1496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel:         +43 1 711 00 - 0

Fax:        +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

Frau                                                          (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0143-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1458/J der Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 


Vorbemerkung:

 

In dieser Anfrage ist mehrfach vom „Sozialministerium als Sitz der Männerpolitischen Grundsatzabteilung“ die Rede, als ob diesem damit eine besondere Fürsprecherrolle für Männer zukomme. Dazu möchte ich klarstellen, dass sich die Aufgabenstellung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz darin nicht erschöpft, im Gegenteil: Ganz wesentlich ist die vielfältige Verantwortung des Ressorts für das Gleichbehandlungsrecht (in der Arbeitswelt und darüber hinaus) und damit für die Bekämpfung von Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen. Es geht um eine Gesamtsicht und Gesamtverantwortung für die Integration von Menschen und ein gedeihliches Zusammenleben und nicht um das Gegeneinander-Ausspielen von
unterschiedlichen Gruppierungen oder Gruppeninteressen.

 

Frage A/1:

 

Der Männerpoltischen Grundsatzabteilung stand folgendes Gesamtbudget zur Verfügung (das Budget 2009 steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest):

 

Jahr

Voranschlagsansatz

Gesamtsumme

2001

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 22.383,23

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 37.824,39

2002

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 67.300,00

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 293.808,00

2003

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 137.569,07

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 277.023,00

 

1/19388 - FLAF

€ 53.050,00

2004

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 186.983,92

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 485.423,00

 

1/19388 - FLAF

€ 52.560,00

2005

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 277.000,00

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 480.538,44

 

1/19388 - FLAF

€ 54.342,15

2006

1/19116 - familienpolitische Förderungen

€ 279.954,51

 

1/19118 - familienpolitische Aufwendungen

€ 475.613,93

2007

1/15826 – Senioren und sonst. Angelegenheiten, Förderungen

 

€ 751.702,79

 

1/15828 - Senioren und sonst. Angelegenheiten, Aufwendungen

 

€ 369.385,24

2008

1/15826 – Senioren und sonst. Angelegenheiten, Förderungen

 

€ 669.076,90

 

1/15828 - Senioren und sonst. Angelegenheiten, Aufwendungen

 

€ 602.905,93


Frage A/2:

 

Meine Pressereferentin Frau Mag.a Elisabeth Kern hat an dem Interview mit der Vertreterin des Printmediums „Profil“ nicht als „Aufpasserin“ teilgenommen.

 

 

Frage A/3:

Ja.

 

 

Frage A/4:

 

Die gedruckten Exemplare sind beim Broschürenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erhältlich, wo sie schriftlich und telefonisch angefordert werden können.

 

 

Fragen A/5 und A/6:

 

Nein. An den Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser wurden keine Zahlungen für die genannte Plakataktionen geleistet.

 

 

Frage A/7:

 

Im Bereich meines Ressorts werden keine Statistiken zu Todesfällen auf Grund Überarbeitung durch Erwerbsarbeit geführt.

 

 

Fragen A/8, A/9 und A/10:

 

Im Arbeitsprogramm 2009 der Männerpolitischen Grundsatzabteilung ist keine Väterkonferenz vorgesehen.

 

 

Frage A/11:

 

Seit Gründung der Männerpolitischen Grundsatzabteilung wurden folgende Publika­tionen (die ISBN Nummern wurden ab 2006 bis 1.1.2007 von 10 auf 13 Stellen umgestellt) veröffentlicht:


 

ISBN-Nummer

Titel

3-85010-118-5

Vaterentbehrung

3-85010-119-3

Erster österreichischer Männergesundheits­bericht

3-85010-120-7

Psychosoziale und ethische Aspekte der Männergesundheit

3-85010-121-5

Scheidungsfolgen für Männer

3-85010-122-3

Der gebrauchte Mann: Männliche Identität im Wandel

3-85010-123-1

Geschlechtertheorie

3-85010-127-4

Männerarbeit in Österreich

3-85010-130-4

Suizide von Männern in Österreich

Keine ISBN-Nummer

Suizide von Männern in Österreich Kurzfassung

3-85010-131-2

Jugendliche Familienfähigkeit

3-85010-134-7

1. Europäische Väterkonferenz - Tagungsband

3-85010-135-5

Männerratgeber (2005)

