14920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0647-III/5/2013

Wien, am          . August 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
20. Juni 2013 unter der Zahl 15240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „einheitliches EU-Asylsystem“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die aktuell abgeschlossene zweite Phase zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde im Dezember 2008 eingeleitet und beschäftigte sich – aufbauend auf der ersten Phase – vor allem mit der weiteren Harmonisierung der Asylverfahrens- und Aufnahmebestimmungen in den Mitgliedstaaten. Auch sollte ein unionsweit geltender Standard für diejenigen, denen Asyl gewährt wird, geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt zielte auf eine verstärkte praktische Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden der Mitgliedstaaten ab. Hier wurde mit der Schaffung der Europäischen Asylunterstützungsagentur, die bereits im Juni 2011 ihre Arbeit aufgenommen hat, ein wichtiger Schritt gesetzt.

 

Insgesamt wurden im Zusammenhang mit der Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems drei Richtlinien  und drei Verordnungen beschlossen:


·         Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom   19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

 

·         Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom                          13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes

 

·         Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom                 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

 

·         Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom                  26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes

 

·         Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom  26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist

 

·         Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom  26. Juni 2013 über die Einrichtung von EURODAC für den Abgleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU)       Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr der Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und EUROPOLs auf den Abgleich mit EURODAC-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2001 zu Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

 

Zu Frage 3:

Die Aufnahme- und Verfahrens-Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten bis zum 15. Juli 2015, die Status-Richtlinie bis zum 21. Dezember 2013 umzusetzen.