14921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0153-I/4/2013                                              Wien, am 20. August 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Juni 2013 unter der Nr. 15224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Anlassfall internationale Datenüberwachung der US-Geheimdienste gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø  Wie weit wurde die Österreichische Bundesregierung von den USA von einer Überwachung der Daten österreichischer Bürger informiert?

Ø  Wenn ja, welche Daten der Bürger sind betroffen?

Ø  Wie weit wurde die Österreichische Bundesregierung von den USA von einer Überwachung der Daten österreichischer Unternehmen informiert?

Ø  Wenn ja, welche Daten der Unternehmen sind betroffen?

Ø  Wie weit wurde die Österreichische Bundesregierung von den USA von einer Überwachung der Daten österreichischer Ministerien oder untergeordneter Be­hörden informiert?

Ø  Wenn ja, welche Daten sind hier betroffen?


Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15223/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu den Fragen 7 bis 15:

Ø  Wie hoch schätzt die österreichische Bundesregierung die Sicherheit der Daten österreichischer Bürger vor dem Zugriff ausländischer Geheimdienste ein?

Ø  Wie hoch schätzt die österreichische Bundesregierung die Sicherheit der Daten österreichischer Unternehmen vor dem Zugriff ausländischer Geheimdienste ein?

Ø  Wie hoch schätzt die österreichische Bundesregierung die Sicherheit der Daten österreichischer Behörden vor dem Zugriff ausländischer Geheimdienste ein?

Ø  Wie hoch schätzt die österreichische Bundesregierung die Sicherheit der Daten österreichischer Ministerien und obersten Organen vor dem Zugriff ausländischer Geheimdienste ein?

Ø  Was beabsichtigt die österreichische Bundesregierung zur Optimierung der Si­cherheit dieser Daten zu unternehmen?

Ø  Ist die Verwaltungssoftware SAP des Bundesrechnungszentrums spionagesi­cher?

Ø  Wenn nein, was wird die Republik Österreich unternehmen, um deren Sicherheit zu erhöhen?

Ø  Sind die digitalen Daten der Volksregisterzählung im Bundesrechenzentrum aus­reichend geschützt?

Ø  Wenn nein, was wird die Republik Österreich unternehmen, um deren Sicherheit zu erhöhen?

 

In meinem Zuständigkeitsbereich werden alle Maßnahmen getroffen, um eine größt­mögliche Sicherheit gewährleisten zu können.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø  Gibt es SAP-Schnittstellen für den Datenaustausch?

Ø  Wenn ja, mit wem findet dieser Austausch statt?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15227/J durch die Bundesministerin für Finanzen.

 

Zu den Fragen 18 bis 24 sowie 31 bis 34:

Ø  Woher beziehen die österreichischen Nachrichtendienste ihre Daten?

Ø  Bekommen die österreichischen Nachrichtendienste auch Daten von den USA zur Verfügung gestellt?

Ø  Wenn ja, um welche Daten handelt es sich dabei?

Ø  Stellen die österreichischen Nachrichtendienste anderen Geheimdiensten Daten zur Verfügung?

Ø  Wenn ja, um welche Dienste handelte es sich?

Ø  Wenn ja, um welche Daten handelte es sich?

Ø  Wie weit sind bei solchen Datentransfers die Rechtsschutzbeauftragten einge­bunden?

Ø  Befinden sich österreichische Behörden, Ministerien oder Nachrichtendienste sich bereits in diesem Datenverbund?

Ø  Wenn ja, welche?

Ø  Wenn ja, haben Sie die Möglichkeit Daten abzufragen?

Ø  Inwiefern sind die Datenschutzkommission und der Datenschutzrat darüber in­formiert?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15226/J durch die Bundesministerin für Inneres sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15228/J durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

 

Zu den Fragen 25 bis 30:

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob Daten von österreichischen Bürgern von den US-Geheim­diensten oder der NSA auch anderen, europäischen Geheimdiensten zur Ver­fügung gestellt wurden?

Ø  Wenn ja, welchen?

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob Daten von österreichischen Bürgern von den US-Geheim­diensten oder der NSA auch anderen, außereuropäischen Geheimdiensten zur Verfügung gestellt wurden?

Ø  Wenn ja, welchen?

Ø  Sind Ihres Wissens nach österreichische Service-Provider oder Konzerne Zuträ­ger von Prism?