1. Auflage

3-85010-137-1

1. Österreichischer Männerbericht

3-85010-138-X

Lebenswelten Vater-Kind - Positive Väterlichkeit und männliche Identität

3-85010-139-8

Buben- und Burschenarbeit in Österreich

3-85010-140-1

The Consequences of Father Deprivation

3-85010-141-X

Männerarbeit in Österreich – Zusammenfassung

3-85010-142-8

Social work with men in Austria - Summary

3-85010-153-3

First Austrian Report on Men’s Health - updated summary 2006

3-85010-154-1

Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Männersicht

3-85010-172-X

978-3-85010-172-1

Alleinerziehende Väter in Österreich

3-85010-173-8

978-3-85010-173-8

Besuchsbegleitung –
Ein Bericht über die vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz geförderte Besuchsbegleitung 2003 – 2005

ISBN -10: 3-85010-183-5

ISBN -13: 978-3-85010-183-7

Demographische Herausforderungen – Familie braucht Partnerschaft

3-85010-178-9

978-3-85010-178-3

Männerratgeber (2006)
2. Auflage

3-85010-181-9

978-3-85010-181-3

Männer in den Medien

3-85010-182-7

978-3-85010-182-0

1st. European Fathers’ Conference

ISBN-10: 3-85010-183-5

ISBN-13: 978-3-85010-183-7

Demographic challenges – Family needs partnership

3-85010-184-3

978-3-85010-184-4

Scientific principles for working with boys and male teenagers

3-85010-185-1

978-3-85010-185-1

1st Austrian Male Report

3-85010-186-X

978-3-85010-186-8

Positive Fatherliness and Male Identity

3-85010-140-1

Father Deprivation

ISBN 10: 3-85010-190-8

ISBN 13: 978-3-85010-190-5

Männer und emotionale Kompetenz

978-3-200-01125-0

Zeit zum Vatersein

Keine ISBN-Nummer

Männerarbeit in Österreich – Beratung, Bildung und Begegnung - Kurzfassung

Keine ISBN-Nummer

Väter heute haben Zukunft (DVD)

Keine ISBN-Nummer

Väterkonferenz – Die DVD zur 1. Europäischen Väterkonferenz

Keine ISBN-Nummer

Was Männer bewegt – Österreichs erste DVD zum Thema Männer

 

 

Frage A/12:

Ja.

 

 

Frage A/13:

 

Publikationen können nur im Fall elektronischer Verfügbarkeit zum Download im
Internet angeboten werden.

 

 

Frage A/14:

 

Die Kosten für die Förderung der Besuchsbegleitung sind in dem oben genannten Förderansatz zur Beantwortung der Frage A/1 seit 2003 enthalten. Weiters verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamen­tarischen Anfrage Nr. 852/J der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Besuchsbegleitung.

 

 

Frage A/15:

 

Besuchsbegleitung dient der Aufrechterhaltung oder Wiederanbahnung des Kontakts von Kindern und ihren getrennt lebenden Elternteilen.

 

Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den von ihren Kindern getrennt leben­den Elternteilen um Väter. Engagierte Vaterschaft soll auch nach Trennung oder Scheidung gelebt werden können. In diesem Sinne ist die Förderung von Besuchs­begleitung neben der Unterstützung des Rechts des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen auch eine Initiative zur aktiven Vaterschaft. Daher haben sich Väter mit dem Anliegen der Erhaltung oder Wiederanbahnung des Kontakts zu getrennt leben­den Kindern an die Männerabteilung meines Ressorts gewandt. Aus diesem gege­benen Anlass wurde die Förderung der Besuchsbegleitung im Sozialministerium
begonnen. Weiters verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Fragen 3 und 11 der parlamentarischen Anfrage Nr. 852/J.

 

 

Frage A/16:

 

Die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge besteht bereits seit Einführung des neuen Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes 2001. Ein weiterer Ausbau in Richtung verpflichtende gemeinsame Obsorge kann nicht allein und auch zumindest derzeit nicht abschließend aus dem Blickwinkel der Einsparungen im Bereich der Besuchsbegleitungsförderung beurteilt werden.

