. Da sich diese Frage auf keinen
Gegenstand im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur bezieht, entzieht sich diese Frage einer Beantwortung. Das
nach der Bundesverfassung bestehende Interpellationsrecht kann grundsätzlich
nicht so verstanden werden, dass es zur „Geschäftsführung“
des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Sinne des
Art. 52 Abs. 1 B-VG zählt, Aussagen von
Vertreterinnen und Vertretern diverser Einrichtungen und Institutionen zu kommentieren.
Zu Frage 5:
Nein. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.