Ø  Wenn ja, welche?

 

Nein, mir ist nichts bekannt.

 

Zu Frage 35:

Ø  Bestehen Pläne der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene mit Großbritannien in Verhandlungen über den Schutz der Daten österreichischer Bürger und Unternehmen im Zuge des Spionagesystems Echelon zu treten?

 

Die österreichische Bundesregierung nimmt die ihr bislang aus den rezenten Medien­berichten bekannten Hinweise auf unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre Europäischer Bürger durch nachrichtendienstliche Einrichtungen mit Standort im Ver­einigten Königreich sehr ernst. Derzeit kann nicht abschließend beurteilt werden, in welchem Ausmaß und welche Art der Kommunikation österreichische/r BürgerInnen und Unternehmen bzw. in Österreich ansässige/r bzw. niedergelassene/r BürgerIn­nen und Unternehmen betroffen sind. Österreich strebt eine umfassende Aufklärung der bezüglichen Vorwürfe im EU-Rahmen an.


Zu Frage 36:

Ø  Bestehen Pläne der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene gemeinsam mit den anderen EU-Staaten, insbesondere Deutschland, mit den USA in Verhandlungen über den Schutz der Daten und der Rechtssicherheit europäischer Bürger und Unternehmen im Zuge des Spionagesystems Echelon und des Überwachungssystems Prism zu treten?

 

Ein erstes Treffen einer EU-Delegation mit Vertretern der US-Regierung zu den US-Überwachungsprogrammen fand am Rande der Freihandelsgespräche in Washing­ton am 8. Juli 2013 im Rahmen einer sog. High Level Group (HLG) statt. In der Folge verabschiedete der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 17. Juli 2013 für die weiteren bilateralen Gespräche zwischen EU und USA ein Arbeitsmandat für die EU-Delegation. Österreich hat sich für ein Mandat eingesetzt, das eine umfassende Arbeitsfähigkeit der inzwischen in „Ad-hoc-Gruppe“ umbenannten HLG gewährleisten sollte.

 

Das letztlich vom AStV verabschiedete Mandat umfasst nunmehr jene Angelegenhei­ten, die in die EU-Zuständigkeit fallen, und hebt zugleich die ausdrückliche Zustän­digkeit der Mitgliedstaaten für Fragen der nationalen Sicherheit hervor. Österreich, das mit einer von insgesamt zehn ExpertInnen aus den Mitgliedstaaten in der Ad-hoc-Gruppe vertreten ist, geht davon aus, dass das Mandat eine Feststellung von Tatsachen zur Funktionsweise der US-Überwachungsprogramme erlaubt. Nur auf diese Weise können die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen der besagten Programme auf die Grundrechte der Bürger und Unternehmen abgeschätzt werden. Österreich hat in diesem Sinne eine eigene schriftliche Erklärung im AStV vom 17. Juli 2013 vorgelegt.

 

Die Ad-hoc-Gruppe hat am 22./23. Juli 2013 eine erste Sitzung abgehalten; eine wei­tere Sitzung ist für Mitte September geplant. Eine Berichterstattung ist zufolge des Mandats der Gruppe nur an den AStV vorgesehen, uzw. im Wege der in die Gruppe entsandten Vertreter der Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission. Der AStV selbst wird letztlich entscheiden, ob und welche Schritte er auf Basis der Ergebnisse der Ad-hoc-Gruppe setzten möchte. Mit einer Veröffentlichung der Er­gebnisse selbst ist mit Blick auf die strikte Vertraulichkeit des Prozesses der Ad-hoc-Gruppe aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.

 

Neben der Ad-hoc-Gruppe ist eine Koordinierungsgruppe vorgesehen, in der sich die EU-Mitgliedstaaten über ihre bilateral mit den USA zu führenden Konsultationen zu den rein nachrichtendienstlichen Aspekten der Überwachungsprogramme austau­schen sollen.

 

Mögliche Konsequenzen aus den vorstehend skizzierten Prozessen, sei es auf EU-Ebene, sei es auf nationaler Ebene, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

 

Zu Frage 37:

Ø  Ist der österreichischen Bundesregierung bekannt, ob auch im Zuge des EU-Si­cherheitsprojektes „Indect“ gesammelte Daten den US-Geheimdiensten oder der NSA zur Verfügung gestellt wurden?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

 

Mit freundlichen Grüßen