 

 

Frage A/17:

 

Die Männerpolitische Grundsatzabteilung umfasste zu den angeführten Stichtagen folgende Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ):


 

Verw./Entlohnungsgruppe

VBÄ-weiblich

VBÄ-männlich

 

 

 

14. März 2001

 

A1/v1

0,5

1

A3/v3

2

-

 

 

 

1. Jänner 2002

 

A1/v1

0,5

2

A3/v3

1,63

-

 

 

 

1. Jänner 2003

 

A1/v1

1,75

2

A3/v3

1,63

-

 

 

 

1. Jänner 2004

 

A1/v1

1,75

2

A3/v3

1,63

-

 

 

 

1. Jänner 2005

 

A1/v1

2

2

A3/v3

1,63

-

Lehrling

1

-

 

 

 

1. Jänner 2006

 

A1/v1

3,5

2

A3/v3

1,63

-

Lehrling

1

-

 

 

 

1. Jänner 2007

 

A1/v1

3,25

2

A2/v2

1,75

-

A3/v3

1

-

Lehrling

1

 

 

 

 

1. Jänner 2008

 

A1/v1

3,38

2

A2/v2

1,75

-

A3/v3

1

-

Lehrling

-

1

 

 

 

1. Jänner 2009

 

A1/v1

3,38

2

A2/v2

1,75

-

A3/v3

1

-

Lehrling

-

1

 

 

Fragen B/1, B/2 und B/4:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts i.S.d. Artikel 52 B-VG und § 90 GOGNR.

 

 

Frage B/3:

 

Dazu liegen mir keine statistischen Daten vor.

 

 

Frage C/1:

 

Die Beseitigung von geschlechtspezifischen Ungleichheiten am Arbeitsmarkt bildet einen Schwerpunkt des Arbeitsprogramms der Bundesregierung. Im Arbeitsmarkt­servicegesetz wird das Arbeitsmarktservice verpflichtet, durch einen entsprechenden Einsatz seiner Leistungen insbesondere der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes sowie der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt ent­gegenzuwirken (§ 31 AMSG). Unabhängig von den von Frauen gewählten Lebens­modellen muss es selbstverständlich sein, dass Frauen auf Existenz sichernde Arbeitsplätze, die wirtschaftliche Eigenständigkeit ermöglichen, in das Erwerbsleben integriert werden, den gleichen Zugang zu allen Berufen haben und sich gleicher­maßen auf alle hierarchischen Ebenen der Arbeitswelt verteilen.

 

Die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und vor allem ihre Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben ergeben sich auch auf Grund der un­gleichen Verteilung von unbezahlter Arbeit, wie Kinderbetreuung, Pflege und Haus­halt. Ambitionierte Wiedereinstiegsprogramme bieten ganzheitliche Lösungs­modelle für die oft sehr unterschiedlichen Problemlagen der Frauen. Durch umfassende In­formations- und Beratungsangebote und mit speziellen Qualifizierungsprogramme in zukunftsorientierten Bereichen wird angestrebt das Berufswahlverhalten der Mäd­chen und Frauen zu ändern und eine ausgewogenere Verteilung von Frauen und Männer auf das gesamte Berufswahlspektrum zu erreichen. Das Aufbrechen der geschlechtsspezifischen Segmentierung ist auch zukünftig ein wichtiges arbeits­marktpolitisches Ziel zur Verringerung der Einkommensunterschiede.

 

Neben der Förderung einer breiteren Berufswahl von Frauen und Mädchen und damit auch des verstärkten Zugangs zu Hochlohnbranchen und der Absicherung der Erwerbstätigkeit durch qualitativ und quantitativ ausreichende Kinderbetreuungs­einrichtungen ist auch die stärkere Einbindung der Väter in die Familien- und Betreu­ungsarbeit anzustreben. Dem trägt die 2008 vorgenommene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds Rechnung: Eltern haben die Möglichkeit, sich für eines von drei Bezugsmodellen des Kinderbetreuungsgeldes zu entscheiden. Damit gibt es mehr Wahlfreiheit für Eltern und gerade Väter können sich leichter für eine Auszeit zugunsten ihrer Kinder entscheiden.

 

Eine weitere Verbesserung der Väterbeteiligung ist von den im Regierungsprogramm zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Schaffung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes und die Entwicklung von Modellen zur Einbeziehung der Väter unmittelbar nach der Geburt, zu erwarten.

 

 

Frage C/2:

 

Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Frage C/3:

 

Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers.

 

 

Fragen C/4, C/5 und C/6:

 

Da Berichte einzelner Gewerkschaften aus den 80-er Jahren im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht lagernd sind, kann auf diese nicht näher Bezug genommen werden. Nachdem aber gerade seit den 70-er Jahren ‑ konkret seit Minister Weissenberg - der Frauenpolitik am Arbeitsmarkt ungebrochen ganz besonderes Augenmerk geschenkt wird, ist nicht anzunehmen, dass diese Intentionen nicht umgesetzt wurden. Manchmal stehen allerdings Intentionen von Interessensgruppen anderen Intentionen entgegen. Etwa ist die individuelle Freiheit bei der Berufswahl höher einzustufen als die politisch sinnvolle aber generelle Intention, mehr Frauen in für ihr Geschlecht untypischen Berufen sehen zu wollen. Es gibt praktisch keinen Folder, keinen Artikel, der sich mit Fragen der Berufswahl beschäftigt und nicht gleichzeitig auf die besondere Problematik der Segregation auf dem Arbeitsmarkt hinweist.

 

 

Frage C/7:

 

Frauenfördermaßnahmen werden von mehreren Ressorts finanziert oder mitfinan­ziert, daher ist mir die Gesamtzahl der Fördermittel nicht bekannt. Vielleicht ist es auch wenig sinnvoll, auf lang vergangene Zeiten Bezug zu nehmen, in denen die Budgets noch keine geschlechtsspezifische Zuordnung hatten. Seit jedenfalls der zweiten Hälfte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts werden die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik geschlechtsspezifisch ausgewiesen. Seit dem Jahr 2000 hat das Arbeitsmarktservice auch die Zielvorgabe, 50 % des aktiven Förderbudgets für Frauen auszugeben, was seither auch immer erfüllt wurde (Abweichungen von wenigen Zehntelprozentpunkten werden hier nicht berücksichtigt).

 

 

Frage C/8:

 

Zu den Ursachen für die Einkommensdisparität zwischen Frauen und Männern liegen Studien vor, die eine Vielzahl von Faktoren aufzeigen und gewichten, die für die Ein­kommensunterschiede kausal sind. Ich darf dazu nur beispielsweise auf die vom Frauen­ministerium heraus gegebenen Forschungsberichte „Warum verdienen Frauen weniger als Männer?“ (2002) und „Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede: Indika­toren für ein Monitoring“ (2008) verweisen. Beachtenswert ist in diesem Zusammen­hang auch die 2005 erschienene Studie „Eine Frau muss ein Mann sein, um Karriere zu machen“ (AutorInnen: Guido Strunk, Anett Hermann und Susanne Praschak), die zum Ergebnis kommt, dass nach Ausblendung aller objektiven Faktoren wie z.B. Teil­zeitarbeit immer noch ein Einkommensunterschied bleibt, der nur durch eine Diskrimi­nierung wegen des Geschlechts erklärt werden kann.

 

 

Frage C/9:

 

Dazu liegen meinem Ressort keine Daten vor.

 

 

Frage C/10:

 

 

Derartiges ist nicht geplant.

 


Frage C/11:

 

Diese Frage bezieht sich auf Aktivitäten des ÖGB und betrifft daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts i.S.d. Artikel 52 B-VG und § 90 GOGNR.

 

 

Frage D/1:

 

Die Beurteilung von Positionen der Kinder- und Jugendanwältin Pinterits ist kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts i.S.d. Artikel 52 B-VG und § 90 GOGNR.

 

 

Frage D/2:

 

Die Anfrage XXIV. GP.-NR 368/J vom 3. Dezember 2008 an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz bezog sich auf die Kosten der Berateraufträge des Ressorts sowie auf Studien mit wissenschaftlichem Anspruch. Der Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen, abz*austria, wurde seitens des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz mit der Durchführung der Organisation der Väterkonferenz 2008 beauftragt und war daher aus diesem Grund nicht zu nennen.

 

 

Frage D/3:

 

Nein.

 

 

Fragen D/4 und D/5:

 

Nein. Ich halte es für zulässig, zu themenspezifischen Veranstaltungen nach
bestimmten Merkmalen definierte Zielgruppen anzusprechen.

 

 

Frage D/6:

 

Einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt bildet die Gleichstellung von Frauen und Männer am Arbeitsmarkt. Für eine solidarische Gesellschaft stellen die ökonomische Gleichstellung und die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen, ungeachtet ihrer familiären Situation, eine Grundvoraussetzung dar. Das AMS bietet in den Berufs­informationszentren und in Kooperation mit den Mädchenberatungsstellen vielfältige mädchenspezifische Maßnahmen an, mit dem vorrangigen Ziel das auf Grund geschlechtsspezifischer Rollenmuster eingeschränkte Berufswahlspektrum von Mädchen in Richtung nichttraditioneller, zukunftsträchtiger Berufe zu erweitern. Die Lehrausbildung von Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil wird gefördert und spezielle Qualifizierungsprogramme, wie das sehr ambitionierte und erfolgreiche FIT Programm (Frauen in Handwerk und Technik) werden ausgebaut. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eine der Schlüsselaufgaben in den nächsten Jahren sein. Dazu ist es aber auch notwendig, deutlich mehr Kinderbetreuungsplätze für die unter 3-Jährigen zu schaffen und die Ganztagesplätze auszubauen. Überdies wird auch in den nächsten Jahren die Hälfte des geschlechtsspezifisch zuordenbaren Arbeitsmarktförderungsbudgets für Frauen zu verwenden sein. Denn auch zukünftig sind die Herausforderungen für die Arbeits­marktpolitik das Aufbrechen der Segregation und die Unterstützung des qualifizierten Wiedereinstiegs von Frauen, um ihnen Exstenz sichernde und qualifikationsgerechte Arbeitsplätze bieten zu können.

 

 

Fragen E/1 und E/2:

 

Seit dem Jahr 1995 weist die Arbeitsinspektion in ihren Tätigkeitsberichten die von der AUVA erstellten Unfallstatistiken aus.

 

In der nachstehenden Grafik wird das der Arbeitsinspektion zur Verfügung stehende Datenmaterial dargestellt:

 

 


Fragen E/3 und E/4:

 

Dazu liegt mir kein Datenmaterial vor.

 

 

Frage F/1:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts i.S.d.
Artikel 52 B-VG und § 90 GOGNR.

 

 

Frage F/2:

 

Die Zahlen der OECD sind nicht nachvollziehbar. Frauen haben zwar einen früheren Pensionsantritt und eine längere Lebenserwartung, dies wird jedoch durch die um rund 1/3 geringe Durchschnittspension (Männer: € 1300; Frauen: € 850) kompen­siert. Die Lebenspensionssumme von Männern und Frauen ist daher etwa gleich hoch.

 

 

Frage F/3, G/1, G/2 undG/3:

 

Im 2004 von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung des Sozialministeriums herausgegebenen 1. Österreichischen Männergesundheitsbericht ist u. a. auf die unterschiedliche Lebenserwartung von Frauen und Männern hingewiesen worden. Männliches Gesundheitsbewusstsein ist – wie im Bericht nachzulesen ist – aus verschiedensten Gesichtspunkten (medizinische, psychosoziale und pädagogische sowie politische und mediale Begleitmaßnahmen) zu fördern. Das beginnt mit der geschlechtergerechten Erziehung von Buben und Burschen, dazu gehören auch die Reflexion männlichen Rollenverhaltens und insbesondere die Balance der verschiedenen Lebensfelder im Leben von Männern.

 

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wurde festgehalten, dass, aufbauend auf dem bereits in der letzten Regierungsperiode von der Arbeits­gruppe: „Invalidität im Wandel“ erarbeiteten Maßnahmenkatalog weitere Schritte zur Neuordnung des Invaliditätsrechts in den Bereichen „Rehabilitation“ und „Präven­tion“, „Schnittstellenmanagement“ und „rechtliche Rahmenbedingungen“ gesetzt werden sollen. Ein erster Schritt in Richtung effizientes Schnittstellenmanagement ist das Pilotprojekt Gesundheitsstraße als Kompetenzzentrum für Arbeitsfähigkeit der Pensionsversicherungsanstalt gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice, welches bereits ab Herbst 2008 läuft.


Der Austausch von Schlagworten – ob nun die Berufswelt eine Männerwelt oder eine Welt des Wettbewerbs ist – scheint mir nicht zielführend. Worum es geht, ist zu ge­währleisten, dass alle Menschen die Chance haben, durch eine befriedigende Arbeit an der Gesellschaft teilzuhaben und ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

 

Daher ist die Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen durch geeignete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, durch den bereits erwähnten Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Gewährleistung und Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung notwendig.

 

Letzterem dient das Gleichbehandlungsgesetz, das auch in Zukunft auf geeignete Weise weiterzuentwickeln sein wird. Unbeschadet der Frage, ob bei dieser Weiterentwicklung auch Quotenregelungen eine Rolle spielen sollen, möchte ich doch betonen, dass ich die Beurteilung einer Quotenregelung als „plumpe Zwangsmaßnahme“ nicht teile. Quotenregelungen können durchaus ein geeignetes Instrument zum Abbau von strukturellen Diskriminierungen sein und sind nicht zuletzt deswegen auch vom Gemeinschaftsrecht anerkannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen